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Schuldenbremse in der Landesverfassung

Presseinformation / Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e. V. 22.05.2020

Bund der Steuerzahler begrüßt Entscheidung des Landtags

Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg hat den Beschluss des Landtags zur Verankerung der Schuldenbremse in der Landesverfassung ausdrücklich begrüßt. „Die Entscheidung ist eine Handlungsanweisung an die Politik, soweit wie möglich neue Schulden zu vermeiden. Das ist gerade in Zeiten der Corona-Krise, in denen die Neuverschuldung nachvollziehbar steigt, ein wichtiges Zeichen,“ sagte der Vorsitzende des Steuerzahlerbundes im Südwesten Bilaniuk.

Der Verband wies darauf hin, dass sich eine Schuldenbremse gerade jetzt bewährt. „Das Land kann in Krisenzeiten Kredite aufnehmen. Es muss sich aber auch Gedanken über die Tilgung dieser Kredite machen“. Gleichzeitig betonte der Bund der Steuerzahler die grundsätzliche Bedeutung der Schuldenbremse. „Weil Baden-Württemberg in den letzten Jahren keine neuen Schulden aufgenommen hat, kann man heute in die Neuverschuldung gehen. Das ist eine sachgerechte Finanzpolitik, die mit der verfassungsmäßig verankerten Schuldenbremse gestärkt wird“.

Der Vorteil einer verfassungsrechtlichen Schuldenbremse liege darin, dass die Einhaltung durch die Abgeordneten vor dem Verfassungsgerichtshof gerichtlich überprüft werden kann. Zudem könne die Regelung nicht so schnell geändert werden wie eine Schuldenbremse in der Landeshaushaltsordnung, so der Bund der Steuerzahler.

Mit der konkreten Ausgestaltung der Schuldenbremse zeigt sich der Verband alles in allem einverstanden. Er lobte vor allem die Einbeziehung von Nebenhaushalten in die Regelung. Auch die Vorgabe eine Notsituation mit Zweidrittel-Mehrheit feststellen zu müssen sei richtig.

 

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