Wegstreckenentschädigung
In einigen Bundesländern wurde die Entschädigung für Dienstfahrten von Arbeitnehmern und Beschäftigte des öffentlichen Dienstes des einzelnes Bundeslandes mit dem Privat-Pkw um 5 Cent auf 35 Cent je Kilometer angehoben. Der Bund der Steuerzahler regt in diesem Zusammenhang an, analog dazu auch die steuerfrei vom Arbeitgeber zu erstattende Kilometerpauschale bei Arbeitnehmern von Unternehmen für betrieblich veranlasste Auswärtstätigkeiten mit dem privaten Pkw auf 35 Cent je Kilometer anzuheben.
In seiner Antwort verweist das BMF auf die Bindung zum Bundesreisekostengesetz. Dafür sei allerdings das Innenministerium federführend zuständig.