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Grundsicherung: Bundesrat gibt grünes Licht

30.03.2026

Das Bürgergeld wird zur Grundsicherung. Der entsprechendeGesetzesbeschluss des Bundestages hat am 27.03.2026 den Bundesrat passiert. DasGesetz kann nun ausgefertigt und verkündet werden. Es tritt zum überwiegendenTeil am 01.07.2026 in Kraft.

Mit der neuen Grundsicherung möchte die BundesregierungSozialleistungen fairer ausgestalten und Missbrauch wirksamer verhindern. Dabeisolle der Grundsatz des Forderns und Förderns gelten. Menschen, dieUnterstützung brauchen, sollen sich weiterhin auf staatliche Hilfen verlassenkönnen. Wer aber arbeiten kann, müsse daran mitwirken, seinen Lebensunterhaltselbst zu bestreiten. Rechte und Pflichten sollten verbindlicher undKonsequenzen spürbarer werden, so die Bundesregierung. Außerdem sollenJobcenter Hilfsbedürftige auf dem Weg in Arbeit besser unterstützen undzugleich aber auch den Missbrauch von Sozialleistungen wirksamer bekämpfenkönnen.

Das Gesetz sieht eine Reihe von Maßnahmen vor. Das bisherigeBürgergeld wird in Grundsicherungsgeld umbenannt. Grundsätzlich gilt wieder derVermittlungsvorrang. Das heißt, es wird zuerst geprüft, ob Betroffeneunmittelbar in Arbeit vermittelt werden können. Ist dies nicht möglich, kommenQualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen in Betracht. Eine Ausnahme vomVermittlungsvorrang kann bestehen, wenn die Leistung für eine dauerhafteEingliederung in Arbeit erfolgversprechender erscheint als die unmittelbareVermittlung von Arbeit.

Wer arbeiten könne, müsse seine Arbeitskraft in maximalzumutbarem Umfang einsetzen, sodass staatliche Unterstützung entbehrlich werde,so die Bundesregierung. Insbesondere Alleinstehende müssten – sofern zumutbar –in Vollzeit arbeiten. Eltern hätten bereits nach Vollendung des erstenLebensjahres des Kindes, und nicht erst ab dem dritten Lebensjahr, wieder eineErwerbstätigkeit aufzunehmen. Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungensollen gezielter unterstützt, Jugendliche umfassender beraten werden.

Wer eine Fördermaßnahme abbricht oder sich nicht bewirbt,muss künftig damit rechnen, dass ihm stärker Geldleistungen gekürzt werden alsbisher. So kann der Regelbedarf für jeweils drei Monate gemindert werden. Auchwiederholtes Versäumen von Terminen im Jobcenter soll nach einem abgestuftenVerfahren sanktioniert werden. In letzter Konsequenz könnten bei Leistungsempfängern,die dauerhaft nicht erreichbar sind, sämtliche Zahlungen einschließlich derKosten der Unterkunft eingestellt werden.

Auch die Regeln für Arbeitsverweigerer sollen wirkungsvollerund praxistauglicher gestaltet und früher angewandt werden. Der Regelbedarfkann mindestens für einen Monat und weiterhin maximal für zwei Monateeingezogen werden.

Schließlich sollen Kooperationspläne Arbeitssuchendenindividuelle Angebote der Beratung, Unterstützung und Vermittlung eröffnen.Wirken sie daran mit, solle die Zusammenarbeit mit den Jobcenternunbürokratisch bleiben. Kommen sie den Vereinbarungen jedoch nicht nach, sollihre Mitwirkung durch Verwaltungsakte verbindlicher gestaltet werden.

Bundesrat, PM vom 27.03.2026

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