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BdSt NRW sagt Nein zu hohen neuen Landesschulden

Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e. V. / Newsticker Nordrhein-Westfalen 16.12.2025, Philipp Sprengel

Das Land NRW plant über 4 Milliarden Euro neue Schulden für das Jahr 2026. Inakzeptabel für die Steuerzahler.

Der Landtag plant, am Mittwoch (17.12.2025) den Landeshaushalt für das Jahr 2026 zu beschließen. Damit wäre eine Schuldenaufnahme von über 4,3 Milliarden verbunden. Der Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen (BdSt NRW) lehnt diese hohe Schuldenaufnahme ab und appelliert an einen sparsameren Umgang mit den Steuergeldern.  

In den Beratungen zum Haushalt 2026 in den vergangenen Monaten hat sich der BdSt NRW an einigen Punkten erfolgreich für Verbesserungen eingesetzt: Die Möglichkeiten zur Schuldenaufnahme werden nicht vollständig ausgereizt, der Pensionsfonds wird nicht über die Erträge hinaus angetastet, Stellen in den Ministerien werden abgebaut und Fördermaßnahmen reduziert. Trotzdem plant der Landtag, der Landesregierung am Mittwoch die Schuldenaufnahme von 4,3 Milliarden Euro im kommenden Jahr zu ermöglichen.  

Nein zu 4,3 Milliarden Euro neuen Schulden

Der BdSt NRW spricht sich klar gegen diese hohe Schuldenaufnahme aus. Stattdessen sollten weitere Einsparpotenziale genutzt werden, um die geplante Schuldenaufnahme deutlich zu reduzieren. Die Fraktionen im Landtag sind dazu aufgerufen, die teils von der Landesregierung in den vergangenen Monaten zurückgenommenen Einsparpotenziale mit Änderungsanträgen zu beschließen und so die Schuldenaufnahme zu verringern. Dies wäre ein Dienst an den kommenden Generationen.  

Sollte die hohe Schuldenaufnahme beschlossen werden, würde dies den finanziellen Handlungsspielraum der kommenden Generationen erheblich einschränken. Bereits im nächsten Jahr rechnet das Finanzministerium mit Zinsausgaben in Höhe von 4 Milliarden Euro. Dieser Betrag wird voraussichtlich im nächsten Jahr bereits vollständig über Schulden finanziert und wird die Zinslasten für die kommenden Jahre deutlich erhöhen. Das ist nicht generationengerecht und sollte deshalb nicht vom Landtag beschlossen werden.  

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