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Abfuhr vom Bund beim Grundsteuer-Problem

Presseinformation 19.04.2024

Landesregierung muss endlich selbst handeln, damit das Wohnen in Rheinland-Pfalz nicht noch teurer wird

Finanzministerin Doris Ahnen und ihr nordrhein-westfälischer Amtskollege hatten versucht, das Problem der Belastungsverschiebung bei der Grundsteuer an den Bund weiterzureichen. Das hat Bundesfinanzminister Lindner aber klar zurückwiesen und erklärt, dass die Länder hier selbst handeln können und müssen. Die Verbändeallianz aus Steuerzahlerbund und Haus & Grund fordert die rheinland-pfälzische Landesregierung deshalb erneut dazu auf, sich dieses Problems unverzüglich anzunehmen.

Die Werterhebung des neuen Grundsteuer-Modells führt zu deutlichen Lastenverschiebungen: weg von den gewerblich genutzten Grundstücken und hin zu den Wohngrundstücken. Das in Rheinland-Pfalz umgesetzte Bundesmodell bevorzugt eindeutig gewerblich genutzte Grundstücke, während für Wohngrundstücke bis zu 20 Prozent mehr bezahlt werden muss. Dadurch werden Hauseigentümer und über die Nebenkosten auch Mieter ab 2025 kräftiger zur Kasse gebeten. Auf diese Misere haben der Eigentümerverband Haus & Grund Rheinland-Pfalz sowie der rheinland-pfälzische Steuerzahlerbund bereits wiederholt aufmerksam gemacht. Die Verbändeallianz hat deshalb u.a. vorgeschlagen, dass die Kommunen je nach Lage selbst über die Höhen der Hebesätze entscheiden können, um Wohnen nicht noch teurer werden zu lassen.

Nach derzeitiger Rechtslage gilt der Grundsatz der Hebesatzeinheitlichkeit, nach dem die Grundsteuer A und B auf demselben Niveau liegen müssen. Doch anstatt dies rasch zu ändern, hat die rheinland-pfälzische Finanzministerin Doris Ahnen versucht, den „schwarzen Peter“ der Bundesregierung zuzuschieben, indem sie dort im März 2024 um eine bundesgesetzliche Regelung gebeten hat. „Damit ist Frau Ahnen auf ganzer Linie gescheitert“, erklärt Christoph Schöll, Landesvorsitzender von Haus & Grund Rheinland-Pfalz, „denn Bundesfinanzminister Christian Lindner hat dieses Ansinnen mit dem Hinweis abgelehnt, dass die Grundsteuerreform den Bundesländern ausreichend Spielraum lässt, vom Bundesmodell abzuweichen. Damit liegt der Ball wieder im Feld des Landes, das jetzt endlich mal reagieren muss.“

Wenn es die Länder, so der Bundesfinanzminister in seinem Schreiben vom April 2024 an die Finanzministerin, für erforderlich halten, haben sie die Möglichkeit, nach eigener Wahl und in eigener Verantwortung sowohl die Steuermesszahl anzupassen als auch das Hebesatzrecht landesgesetzlich zu öffnen. Bei einer neuerlichen bundesgesetzlichen Änderung müssten aber Länder, die diese Öffnungsklausel bereits in Anspruch genommen haben, erneut gesetzgeberisch tätig werden. Wenn andere Bundesländer nun Nachbesserungsbedarf erkennen, so bittet Lindner mit Blick auf die Ziele der Reform, zu denen auch Aufkommensneutralität gehört, die nötigen Schritte zu ergreifen. Und zwar zügig.

„Das Finanzministerium hat sich in Berlin eine klare Absage abgeholt. Damit ist klar, dass unsere Landesregierung beim Problem der Belastungsverschiebung selbst zeitnah gegensteuern muss“, fordert Rainer Brüderle, Präsident des Bundes der Steuerzahler Rheinland-Pfalz. „Gesplittete Grundsteuer-Hebesätze können das Ungleichgewicht zwischen Gewerbe- und Wohngrundstücken ortsgerecht korrigieren, deshalb sollte die Landesregierung den Kommunen dieses Recht einräumen.“

Grundsätzlich sehen Haus & Grund sowie der Bund der Steuerzahler keine Zukunft für das Bundesmodell der Grundsteuer. Spätestens nach dem nächsten Bundesverfassungsgerichtsurteil zur Grundsteuer müsse die Politik grundsätzlich über Alternativen nachdenken. „Damit aber ist die rheinland-pfälzische Landesregierung nicht aus der Verpflichtung entlassen, kurzfristig dafür zu sorgen, dass sich Wohnen ab dem nächsten Jahr nicht noch mehr verteuert“, fassen Christoph Schöll und Rainer Brüderle zusammen. Kurzfristig müssen ihrer Ansicht nach die Hebesätze gesplittet, mittelfristig die Grundsteuer in der bisherigen Form abgeschafft werden.

Wenn jetzt nicht gehandelt wird, kommt es durch Untätigkeit der Landesregierung durch die Belastungsverschiebungen und die dadurch entstehenden Nachteile für Hausbesitzer und Mieter zu weiter explodierenden Wohnkosten in Zeiten, in denen alle nach Lösungen für mehr bezahlbares Wohnen suchen.

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