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Steuererklärung 2008 für Senioren
Seit 2005 gilt das Alterseinkünftegesetz, seitdem müssen rund 3,3 Millionen Rentner Steuern zahlen. Doch längst nicht alle sind dieser Pflicht nachgekommen. Viele ließen alles beim Alten und blieben unbehelligt, da die Finanzämter gar nicht wussten, welche Senioren Steuern zahlen müssen. Durch die Steueridentifikationsnummer sind die Rentenversicherungen nun aber in der Lage, die Daten über die Einkünfte der Rentner direkt an die Finanzämter weiterzuleiten. Sprich: Jetzt wird jedes Finanzamt feststellen, welcher Rentner keine Steuern gezahlt hat, und rückwirkende Forderungen stellen.
Der Bund der Steuerzahler rät, dem Finanzamt zuvorzukommen und Steuererklärungen für die Jahre 2005 bis 2008 abzugeben. Welche Senioren betroffen sind, erklärt der aktualisierte BdSt-Ratgeber „Steuererklärung 2008 für Senioren“. Schritt für Schritt wird darin zudem erläutert, welche Formulare auszufüllen sind, welche Belege das Finanzamt sehen will, was in die Anlage R einzutragen ist und welche Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen abgezogen werden können. Weiter enthält die Broschüre Erläuterungen zur Anlage N (Werksrenten und Pensionen) und zur Anlage KAP (Zinseinkünfte). Besonders hilfreich: Stets ist vermerkt, auf welchem Formular und in welchen Zeilen die Angaben eingetragen werden müssen. Und nicht zuletzt erklärt der Ratgeber auch, was der Rentner unternehmen muss, wenn der Steuerbescheid fehlerhaft ist.
Hinweis: In den BdSt-Landesverbänden Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein wird für diese Broschüre eine Schutzgebühr von 1,50 Euro erhoben.
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