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Die Schuld(en) der anderen

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Vorweg: Zu Beginn 2023 stand der Bund mit Kreditmarktschulden von 1.552 Mrd. Euro in der Kreide – 474 Mrd. Euro mehr als noch Anfang 2020. Damit hat die Bundespolitik innerhalb kurzer Zeit dafür gesorgt, dass der Schuldenstand des Bundes um 44 Prozent geradezu explosionsartig gestiegen ist und die Staatsschulden Deutschlands auf immer neue Rekordhöhen klettern. Uns geht es daher nicht nur ums Sparen im Bundeshaushalt, sondern auch um das Vermeiden unnötiger Lasten für den Bund.

Zum Problem: Viele Kommunen in Deutschland leiden ebenfalls unter hohen Schulden, vor allem durch aufgeblähte Kassenkredite. Obwohl diese Kredite nur zur kurzfristigen Liquiditätssicherung bei schwankenden Einnahmen und Ausgaben gedacht sind, haben sie sich für viele Kommunen zu einem Dauerphänomen entwickelt. Doch dieses Schuldenproblem ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich intensiv – und in der Regel hausgemacht.

Grundsätzlich sind die Länder, nicht aber der Bund, für eine solide Finanzausstattung der Kommunen zuständig. So steht es seit Jahrzehnten im Grundgesetz. Doch nicht alle Länder haben nach dieser Maxime gehandelt. Die Folge: Während Kommunen in NRW, Rheinland-Pfalz und dem Saarland unter hohen Schulden ächzten, sind Kommunen in Baden-Württemberg und Bayern gut aufgestellt. Gerade die Länder mit Überschuldungs-Kommunen haben in der Vergangenheit immer wieder Geld vom Bund gefordert, um sich ihrer eigenen Verantwortung zu entziehen. Auf diese Rufe hat die Ampel-Koalition in Berlin reagiert und in ihrem Koalitionsvertrag von 2021 Abhilfe bei der kommunalen Altschulden-Problematik versprochen. Der aktuelle Plan ist, die Hälfte der Kosten für die Entschuldung von Kassenkrediten dem Bund aufzubürden. Der BdSt meint: Das widerspricht dem Grundgesetz und spiegelt nicht die finanzpolitischen Fakten wider. Denn während der Bund auf Jahre hinaus weitere Schulden anhäufen wird, verzeichnen die Länderetats Überschüsse, zuletzt in Höhe von rund 14 Mrd. Euro.

Die gute Finanzlage der Länder ist auch umfangreichen Finanztransfers des Bundes geschuldet, der bereits seit langem immer mehr Steuergeld aus dem Bundeshaushalt an Länder und Kommunen weiterreicht. Ob für Städtebauförderung, sozialen Wohnungsbau, ob für die Finanzierung von Richterstellen oder den Ausbau von Radwegen, ob für Denkmalpflege, Kulturveranstaltungen, Beleuchtung von Sportstätten, Sanierung von Rathäusern und städtischen Bädern oder das 49-Euro-Ticket: Die Liste der Belastungen für den hoch defizitären Bundeshaushalt ist kaum noch überschaubar, obwohl die Verantwortung und damit auch die Finanzierung dieser Projekte häufig bei den Ländern und Kommunen liegt.  

Zudem: Das politisch aufgeheizte Kassenkredit-Problem hat sich zuletzt merklich entschärft, denn mehrere Länder haben bereits in Eigenregie auf die kommunale Misere reagiert – darunter Hessen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und derzeit auch Rheinland-Pfalz – und zwar ohne Zutun des Bundes. Mit verschiedenen Maßnahmen wollen sie ihre hoch verschuldeten Kommunen entlasten, was offensichtlich auch gelingt, denn das Kassenkredit-Volumen der Gemeinden hat sich in den vergangenen Jahren nahezu halbiert – von fast 50 Mrd. Euro 2016 auf zuletzt weniger als 29 Mrd. Euro.

Quelle: Statistisches Bundesamt, jeweils Ende 3. Quartal

 

BdSt-Fazit kurz und knapp: Das Grundgesetz weist den Ländern eindeutig die Verantwortung für eine solide Finanzausstattung der Kommunen zu. Der Bund steht aufgrund seiner Rekordverschuldung die kommenden Jahre vor enormen Herausforderungen, weshalb sich jegliche Zusatzbelastungen der Bundesfinanzen verbieten!