Betriebsveranstaltung: BdSt setzt sich für Steuervereinfachung ein
Aktion Frühjahrsputz 2018
Besteuerung der „Mütterrente“ ist undurchsichtig - BdSt fordert Aufklärung
Die „Mütterrente“ wird besteuert – und zwar ein höherer Anteil als von vielen Senioren angenommen. Das ergibt sich versteckt aus den Mitteilungen der Rentenversicherung. Über die mangelnde Aufklärung der Senioren hat sich der Bund der Steuerzahler (BdSt) beim Bundesministerium der Finanzen beschwert.
Hintergrund: Die Mütterrente unterliegt nicht in vollem Umfang der Steuer. Genauso wie die ursprüngliche Rente bleibt auch ein Teil der „Mütterrente“ steuerfrei. Wie hoch der steuerfreie Anteil ist, hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab. Die Rentenversicherung rechnet also, als sei die „Mütterrente“ bereits im Jahr des Rentenbeginns gezahlt worden. Der steuerfreie Anteil bezieht sich demnach nicht auf die im Jahr 2014 ausgezahlte „Mütterrente“, sondern wird auf das Jahr des Rentenbeginns zurückgerechnet. Dies wird den Senioren jedoch nicht erklärt. Deshalb sind viele Rentner überrascht, wenn ein größerer Teil der „Mütterrente“ in die Besteuerung einbezogen wird.