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Die Finanzierung der Bundesminister

Sie sind mächtig und sie gestalten Politik in Deutschland und der Welt – die Kanzlerin und ihre Minister. Doch welches Gehalt steht ihnen zu und welche Privilegien gönnen sie sich eigentlich? Hier die wichtigsten Fakten …

Aktivbezüge

Die Gehälter der Minister werden Amtsbezüge genannt, die sich aus verschiedenen Komponenten zusammensetzen. Die Bundeskanzlerin bezieht derzeit rund 15.833 Euro monatliches Amtsgehalt. Hinzu kommt eine steuerfreie Dienstaufwandsentschädigung von rund 12.271 Euro im Jahr. Die Bundesminister verdienen etwas weniger, erhalten aber mit rund 12.860 Euro pro Monat immer noch ein stattliches Salär. Auch ihnen steht eine jährliche steuerfreie Pauschale zu, in Höhe von etwa 3.681 Euro.

Übergangsgeld

Wer die Bundesregierung verlässt, fällt erst einmal weich. Bereits nach einem Tag Amtszeit stehen einem Bundesminister knapp 58.000 Euro Übergangsgeld zu. Je nach Dauer der Amtszeit kann das Übergangsgeld auf rund 174.000 Euro steigen, das maximal 2 Jahre nach Ausscheiden gewährt wird. Auch wenn die Übergangsgelder ab dem zweiten Monat mit privaten Einkünften verrechnet werden, bleiben sie ein üppiges Polster, wovon viele in der Privatwirtschaft nur träumen können.

Aus Sicht des BdSt müssen die Ansprüche gekürzt werden. Maximal ein Jahr lang Übergangsgeld ist vollkommen ausreichend, wobei ein Jahr als Minister einen Anspruch von einem Monat Übergangsgeld auslöst. Bei extrem kurzen Amtszeiten sollte eine Monatszahlung nicht überschritten werden.

Ruhegehalt

Besonders großzügig sind die Ruhegehaltsregelungen gefasst. Wer mindestens vier Jahre lang Bundesminister war, kann sich über eine Pension von rund 3.567 Euro pro Monat freuen. Mit jedem weiteren Jahr als Regierungsmitglied steigt die Pension um weitere 308 Euro monatlich bis maximal rund 9.227 Euro. Für Bundesminister gilt die gleiche Regelaltersgrenze wie für Bundesbeamte, also die schrittweise Anhebung auf 67. Doch können ehemalige Bundesminister unter Umständen schon mit 60 ihr Ruhegehalt in Anspruch nehmen.
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