Übergewinnsteuer: Die Linke dafür
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Tankrabatt: Inkrafttreten am 1. Mai möglich
Grünes Licht für den Tankrabatt: Der Finanzausschuss hat am 22.04.2026mehrheitlich für den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen (BT-Drs. 21/5321)für die temporäre Senkung der Energiesteuer auf Benzin und Diesel gestimmt.
Neben den Fraktionen von CDU/CSU und SPD stimmte auch dieAfD-Fraktion für den Gesetzentwurf. Die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen undDie Linke votierten dagegen. Der Entwurf soll am 24.04.2026 in zweiter unddritter Lesung im Plenum beschlossen werden. Anschließend tritt um 12.00 Uhrder Bundesrat in einer Sondersitzung zusammen. Damit könnte der so genannteTankrabatt zum 01.05.2026 in Kraft treten.
Die Energiesteuersätze auf Diesel und Benzin würden dann biszum 30.06.2026 um 14,04 Cent je Liter abgesenkt. Einschließlich des daraufentfallenden Anteils an der Umsatzsteuer ergebe sich daraus eine Senkung vonrund 17 Cent pro Liter, heißt es in dem Gesetzentwurf. Insgesamt führe dieMaßnahme im laufenden Jahr zu Steuermindereinnahmen von 1,6 Milliarden Euro.
Keine Mehrheit gab es im Ausschuss für einen Gesetzentwurfder Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 21/5320), der auf eine Senkung derStromsteuer für alle auf das europäische Minimum zielte und ebenfalls am 24.04.2026auf der Tagesordnung des Plenums steht. Dafür votierte neben den Grünen auchdie Fraktionen der AfD und Die Linke. Einer Mehrheit standen jedoch die Stimmender Koalitionsfraktionen entgegen.
Ebenso erging es zwei Anträgen der AfD-Fraktion, die aufeine Erhöhung der Pendlerpauschale auf 50 Cent (BT-Drs. 21/2363) und die Absagean die Einführung einer so genannten Übergewinnsteuer (BT-Drs. 21/5326)zielten. Für beide Anträge stimmten allein die Antragsteller, die übrigenFraktionen votierten dagegen.
Deutscher Bundestag, PM vom 22.04.2026