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Korruption: EU geht Bekämpfung an
Die EU will EU-weit den strafrechtlichen Rahmen zurKorruptionsbekämpfung vereinheitlichen. Nationale und EU-Behörden sollenaußerdem besser zusammenarbeiten. Ziel ist die Vorbeugung und Bekämpfung vonKorruption.
"Korruption entzieht unseren VolkswirtschaftenMilliardenbeträge, untergräbt das Vertrauen in die Regierung und schwächt dieDemokratie", sagte Berichterstatterin Raquel García Hermida-van der Walle.Ungehindert bedrohe sie die Grundfesten der EU.
Damit das nicht passiert, hat das EU-Parlament eine neueRichtlinie verabschiedet. Diese enthält umfassende Definitionen vonKorruptionsdelikten, darunter Bestechung, Veruntreuung, Behinderung der Justiz,Einflussnahme, illegale Bereicherung im Zusammenhang mit Korruption,Verschleierung und Korruption im privaten Sektor. Auch vereinheitlicht sie dieVorschriften über Sanktionen. Dadurch sollen vor allem in grenzüberschreitendenFällen Durchsetzungslücken geschlossen und sichergestellt werden, dass dieHöchststrafen nach nationalen Vorschriften nicht zu gering ausfallen. DieMitgliedstaaten sollen aber weiterhin strengere Vorschriften erlassen dürfen.
Die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden und denEU-Einrichtungen – darunter das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung, dieEuropäische Staatsanwaltschaft, Europol und Eurojust – soll ausgebaut und Informationsaustauschund Koordinierung verbessert werden. Die Mitgliedstaaten sollen außerdemjährlich vergleichbare Daten veröffentlichen müssen, um die Transparenz undfaktengestützte Politikgestaltung zu verbessern.
Die Richtlinie verpflichtet sie zudem, nationale Strategienzur Korruptionsbekämpfung (unter Einbeziehung der Zivilgesellschaft) anzunehmenund regelmäßig zu aktualisieren. Sie sollen Risikobewertungen durchführen undSysteme für Interessenkonflikte, Transparenz der politischen Finanzierung undIntegritätsstandards sicherstellen müssen. Es müssen ebenfalls spezielle undunabhängige Stellen zur Prävention und Bekämpfung von bestehender Korruptioneingerichtet werden.
Die Richtlinie muss nun auch vom Rat förmlich angenommenwerden, bevor in Kraft treten kann. Die Mitgliedstaaten haben dann 24 MonateZeit, um sie umzusetzen. Dabei ausgenommen sind die Bestimmungen überRisikobewertungen und nationale Strategien, für die eine Frist von 36 Monatengilt.
Europäisches Parlament, PM vom 26.03.2026