
Anhörung: Schuldenbremse gehört in Landesverfassung!
Zu einer soliden Finanzpolitik gehört eine Schuldenbremse, die in der Landesverfassung Nordrhein-Westfalen fest verankert ist. Deshalb unterstützt der BdSt NRW einen entsprechenden Gesetzentwurf der FDP-Fraktion in einer Anhörung am 24. Juni im Landtag:
==> BdSt-Stellungnahme zur Schuldenbremse [pdf]
„Die Schuldenbremse muss endlich in der Landesverfassung verankert werden“, fordert Rik Steinheuer, Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen (BdSt NRW). Der Verband unterstützt ausdrücklich den Gesetzentwurf der FDP-Fraktion im nordrhein-westfälischen Landtag zur Änderung der Landesverfassung. Steinheuer: „Nur mit einer Verfassungsregelung lässt sich sicherstellen, dass die Einhaltung der Schuldenbremse auch vor dem Verfassungsgerichtshof überprüfbar ist – alles andere ist aus Sicht der Steuerzahler nicht akzeptabel.“
Der BdSt NRW hat seine Position in einer schriftlichen Stellungnahme zur anstehenden Anhörung im Landtags am 24. Juni 2025 bekräftigt. Darin kritisiert der Verband vor allem, dass die Schuldenbremse in Nordrhein-Westfalen bislang nur einfachgesetzlich in der Landeshaushaltsordnung geregelt ist. Damit ist sie nicht vom Landesverfassungsgericht überprüfbar – ein Umstand, den das Gericht selbst in seinem Urteil vom 14. Januar 2025 deutlich gemacht hat. „Die Schuldenbremse bleibt damit auf Landesebene ein stumpfes Schwert. Verstöße können faktisch nicht festgestellt werden – das muss sich dringend ändern“, so Steinheuer.
Bereits zwölf Bundesländer haben die Schuldenbremse in ihre Verfassungen aufgenommen. Nordrhein-Westfalen sollte diesem Beispiel endlich folgen. „Das wäre ein klares Signal für Haushaltsdisziplin, für den Schutz künftiger Generationen – und für eine solide Finanzpolitik, die Vertrauen schafft“, erklärt Steinheuer.
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