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BdSt-Wohnnebenkosten-Vergleich der Landeshauptstädte 2019

Bund der Steuerzahler Thüringen e. V. / Presseinformation 06.05.2019

Erfurt auffällig teurer bei Abfallgebühren

Die Einwohner von Erfurt werden insgesamt dank der noch günstigen Grundsteuer vergleichsweise unterdurchschnittlich mit Wohnnebenkosten belastet. Allerdings rutscht die Stadt beim Vergleich der Abfallgebühren auf den vorletzten Platz ab. 

Ein neues Ranking legt das zum Teil erhebliche Kostengefälle offen, für das der Bund der Steuerzahler (BdSt) alle 16 Landeshauptstädte unter die Lupe genommen hat. Der detaillierte BdSt-Check der Wohnnebenkosten vergleicht, wie stark die Bürger der Landeshauptstädte quer durch Deutschland im Jahr 2019 belastet werden.

Bei seinem Ranking hat der Verband die Belastung durch sechs verschiedene Wohnnebenkosten für einen Drei-Personen-Haushalt in einem Einfamilienhaus ermittelt: Im Einzelnen sind das die Trinkwasserpreise, die Abfall-, Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren sowie die Grundsteuer und der Rundfunkbeitrag.

Bei den Gesamtkosten liegt Erfurt mit 1.593,17 Euro im Jahr 2019 an 4. Stelle von 17 untersuchten Städten (Berlin getrennt in Ost und West) und damit unter dem Durchschnitt aller Landeshauptstädte. Dies liegt allerdings fast ausschließlich an der relativ geringen Belastung durch die Grundsteuer, wie bei allen anderen ostdeutschen Bundesländern auch.

Das besonders hohe Kostengefälle bei der Grundsteuer im Bundesgebiet verdeutlicht die verfassungswidrigen Verzerrungen im geltenden Grundsteuerrecht: So wird derzeit bei der Berechnung der Grundsteuer in den neuen Bundesländern noch auf die Wertverhältnisse des Jahres 1935, in den alten Bundesländern hingegen auf die Wertverhältnisse des Jahres 1964 abgestellt. Hierzu müssen Bund und Länder nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes bis 31.12.2019 eine neue Regelung finden.

Rechnet man die Grundsteuer heraus, liegt Erfurt im Vergleich dann nur noch an fünftletzter Stelle. Insbesondere bei den Abfallgebühren werden 43 % mehr als im Durchschnitt fällig. Hier bietet zwar Erfurt im Vergleich zu anderen Städten zusätzlich eine Weihnachtsbaumentsorgung, was aber sicher die deutlichen Kostenunterschiede kaum erklären dürfte. Die Stadt Erfurt hatte mit Beschluss des Stadtrates Ende März rückwirkend zum Jahresbeginn 2019 die Müllgebühren deutlich erhöht. Die entsprechenden Bescheide werden wohl erst nach der Kommunalwahl den Grundstückseigentümern präsentiert.  

Der Bund der Steuerzahler Thüringen e.V. appelliert an die Politik und die Gemeinden, die anstehende Reform der Grundsteuer nicht für heimliche Steuererhöhungen zu nutzen.  Vielmehr schlägt der Bund der Steuerzahler für die notwendige Reform ein einfaches Flächenmodell vor, welches auf Grundstücksgröße sowie Wohnfläche abstellt. Die Vorteile: Das Modell wäre für die Bürger einfach nachvollziehbar und für die Verwaltung ohne übermäßigen bürokratischen Aufwand umsetzbar. Transparenz bei der Berechnung und Effizienz bei der Erhebung sollten bei der Reform wichtige Kriterien sein.

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