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Treffen des BdSt NRW mit Regierungspräsident in Arnsberg
Grundsteuerreform wird Hausbesitzer und Mieter gegenüber Gewerbetreibenden stark benachteiligen
Verbändeallianz kritisiert Tatenlosigkeit der rheinland-pfälzischen Landesregierung bei Belastungsverschiebung
Dass die Grundsteuerreform viele Bürger in Rheinland-Pfalz teuer zu stehen kommen wird, ist längst ausgemacht. Doch zusätzlich droht durch das Bundesmodell noch eine generelle Belastungsverschiebung von gewerblich genutzten Grundstücken hin zu privaten Wohngrundstücken. Die Verbändeallianz aus Steuerzahlerbund und Haus & Grund fordert die rheinland-pfälzische Landesregierung dazu auf, sich dieses Problems anzunehmen.
Die heftig umstrittene Grundsteuerreform wird in Rheinland-Pfalz dazu führen, dass Bürgerinnen und Bürger ab 2025 kräftiger zur Kasse gebeten werden. Auf diese Misere machen der Eigentümerverband Haus & Grund Rheinland-Pfalz sowie der rheinland-pfälzische Bund der Steuerzahler aufmerksam. „Stichproben in Bitburg und Koblenz, aber auch in anderen Bundesländern, haben bereits ergeben“, erklärt Christoph Schöll, Landesvorsitzender von Haus & Grund, „dass die Reform vom kommenden Jahr an vor allem Ein- und Zweifamilienhäuser stärker belasten wird als Gewerbeimmobilien. Während Letztere danach um bis zu 50 Prozent entlastet werden, müssen private Hausbesitzer bis zu 20 Prozent drauflegen. Begründen lässt sich das u.a. mit den unterschiedlichen Wertermittlungsverfahren. Für Wohnimmobilien kommt das Ertragswertverfahren zur Anwendung und für Gewerbeimmobilien das Sachwertverfahren. Über die Betriebskostenabrechnung müssen das die Mieter von Wohnimmobilien mitbezahlen. Vor dieser unvernünftigen Entwicklung, die das Wohnen weiter verteuert, haben wir schon mehrfach gewarnt. Jetzt wird dies zunehmend traurige Wahrheit.“
„Aus vielen guten Gründen ist das Bundesmodell zur Grundsteuerreform verfassungsrechtlich höchst zweifelhaft“, ergänzt Rainer Brüderle, Präsident des Bundes der Steuerzahler Rheinland-Pfalz. „Dass das politische Versprechen der Aufkommensneutralität zumindest in Rheinland-Pfalz knallhart gebrochen wird, ist leider traurige Realität. Als wäre das nicht genug, kommt nun noch die Problematik der Belastungsverschiebung von gewerblich genutzten Grundstücken hin zu privaten Wohngrundstücken dazu. Egal, ob für Mieter oder Eigentümer – die Grundsteuer B wird für die allermeisten Bürger ab 2025 wohl deutlich höher ausfallen, wenn nicht gegengesteuert wird.“ Und Brüderle warnt: „Das politische Mantra vom bezahlbaren Wohnen würde so als wertloses Lippenbekenntnis enden. Würde das Land zulassen, die Grundsteuer-Hebesätze zwischen Wohnen und Gewerbe künftig zu differenzieren, könnte zwar das Problem reduziert werden – aber letztlich wäre es nur ein Rettungsversuch einer ohnehin verkorksten Reform. Für die Grundsteuer sehe ich keine große Zukunft mehr. Auf kurz oder lang werden wir über ihre Abschaffung ernsthaft diskutieren müssen. Spätestens dann, wenn die Grundsteuer vor dem Bundesverfassungsgericht wieder einen rechtlichen Totalschaden erleidet. Als Ersatz könnte man die Kommunen zum Beispiel zu einem höheren Anteil am Umsatzsteueraufkommen beteiligen.“
Indem die Landespolitik das Problem der Belastungsverschiebung vor sich herschiebt, wird es nicht kleiner oder löst sich in Luft auf, erklärt die Verbändeallianz von Haus & Grund und Bund der Steuerzahler. Um Lösungen zu finden, hat die Landesregierung ja tatsächlich nur noch ein dreiviertel Jahr Zeit. Die Verbändeallianz würde deshalb als „Rettungsanker“ die Möglichkeit zu unterschiedlichen Hebesätzen für Wohnen und Gewerbe in den Kommunen grundsätzlich begrüßen, auch wenn damit das System noch komplizierter würde. Nach derzeitiger Rechtslage gilt der Grundsatz der Hebesatzeinheitlichkeit, nach dem die Grundsteuer B auf demselben Niveau liegen muss. Dies sollte rasch geändert werden, damit die Kommunen je nach Lage selbst über die Höhen der Hebesätze entscheiden können. Im Gegensatz zur rheinland-pfälzischen Landesregierung macht sich zum Beispiel der nordrhein-westfälische Finanzminister Marcus Optendrenk bereits für eine stärkere Differenzierung der Hebesätze bei der Grundsteuer B stark, will im Zweifelsfall auch eine Landeslösung umsetzen.
Prinzipiell bewerten Haus & Grund als auch der Bund der Steuerzahler das vom Land Rheinland-Pfalz hartnäckig verteidigte Bundesmodell zur Grundsteuerreform als verfassungswidrig. Wenn diese Auffassung nach dem Finanzgericht Rheinland-Pfalz demnächst auch noch durch den Bundesfinanzhof bestätigt werden sollte, verstärken sich die Unsicherheiten nur noch. Umso mehr ist es laut den beiden Verbänden höchste Eisenbahn, dass Finanzministerin Doris Ahnen in Bezug auf die Belastungsverschiebungen und die dadurch entstehenden Nachteile für Hausbesitzer und Mieter reagiert, ehe sich die Bürger wieder überfahren fühlen und die Politikverdrossenheit zunimmt.