130.000 Euro Nachzahlung an Rentenkasse: Hamburgs Grüne haben Probleme mit Vorstandsbezügen
Die Hamburger Grünen müssen Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von bis zu 130.000 Euro nachzahlen. Hintergrund ist eine Neubewertung der Deutschen Rentenversicherung, die die Vergütungen des geschäftsführenden Landesvorstands rückwirkend als sozialversicherungspflichtiges Gehalt einstuft. Zuvor waren diese Zahlungen über Jahre hinweg als „Aufwandsentschädigung“ behandelt worden. Betroffen sind laut Medienberichten die Landesvorsitzenden Leon Alam und Selina Storm sowie Amtsvorgängerin Maryam Blumenthal (2021 bis 2025 Grünen-Chefin, heute Senatorin für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung). Die Nachforderungen beziehen sich auf den Zeitraum von 2020 bis Mitte 2025. Die monatlichen Zahlungen lagen zuletzt bei rund 3.500 Euro, in einzelnen Phasen auch darüber.
Ausgelöst wurde die öffentliche Debatte durch Medienberichte, unter anderem der BILD-Zeitung („Hamburger Grüne fliegen mit Gehalts-Trick auf“). Die Grünen weisen die Vorwürfe jedoch zurück und betonen, stets rechtmäßig gehandelt zu haben. Frühere Prüfungen der Deutschen Rentenversicherung in den Jahren 2017 und 2020 hätten die Praxis bestätigt, ebenso ein externes Gutachten aus dem Jahr 2023. Als Ursache für die Neubewertung verweist die Partei auf eine veränderte Rechtsprechung, insbesondere auf eine stärkere Gewichtung des Kriteriums der „Eingliederung“ in eine Organisation.
Nach eigenen Angaben reagierte der Landesverband bereits im Jahr 2025 auf diese Entwicklung und stellte die Vergütung der Parteivorsitzenden auf sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse um. Die Nachzahlung betrifft im Wesentlichen die Jahre zuvor. Intern wie politisch hat der Vorgang eine Debatte ausgelöst, unter anderem über Transparenz, Risikomanagement und die künftige Behandlung solcher Funktionen.
Unsere Bewertung
Grundsätzlich ist es so: Die Grünen trennen Amt und Mandat - und bezahlen ihre Parteivorsitzenden dafür. Das ist nachvollziehbar, die Arbeit ist aufwendig. Aber genau hier liegt der Knackpunkt.
Bei Summen von mehreren tausend Euro im Monat stellt sich die Frage: Ist das noch Ehrenamt oder längst ein normaler Job? Für viele Steuerzahler ist eine solche Größenordnung jedenfalls nicht mehr mit klassischem Ehrenamt vereinbar.
Der Eindruck ist, dass man sich die Konsequenzen eines echten Beschäftigungsverhältnisses ersparen wollte. Dass es nun zu einer Nachzahlung in sechsstelliger Höhe kommt, zeigt, dass diese Konstruktion zumindest problematisch war.
Gerade von einer Regierungspartei kann man erwarten, dass solche Fragen sauber geklärt sind. Wenn das über Jahre nicht passiert, bleibt am Ende Misstrauen.
Sascha Mummenhoff, Landesvorsitzender des Bund der Steuerzahler Hamburg, erklärt dazu:
„Aus Sicht vieler Steuerzahler, die ehrenamtlich tätig sind, ist eine Pauschale von fast 4.000 Euro kein Ehrenamt. Wer Summen zahlt oder erhält, die über der Diät eines Bürgerschaftsmitglieds liegen, muss das klar als Gehalt benennen. In Hamburg trägt es nicht zu einem sauberen Bild bei, wenn nach Fragen der Transparenz bei öffentlichen Unternehmen nun auch hier Zweifel bleiben. Und genau deshalb bleibt dieses Misstrauen: Man weiß nicht, ob es ein Versehen oder bewusste Absicht war.“
Der Bund der Steuerzahler hält fest: Organisationen und Parteien stehen in der Verantwortung, Vergütungsmodelle nachvollziehbar, transparent und rechtssicher zu gestalten. Wer sich in einem rechtlichen Graubereich bewegt, riskiert nicht nur finanzielle Konsequenzen, sondern auch einen Vertrauensverlust in der Öffentlichkeit.
Der Bund der Steuerzahler fordert:
- vollständige Offenlegung aller Vergütungen in Parteien und Organisationen
- eine klare und eindeutige Abgrenzung zwischen Ehrenamt und Beschäftigungsverhältnis
- mehr Rechtssicherheit durch eindeutige gesetzliche Regelungen