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© kropic/Fotolia

655.000 Euro „Abwrackprämie“ für Wäschetrockner

Aktion Frühjahrsputz 2019 14.03.2019

Bundeswirtschaftsministerium

Erinnern Sie sich noch an die „Abwrackprämie“? An die Prämie beim Kauf eines Neuwagens, wenn das alte Fahrzeug umgehend verschrottet wurde? Genau zehn Jahre ist das her. Doch das Prinzip von Prämien ist immer noch das gleiche: Will die Politik ein bestimmtes Produkt forcieren, bezuschusst sie den Kauf in Form einer besonderen Prämie. Mit diesem staatlichen Instrument wird privates Konsumverhalten gelenkt – mit dem Ziel, ein politisches Programm zum Erfolg zu führen.

Ein Jahrzehnt später gilt eine solche „Abwrackprämie“ für den Kauf von Wäschetrocknern der Energieeffizienz-Top-Klasse A+++. Ihre Anschaffung durch Privathaushalte fördert das Bundeswirtschaftsministerium mit 655.000 Euro. Insgesamt sollen bis 2021 rund 6.000 Haushalte in den Genuss dieser „Trockner“-Prämie in Höhe von bis zu 100 Euro kommen.

Die Kritik des Bundes der Steuerzahler an dieser „Trockner-Prämie“ ist vielfältig: Dieser politisch motivierte Eingriff des Staates führt dazu, dass einwandfrei funktionierende Produkte entsorgt werden. Schließlich gelten alle Wäschetrockner, die nicht zur allerbesten Energieeffizienz-Klasse gehören, als ineffizient und veraltet – selbst neue Wäschetrockner der Energieeffizienzklasse A++. Nachhaltig ist das nicht!

Darüber hinaus ist die „Trockner“-Prämie einseitig angelegt, da von ihr lediglich diejenigen Konsumenten profitieren, die für das Neugerät mindestens 690 Euro auf den Tisch legen können. Haushalte mit geringem Einkommen werden dadurch unmittelbar diskriminiert, für viele Gutverdienende aber handelt es sich im Zweifelsfall um ein lu kratives Mitnahme-Geschäft von Steuergeld. Nachhaltig ist auch das nicht!

Der BdSt meint: Die Prämie muss sofort trockengelegt werden!

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