Verfassungsbeschwerde gegen Gemeindefinanzierungsgesetz abgelehnt
Artikeldienst 11/2025
Aktivrente: Ungerecht und unausgereift
Ab Januar 2026 soll die Aktivrente starten. Das ist ein steuerfreier Zuverdienst für Rentner bis zu 2.000 Euro monatlich. Aber in NRW regt sich massiver Widerstand: Viele Steuerzahler melden sich verärgert beim BdSt NRW, etwa wegen der Ausschlüsse von Selbstständigen. Der BdSt NRW hält die Aktivrente in ihrer jetzigen Form grundsätzlich für nicht sinnvoll. Wenn sie kommt, muss sie zumindest gerecht, praktikabel und verfassungskonform ausgestaltet werden. Warum wir Musterverfahren unterstützen werden, erfahren Sie hier:
Wenn die Aktivrente kommt, muss sie fair und verfassungskonform sein!
Ungleichbehandlung von Erwerbstätigen
Die Aktivrente gilt ausschließlich für sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer ab Regelaltersgrenze. Nicht berechtigt sein sollen:
- Gewerbetreibende
- Freiberufler
- Land- und Forstwirte
- Minijobber (556 Euro)
- Beamte und Pensionäre
Gerade Selbstständige berichten dem BdSt NRW von empfundener „Zweitklassigkeit“. Dass ausgerechnet jene Gruppen ausgeschlossen werden, die in NRW ganze Branchen tragen (Handel, Handwerk, Dienstleistungen), hält der BdSt NRW für sachlich nicht begründbar.
Zweites Problem: Kein Progressionsvorbehalt
Die Aktivrente wird steuerfrei gewährt und erhöht den Steuersatz auf andere Einkünfte nicht.
Das ist ein Sonderweg, der zu einer Besserstellung führt gegenüber
- Krankengeld
- Arbeitslosengeld
- Kurzarbeitergeld
Aus steuerlicher Sicht entsteht damit eine Ungleichbehandlung ohne nachvollziehbaren Grund. Auch hierzu sieht der BdSt NRW verfassungsrechtliche Fragezeichen.
Petition, Stellungnahme, Musterverfahren
Der BdSt NRW unterstützt als Mitinitiator die Petition für eine Gleichbehandlung aller Erwerbsformen. Sollte sich in dem Gesetzgebungsverfahren nichts ändern, wird der Bund der Steuerzahler Musterverfahren unterstützen.
Die Aktivrente im Überblick
Was versprochen wird:
- bis zu 2.000 € monatlich steuerfrei (24.000 € jährlich)
- keine Anrechnung auf die Altersrente/kein Progressionsvorbehalt
- mögliche Rentensteigerung bei freiwilligen Beiträgen
Was verschwiegen wird:
- volle Sozialabgaben für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
- Arbeitgeber tragen Renten- und Arbeitslosenversicherung
- hoher Verwaltungsaufwand in Lohnbüros
- keine Geltung für Selbstständige, Freiberufler, Beamte, Minijobs
- monatliche Betrachtung führt zu Risiken bei schwankendem Einkommen
Kontrastbeispiel:
Ein Rentner kann bei Rente plus Aktivrentenverdienst bis zu 31.000 € jährlich steuerfrei erzielen.
Selbstständige gleichen Alters gehen leer aus. Genau das führt zu erheblichem Ärger bei vielen Steuerzahlern.
Gesetzgebung: Wie es weitergeht
- 1. Dezember 2025: Anhörung im Finanzausschuss (BdSt mit schriftlicher Stellungnahme)
- 19. Dezember 2025: Voraussichtliche Entscheidung im Bundesrat
Bis dahin bringt der BdSt NRW seine Kritikpunkte in Gesprächen mit Abgeordneten und Institutionen ein.
BdSt NRW fordert: Gesetz grundlegend überarbeiten!
Der BdSt NRW hält die Aktivrente in der vorliegenden Form für nicht zukunftsfähig. Sollte sie dennoch eingeführt werden, müssen zwingend folgende Punkte nachgebessert werden:
- Gleichbehandlung aller Erwerbsformen
- verfassungskonforme Anwendung des Progressionsvorbehalts
- praxistaugliche Abrechnungsvorgaben
- klare Rechtsgrundlagen ohne steuerliche Sonderwege
- Entlastung statt zusätzlicher Bürokratie
Wir werden diese Punkte gegenüber Politik, Medien und Öffentlichkeit weiter deutlich machen und wenn nötig juristisch klären lassen.
Weiterführende Informationen finden Sie in unserem Infoservice Nr. 33: „Aktivrente – steuerfrei arbeiten im Ruhestand ab 2026“.
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