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BdSt fordert Fristverlängerung für Steuererklärungen

Presseinformation 14.12.2020

Ohne sie geht aktuell fast gar nichts: Steuerberater. Wollen Unternehmen oder Selbstständige die sog. Novemberhilfe, Überbrückungshilfe oder die Neustarthilfe beantragen, muss prinzipiell ein Anwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Buchprüfer eingeschaltet werden.

Das nimmt bei den Beratern Zeit in Anspruch, die dann für das reguläre Geschäft fehlt. Deshalb bleiben in vielen Steuerbüros aktuell die Steuererklärungen liegen. Für das Jahr 2019 müssen diese aber bis spätestens 1. März 2021 beim Finanzamt sein. Wird die Frist nicht eingehalten, kann ein Verspätungszuschlag drohen. Es ist absehbar, dass in vielen Kanzleien die Zeit knapp wird. Deshalb setzt sich der BdSt intensiv für eine Verlängerung der Erklärungsfrist ein. Für die Steuererklärungen 2018 hatte das Ministerium eine solche bis Ende Mai 2020 erlaubt. Diese Regelung sollte aus unserer Sicht nun für die Erklärungen 2019 wieder aktiviert werden. Das Bundesfinanzministerium blieb auf BdSt-Nachfrage im November jedoch unverbindlich. Wir werden uns aber definitiv weiter aktiv für eine Fristverlängerung einsetzen. Aktuell laufen dazu auch Petitionen, z. B. www.openpetition.de/abgabefrist2019, die unterstützt werden können.

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