Rechtstipp: Pauschale Floskeln können eine Eigenbedarf-Kündigung nicht begründen
Steuertipp: Kindergeld und freiwilliger Wehrdienst nach dem Schulabschluss
Rechtstipp: Wer Arbeitszeiten wissentlich falsch notiert, der fliegt
Macht eineArbeitnehmerin bewusst falsche Angaben bei der Dokumentation ihrer Arbeitszeit,so rechtfertigt das eine fristlose Kündigung. Das wissentliche und vorsätzlichfalsche Ausfüllen von Formularen zur Dokumentation der Arbeitszeit stelleneinen Kündigungsgrund dar, weil ein schwerer Vertrauensmissbrauch vorliegt. Hateine Sachbearbeiterin bei einem Außentermin bei einer Behörde eine halbe Stundespäter angefangen als angegeben, und war sie früher gegangen alsaufgeschrieben, so verliert sie ihren Job. (Hier hatte ein Pförtner notiert,wann sie kam und wieder ging.) Eine vorherige Abmahnung sei nicht notwendiggewesen. (LAG Mecklenburg-Vorpommern, 5 SLa 9/25) - vom 09.09.2025