250 Mio. Euro für Computerspiele
20 Mio. Euro für den geteilten Regierungssitz
50 Mio. Euro für defizitäre Regionalflughäfen
Bundesverkehrsministerium
„Flüge sind oft kostengünstiger als die Bahnfahrt zum gleichen Ziel.“ Das stellt die Bundesregierung in ihren Eckpunkten zum Klimaschutzprogramm 2030 fest. Deshalb hat sie beschlossen, die Luftverkehrsabgabe „in dem Umfang“ und damit dergestalt zu erhöhen, dass „im Gegenzug die Mehrwertsteuer auf Bahnfahrkarten im Fernverkehr von 19 Prozent auf den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent gesenkt werden kann“. Den Hebel, Flugtickets deutlich zu verteuern, nutzt die Regierung, um „Bürger zu klimafreundlichem Handeln zu ermuntern“. Offenbar nutzt die große Koalition den Deal allerdings für andere Zwecke, da die Mehreinnahmen aus teureren Flugtickets die Kosten für preiswertere Fernfahrten per Bahn deutlich überstiegen. So taxiert die Regierung die geringeren Umsatzsteuereinnahmen auf rund 500 Mio. Euro pro Jahr, die Mehreinnahmen durch die zusätzliche Luftverkehrsteuer hingegen auf knapp 800 Mio. Euro. Zuvor war davon nicht die Rede! Da hieß es noch: „in dem Umfang“! Jetzt hat der Steuerzahler das Nachsehen.
Postwendend kreiert die Koalition aus ihren Mehreinnahmen neue Subventionen – in diesem Fall für Regionalflughäfen. Diese erwirtschaften in der Regel hohe Verluste und werden meist von Ländern und Kommunen betrieben. An dieser Stelle schaltet sich der Bund ein, um die Regionalflughäfen mit jährlich 50 Mio. Euro zu päppeln – 2020 vorerst mit 20 Mio. Euro. Ziel ist, diese Flughäfen von Flugsicherungskosten zu entlasten. Die neue Subvention ist weder zeitlich begrenzt noch degressiv ausgestaltet.
Der Bund der Steuerzahler hält diese Politik für paradox. Wenn die Regierung meint, dass „das in besonders hohem Maße klima- und umweltschädliche Fliegen weiter verteuert werden“ müsse, sollte sie keine Flughäfen – erst recht keine hochgradig defizitären Kleinflughäfen – massiv subventionieren, zumal die eigentlich protegierte Verkehrsalternative – die Fernfahrten – im direkten Wettbewerb geschwächt wird. Der schon längst in das Europäische Emissionshandelssystem eingebundene Flugverkehr ist zur Senkung von Treibhausgasemissionen verpflichtet. So ist es unredlich, die Steuerzahler dann über die Kosten der Umsatzsteuerreduzierung bei Bahnfernfahrten hinaus abzukassieren.