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BdSt als Experte im Bundestag

Top News / Steuerpolitik / Steuerrecht / Familie / Freiberufler / Unternehmen / Ruheständler / Immobilienbesitzer / Arbeitnehmer 04.11.2019

Der Soli muss für alle Bürger und Betriebe weg!

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) sprach sich heute im Finanzausschuss des Deutsches Bundestages für eine Komplettabschaffung des Solidaritätszuschlags ab dem Jahr 2020 aus. Hintergrund für die Expertenanhörung war der Gesetzentwurf der Bundesregierung, den Zuschlag für 90 Prozent der Solizahler ab dem Jahr 2021 abzuschaffen.

Dieser Vorschlag ist aus Sicht des Verbandes zwar ein Schritt in die richtige Richtung, aber noch unzureichend. Denn Sparer, GmbHs und Fachkräfte müssen die Ergänzungsabgabe auch 2021 und in den Folgejahren weiterzahlen. Zudem setzte sich der Verband dafür ein, mit der Soli-Rückführung bereits ein Jahr früher zu starten: Die Politik hatte den Zuschlag immer mit den Aufbauhilfen für die neuen Bundesländer verknüpft, diese Hilfen (sog. Solidarpakt II) laufen 2019 aus. Die Politik beim Wort genommen, müsste ab dem Jahr 2020 dementsprechend auch der Soli entfallen. Ringt sich die Politik nicht zu einer kompletten Abschaffung durch, sollte zumindest ein verbindliches Datum im Gesetz verankert werden, wann der Soli für alle Steuerzahler endet, so der Verband.

Sparer und Betriebe dürfen nicht zu kurz kommen!

Besonders setzte sich der Präsident des BdSt, Reiner Holznagel, in der Expertenanhörung dafür ein, dass auch Sparer und die Wirtschaft bei der Soli-Rückführung berücksichtigt werden. Es könne nicht sein, dass z. B. Senioren für ihr Sparvermögen den Zuschlag weiterzahlen müssen, obwohl sie über keine hohen Einkünfte verfügen.

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