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© Bild von Andreas Lischka auf Pixabay

BdSt bei Expertenanhörung im Bundestag

Top News 15.09.2020

Lob und Kritik am Kfz-Steueränderungsgesetz

Ab dem kommenden Jahr soll der CO2-Ausstoß eine noch größere Rolle bei der Kfz-Steuer spielen. Das geht aus dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zum 7. Kraftfahrzeugsteueränderungsgesetz hervor. Das stößt bei einigen Experten auf Kritik: Die Kfz-Steuer sollte grundsätzlich reformiert werden, so die Meinung vieler Sachverständiger bei der öffentlichen Anhörung zum Gesetzentwurf, die im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages stattfand. Auch der Bund der Steuerzahler brachte seine Expertise ein.   

Im Einzelnen: Zur Begutachtung stand ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes. Damit sollen die Beschlüsse aus dem Klimaschutzprogramm 2030 umgesetzt werden. Bei Neuwagen mit einem Kohlendioxid-Ausstoß ab 96 g/km soll nach dem Gesetzentwurf eine verschärfte Klimakomponente gelten. Bislang kommt bei einem Abgaswert von mehr als 95 g/km ein einheitlicher Steuersatz von 2 Euro je g/km zur Anwendung. Künftig werden für Neuzulassungen ab Januar 2021 gestaffelte Steuersätze von 2 bis 4 Euro je g/km vorgesehen. Dadurch erhöht sich die Kfz-Steuer für Fahrzeuge mit höherem CO2-Ausstoß.

Wir fordern: Kfz-Steuer abschaffen und in Energiesteuer integrieren

Der Bund der Steuerzahler sprach sich dafür aus, die Kfz-Steuer abzuschaffen und diese in die Energiesteuer zu integrieren. Wir erinnerten die Abgeordneten daran, dass die Kfz-Steuer historisch als „Luxussteuer“ eingeführt wurde und umweltpolitische Lenkungsfunktionen erst später dazukamen. Heute ist die Zielrichtung der Kfz-Steuer mit derjenigen der Energiesteuer vergleichbar. Deshalb ist die Reduzierung auf ein System sinnvoll – dies würde zur Verwaltungsvereinfachung beitragen.  

Wir loben die Verbesserung für leichte Nutzfahrzeuge

Das Thema Steuervereinfachung stand auch bei einer Sonderregel für leichte Nutzfahrzeuge, die oft Handwerker fahren, zur Debatte. Bislang muss aufwendig geprüft werden, ob das Fahrzeug als Lkw oder mit der höheren Pkw-Besteuerung zu belasten ist. Der BdSt und weitere Sachverständige sprachen sich dafür aus, diese Sonderregel zu streichen. Damit wären leichte Nutzfahrzeuge entsprechend ihrer straßenverkehrsrechtlichen Einordnung als Lkw zu besteuern. Das macht die Steuer für die Handwerker nicht nur günstiger, sondern es fällt auch viel Aufwand weg. Denn bislang mussten die Nutzfahrzeuge in vielen Fällen beim Zoll vorgeführt und vermessen werden.  

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