Mit 40 schon ausgesorgt
Grundsteuer: Die fehlerbeseitigende Wertfortschreibung
BdSt-Erfolge bei der Grundsteuer
Der Bund der Steuerzahler konnte inzwischen bereits einigen Mitgliedern bei Grundsteuer-Ärger helfen. Dass es sich lohnt , gegen fehlerhafte oder unangemessene Bescheide vorzugehen, zeigen auch die vielen Danksagungen, die uns erreichen:
Dem Bund der Steuerzahler sind inzwischen mehrere Fälle bekannt, in denen unsere Mitglieder mit unserer Mithilfe eine Aussetzung des Grundsteuermessbetrages erreicht haben. In zwei Fällen musste das Finanzgericht ein Machtwort sprechen, nachdem zuvor die Finanzämter die Aussetzungsanträge abgelehnt hatten.
Fall aus Wesel
Ein zufriedenes BdSt-Mitglied schreibt: „Auf Ihren Rat hin habe ich am 02.12.2024 beim Finanzgericht Düsseldorf einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gegen den Grundsteuermessbetrag gestellt. Mit Schreiben vom 12.12.2024 hat das Finanzamt Wesel einen Messbetrag in Höhe von 477,23 € ausgesetzt. Der Messbetrag im Bescheid betrug 529,15 €.“
"Diese positiven Entwicklungen zeigen: Wer sich wehrt, kann gewinnen", sagt BdSt-Landesgeschäftsführer Hans-Ulrich Liebern. Der Bund der Steuerzahler führt musterprozesse gegen die neue Grundsteuer und steht seinen Mitgliedern zur Seite. Er hilft, sich gegen unberechtigte oder fehlerhafte Steuerforderungen zu wehren. Weitere Fälle befinden sich aktuell noch im Bearbeitungsverfahren – wir bleiben dran!
Einfamilienhaus in Essen
Bei einem Ehepaar aus Essen wurden zwei zusammenhängende Flurstücke einzeln erfasst. Das vordere Grundstück als Wohngrundstück und das hinterliegende Grundstück als unbebautes Grundstück. Das unbebaute Grundstück wurde mit dem höheren differenzierten Hebesatz belegt und führte insgesamt zu einer hohen Grundsteuerbelastung.
Durch unseren Hinweis auf eine fehlerbeseitigende Fortschreibung wurde beide Grundstücke zusammengefasst. Dazu schrieb unser Mitgliedsehepaar: „Danke für Ihre Unterstützung bzgl. der Grundsteuer und dem Hinweis, dass unsere beiden Grundstücke zusammen veranlagt werden können. Diesem ist das Finanzamt nachgekommen und wir haben geänderte Bescheide erhalten, verbunden mit der Ankündigung einer Rückzahlung!
Mehrfamilienhaus in Essen
Ein großes bebautes Grundstück mit einem Mehrfamilienhaus wurde komplett als Bauland bewertet. Auch das dazugehörige zweite Flurstück. Insgesamt über 5.000 qm. Der Grundsteuerwert lag bei 1.522.300 €. Im ersten Schritt korrigierte das Finanzamt die unbebaute Fläche. Die Grünfläche wurde als solche anerkannt und nun mit 9 Euro anstatt mit 410 Euro angesetzt. Was noch nicht korrekt war, dass die gesamten 2568 qm der bebauten Parzelle mit 410 Euro Bodenrichtwert berechnet wurden. Der Grundsteuerwert wurde mit 807.000 € festgestellt.
Nach einem erneuten Einspruch und der Korrektur des Finanzamtes schrieb unser Mitglied:
Wir beide haben gewonnen! 1000 Dank für Ihre kompetente Unterstützung. Dank dieser und meiner eisernen Hartnäckigkeit hat das Finanzamt Essen nun endlich einen sachgerechten Bescheid erstellt. Ich füge Ihnen den bei. Wir sind nun bei einem Steuerwert vom 468.100 Euro anstatt 1.522.300 Euro. Ein ganz minimaler Unterschied.
Der BdSt rät:
Sollte der vom Finanzamt festgestellte Grundsteuerwert mindestens 40% über dem tatsächlichen Wert Ihres Grundstücks liegen, kann ein Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung" (AdV) erfolgversprechend sein. Die Voraussetzung dafür sind:
- dass Sie gegen den Grundsteuerwertbescheid des Finanzamtes Einspruch eingelegt haben. Dies muss binnen eines Monats nach Erhalt des Bescheids erfolgen und
- dass Sie den niedrigeren tatsächlichen Wert belegen können.
Hilfreiche Webinare:
Grundsteuer-Webinare eine gute Stunde mit Steuerexperte Hans-Ulrich Liebern [10.2. + 19.2.2025]. Selbstverständlich für Mitglieder alles kostenfrei.
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