Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Neuverschuldung pro Sekunde

Zinsen pro Sekunde

Landesschulden Bayern

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Bayern  Tipp des Tages - Archiv    Rechtstipp: Wer Arbeitszeiten wissentlic...

Rechtstipp: Wer Arbeitszeiten wissentlich falsch notiert, der fliegt

11.05.2026

Macht eineArbeitnehmerin bewusst falsche Angaben bei der Dokumentation ihrer Arbeitszeit,so rechtfertigt das eine fristlose Kündigung. Das wissentliche und vorsätzlichfalsche Ausfüllen von Formularen zur Dokumentation der Arbeitszeit stelleneinen Kündigungsgrund dar, weil ein schwerer Vertrauensmissbrauch vorliegt. Hateine Sachbearbeiterin bei einem Außentermin bei einer Behörde eine halbe Stundespäter angefangen als angegeben, und war sie früher gegangen alsaufgeschrieben, so verliert sie ihren Job. (Hier hatte ein Pförtner notiert,wann sie kam und wieder ging.) Eine vorherige Abmahnung sei nicht notwendiggewesen. (LAG Mecklenburg-Vorpommern, 5 SLa 9/25) - vom 09.09.2025

Mit Freunden teilen