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Rechtstipp: Mietrecht - "Auf Vorrat" darf Eigenbedarf nicht angekündigt werden

15.05.2024

Beabsichtigt ein Vermieter ein Mehrfamilienhaus für sich in ein Einfamilienhaus umzuwandeln, so sind die dafür den Mietern ausgesprochenen Eigenbedarfskündigungen nicht wirksam, wenn die für den Bau benötigten Genehmigungen noch nicht beantragt und erst recht nicht ausgestellt sind. Eine solche "Vorratsankündigung" ist unzulässig. (AmG Hamburg, 49 C 294/22)

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