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Von 1 Euro bleiben nur 47,3 Cent

Top News / Presseinformation 11.07.2023

Am Mittwoch, 12. Juli, ist der Steuerzahlergedenktag 2023 / Unser Online-Rechner macht die individuelle Belastung deutlich / BdSt-Appell: Komplett-Abbau der kalten Progression, Entlastung bei der Stromsteuer, Reform des Einkommensteuertarifs 

 

Der Steuerzahlergedenktag 2023 ist am Mittwoch, den 12. Juli. Ab 05:12 Uhr arbeiten die Bürger dann wieder für ihr eigenes Portemonnaie. Das gesamte Einkommen, das die Steuer- und Beitragszahler vor diesem Datum erwirtschaftet haben, haben sie – rein rechnerisch – in Form von Steuern und Abgaben an öffentliche Kassen abgeführt. Damit liegt die Einkommensbelastungsquote für einen durchschnittlichen Arbeitnehmer-Haushalt in diesem Jahr bei voraussichtlich 52,7 Prozent. Diese Prognose hat das Deutsche Steuerzahlerinstitut (DSi) auf Basis repräsentativer Haushaltsumfragen des Statistischen Bundesamts vorgelegt. Demnach gehen von jedem verdienten Euro 52,7 Cent an den Staat – nur 47,3 Cent bleiben zur freien Verfügung.

Im Vergleich zum Vorjahr ist die Belastung damit um 0,3 Prozentpunkte gesunken. Dies liegt zum Beispiel an der reduzierten Mehrwertsteuer auf Erdgas und Fernwärme, an rückläufigen Immobiliensätzen und damit sinkenden Grunderwerbsteuern sowie an der abgeschafften EEG-Umlage.

Dennoch haben wir es mit einer drastischen Belastung zu tun! Etliche Faktoren erhöhen nämlich die diesjährige Belastungsquote: So führen die historisch hohen Inflationsraten zu steigenden Verbraucherpreisen und damit zu größeren Mehrwertsteuer-Lasten. Hinzu kommen die gestiegenen Beitragssätze im Bereich der Sozialversicherungen. Vor allem aber ist die kalte Progression nicht ausreichend abgebaut worden. Heißt: Der Einkommensteuertarif 2023 berücksichtigt nicht die Inflation, die 2023 tatsächlich erwartet wird. Stattdessen hat sich das Inflationsausgleichsgesetz hier nur an der Inflation des Jahres 2022 orientiert.

Einzelne Berechnungen: So hoch ist die Belastung für Singles und Familien immer noch

Die von uns prognostizierte Einkommensbelastungsquote von 52,7 Prozent bezieht sich auf den Durchschnitt aller Arbeitnehmer-Haushalte in Deutschland. Das umfasst alle Haushaltskonstellationen von Singles über Alleinerziehende und kinderlose Paare bis hin zu Paaren mit Kindern und sonstigen Mehr-Personen-Haushalten. Wie sieht es hier im Einzelnen aus? Bei den allein lebenden Arbeitnehmern ist die Belastung höher: Im Durchschnitt werden sie mit 53,7 Prozent belastet – ihr Steuerzahlergedenktag fällt erst auf Samstag, den 15. Juli. Der Steuerzahlergedenktag für Mehr-Personen-Haushalte ist bereits am heutigen Dienstag, 11. Juli – hier liegt die Belastungsquote bei 52,4 Prozent. Beiden Gruppen bleibt nicht einmal die Hälfte ihres Einkommens zur freien Verfügung.

Unser 3-Punkte-Appell: Das fordert BdSt-Präsident Reiner Holznagel von der Bundesregierung

  1. „Vor allem mit Blick auf die aktuelle Rekordinflation ist es dringend nötig, die kalte Progression im Einkommensteuerrecht vollständig abzubauen. Der Staat darf hier nicht zum Inflationsgewinnler werden! Künftig sollte die – zu erwartende – Inflation des laufenden Jahres im Einkommensteuertarif des laufenden Jahres berücksichtigt werden und nicht nur die Vorjahresinflation!“
  2. „Die drastische Entwicklung bei den Energiepreisen macht vor allem zwei Reformen immer dringlicher: Bei Strom sollte künftig der ermäßigte Mehrwertsteuersatz für lebensnotwendige Güter gelten. Zudem müsste der im EU-Vergleich hohe Stromsteuersatz in Deutschland reduziert werden. Dass die Mehrwertsteuersätze im Heizungsbereich gesenkt worden sind, ist schon ein Teilerfolg unserer Arbeit.“
  3. „Mittelfristig brauchen wir eine durchgreifende Reform für den Einkommensteuertarif vor allem zugunsten der Mittelschicht. Politisches Ziel muss sein, die Belastungsquote unter die 50-Prozent-Marke zu drücken! Ein echter Schritt in diese Richtung wäre die von unserem Deutschen Steuerzahlerinstitut vorgeschlagene Einkommensteuerreform.“

„Bürgerinnen und Bürger arbeiten in der ersten Jahreshälfte natürlich nicht umsonst!“ Zum Steuerzahlergedenktag stellt BdSt-Präsident Reiner Holznagel klar:

„Mit Steuern, Abgaben und Zwangsbeiträgen werden wichtige Leistungen für die Bürger finanziert. Selbstverständlich haben sie in der ersten Jahreshälfte nicht umsonst gearbeitet – zum Großteil fließen die Steuer- und Beitragszahlungen in Form von staatlichen Leistungen direkt oder indirekt an die Bürger zurück. Zugleich legt der Steuerzahlergedenktag offen, dass immer noch mehr als die Hälfte des von Arbeitnehmern erwirtschafteten Einkommens staatlich umverteilt und verwaltet wird – trotz aller politischen Entlastungspakete. Wenn also mehr als die Hälfte des persönlichen Einkommens mit Steuern und Abgaben belegt wird, belastet das den wirtschaftlichen Motor unseres Gemeinwesens und das Gerechtigkeitsempfinden vieler Menschen. Somit fordern wir eine Diskussion darüber, ob diese hohe Belastung gerechtfertigt ist und ob die zahlreichen Leistungen sowie die Systeme selbst effizient sind.“

Zum Hintergrund: Der Steuerzahlergedenktag

Im Rahmen der „Laufenden Wirtschaftsrechnungen“ (LWR) erhebt das Statistische Bundesamt regelmäßig, detailliert und anonymisiert die Einnahmen und Ausgaben ausgewählter Privathaushalte. Die amtlichen Hochrechnungen dieser Daten liefern ein umfassendes und repräsentatives Bild der wirtschaftlichen Situation der Bürgerinnen und Bürger. Im Zuge einer Kooperation hat das Bundesamt unserem Deutschen Steuerzahlerinstitut (DSi) zudem Sonderauswertungen der „Laufenden Wirtschaftsrechnungen“ zur Verfügung gestellt. Damit ist es möglich, den Steuerzahlergedenktag mithilfe einer soliden Datengrundlage zu kalkulieren. Die jüngste LWR betrifft das Jahr 2021 und ist vom DSi auf das Jahr 2023 hochgerechnet worden.

  • Unser neuer Online-Rechner für Ihren persönlichen Check:

Sie wollen wissen, wie Sie im Belastungsvergleich abschneiden? Dann nutzen Sie den BdSt-Online-Rechner! Klicken Sie sich durch unsere Fragen und lassen Sie sich Ihren individuellen Steuerzahlergedenktag 2023 ausrechnen: www.steuerzahler.de/steuerzahlergedenktag

  • Unser neuer Online-Rechner für Ihr Online-Portal:

Gern können Sie unseren Online-Rechner auch auf Ihrem Online-Portal einbinden. Nutzen Sie zum Beispiel diesen Einbettungscode:

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  • Unser aktuelles Wirtschaftsmagazin „Der Steuerzahler“:

Die Ausgabe Juli/August dreht sich um den Schwerpunkt Steuerzahlergedenktag 2023. Interessierte können das Heft unter [email protected] kostenfrei anfordern. Medienvertreter wenden sich bitte an presse(at)steuerzahler.de

 

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