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© pixabay.com/g.altmann

Anpassung des Mitgliedsbeitrags

Presseinformation 07.12.2025

Im Zuge der Mitgliederversammlung des Bundes der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern e.V. am Dienstag, dem 4. November 2025, haben die Mitglieder über eine Anpassung des Mitgliedsbeitrags entschieden. Ziel ist es, die verlässliche Arbeit des Landesverbandes auch künftig auf eine solide Grundlage zu stellen und zugleich eine einheitliche Beitragsstruktur im Zuge der geplanten Fusion mit dem Landesverband Hamburg zu schaffen.

Für Bestandsmitglieder, die derzeit einen Jahresbeitrag von 48 Euro zahlen, wird der Beitrag ab dem 1. Januar 2026 zur jeweiligen Hauptfälligkeit angepasst:

Der Beitrag steigt um 1 Euro pro Monat und beträgt künftig 60 Euro im Jahr.

Warum ist diese Anpassung notwendig?
Wir haben uns diesen Entschluss nicht leicht gemacht. Bereits im Jahr 2024 wurden die Beiträge erstmals seit 2008 moderat angepasst, um unsere langjährigen Mitglieder nicht übermäßig zu belasten. Die weiterhin spürbaren Preissteigerungen zeigen jedoch, dass diese Erhöhung die realen Kosten inzwischen nicht mehr ausreichend abdeckt. Besonders stark betroffen sind die Kosten für Druck und Versand unseres Mitgliedermagazins „Der Steuerzahler“, die mittlerweile nahezu den bisherigen Jahresbeitrag von 48 Euro erreichen. Gleichzeitig steigen auch weitere laufende Ausgaben, die für eine ordentliche Verbandsarbeit notwendig sind.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Fusion mit dem Landesverband Hamburg. Dort liegt der Mindestbeitrag bereits bei 60 Euro jährlich. Eine Harmonisierung der Beiträge ist deshalb sinnvoll, um Transparenz, Fairness und eine stabile Finanzierung für die gemeinsame Arbeit sicherzustellen.

Wir sind an Ihrer Seite!
Als Mitglied haben Sie weiterhin die Möglichkeit, mit allen Fragen rund um das Thema Steuern zu uns zu kommen. Damit wir Ihre Anliegen schnell und effizient beantworten können, bitten wir Sie, Ihre Fragen bevorzugt per E-Mail an uns zu richten.
Die Adresse lautet: [email protected]

Die bereits geltende Beitragsordnung (Beschluss vom 10. Oktober 2023) sieht für Neumitglieder weiterhin eine Staffelung vor. Seit dem 1. November 2023 gelten folgende Mindestbeiträge:

  • Persönliche Mitgliedschaft: 96 Euro

  • Firmenmitgliedschaft: 120 Euro

Zudem kann der Vorstand im Rahmen von Sonderaktionen einen Aktionstarif beschließen, der jedoch mindestens 60 Euro betragen muss.

Zum Schluss sagen wir ganz bewusst: Herzlichen Dank für Ihr Vertrauen.
Nur dank der Unterstützung unserer Mitglieder können wir uns so aktiv für mehr Steuergerechtigkeit einsetzen, wie wir es tun.

Der Vorstand

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