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Ein großer Personenkreis ist nach derzeitiger Planung von der Aktivrente ausgeschlossen.
© Ernst/BdSt NRW

Aktivrente: Ungerecht und unausgereift

Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e. V. / Newsticker Nordrhein-Westfalen 19.11.2025, Katrin Ernst/BdSt NRW

Ab Januar 2026 soll die Aktivrente starten. Das ist ein steuerfreier Zuverdienst für Rentner bis zu 2.000 Euro monatlich. Aber in NRW regt sich massiver Widerstand: Viele Steuerzahler melden sich verärgert beim BdSt NRW, etwa wegen der Ausschlüsse von Selbstständigen. Der BdSt NRW hält die Aktivrente in ihrer jetzigen Form grundsätzlich für nicht sinnvoll. Wenn sie kommt, muss sie zumindest gerecht, praktikabel und verfassungskonform ausgestaltet werden. Warum wir Musterverfahren unterstützen werden, erfahren Sie hier:

Wenn die Aktivrente kommt, muss sie fair und verfassungskonform sein!

Ungleichbehandlung von Erwerbstätigen

Die Aktivrente gilt ausschließlich für sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer ab Regelaltersgrenze. Nicht berechtigt sein sollen:

  • Gewerbetreibende
  • Freiberufler
  • Land- und Forstwirte
  • Minijobber (556 Euro)
  • Beamte und Pensionäre

Gerade Selbstständige berichten dem BdSt NRW von empfundener „Zweitklassigkeit“. Dass ausgerechnet jene Gruppen ausgeschlossen werden, die in NRW ganze Branchen tragen (Handel, Handwerk, Dienstleistungen), hält der BdSt NRW für sachlich nicht begründbar.

Zweites Problem: Kein Progressionsvorbehalt

Die Aktivrente wird steuerfrei gewährt und erhöht den Steuersatz auf andere Einkünfte nicht.
Das ist ein Sonderweg, der zu einer Besserstellung führt gegenüber

  • Krankengeld
  • Arbeitslosengeld
  • Kurzarbeitergeld

Aus steuerlicher Sicht entsteht damit eine Ungleichbehandlung ohne nachvollziehbaren Grund. Auch hierzu sieht der BdSt NRW verfassungsrechtliche Fragezeichen.

Petition, Stellungnahme, Musterverfahren

Der BdSt NRW unterstützt als Mitinitiator die Petition für eine Gleichbehandlung aller Erwerbsformen. Sollte sich in dem Gesetzgebungsverfahren nichts ändern, wird der Bund der Steuerzahler Musterverfahren unterstützen.

Die Aktivrente im Überblick

Was versprochen wird:

  • bis zu 2.000 € monatlich steuerfrei (24.000 € jährlich)
  • keine Anrechnung auf die Altersrente/kein Progressionsvorbehalt
  • mögliche Rentensteigerung bei freiwilligen Beiträgen

Was verschwiegen wird:

  • volle Sozialabgaben für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
  • Arbeitgeber tragen Renten- und Arbeitslosenversicherung
  • hoher Verwaltungsaufwand in Lohnbüros
  • keine Geltung für Selbstständige, Freiberufler, Beamte, Minijobs
  • monatliche Betrachtung führt zu Risiken bei schwankendem Einkommen

Kontrastbeispiel:
Ein Rentner kann bei Rente plus Aktivrentenverdienst bis zu 31.000 € jährlich steuerfrei erzielen.
Selbstständige gleichen Alters gehen leer aus. Genau das führt zu erheblichem Ärger bei vielen Steuerzahlern.

Gesetzgebung: Wie es weitergeht

  • 1. Dezember 2025: Anhörung im Finanzausschuss (BdSt mit schriftlicher Stellungnahme)
  • 19. Dezember 2025: Voraussichtliche Entscheidung im Bundesrat

Bis dahin bringt der BdSt NRW seine Kritikpunkte in Gesprächen mit Abgeordneten und Institutionen ein.

BdSt NRW fordert: Gesetz grundlegend überarbeiten!

Der BdSt NRW hält die Aktivrente in der vorliegenden Form für nicht zukunftsfähig. Sollte sie dennoch eingeführt werden, müssen zwingend folgende Punkte nachgebessert werden:

  • Gleichbehandlung aller Erwerbsformen
  • verfassungskonforme Anwendung des Progressionsvorbehalts
  • praxistaugliche Abrechnungsvorgaben
  • klare Rechtsgrundlagen ohne steuerliche Sonderwege
  • Entlastung statt zusätzlicher Bürokratie

Wir werden diese Punkte gegenüber Politik, Medien und Öffentlichkeit weiter deutlich machen und wenn nötig juristisch klären lassen.

Weiterführende Informationen finden Sie in unserem Infoservice Nr. 33: „Aktivrente – steuerfrei arbeiten im Ruhestand ab 2026“.

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