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Rentenerhöhung: Wer jetzt Steuern zahlen muss!

Steuertipps / Familie / Renten 30.01.2023

Senioren können Ausgaben absetzen!

Die gute Nachricht: Viele Senioren bekommen ab Juli eine höhere Rente. Das führt eventuell aber auch zu einer höheren Einkommensteuer oder zur Pflicht, überhaupt erstmals eine Steuererklärung beim Finanzamt abgeben zu müssen. Die Details erklärt der Bund der Steuerzahler.

 

Die diesjährige Rentenerhöhung ist beschlossene Sache: Zum 1. Juli 2023 steigen die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Um wie viel die Renten genau steigen, wird erst im Frühjahr 2023 feststehen. Das Plus beträgt vermutlich 3,5 Prozent im Westen und 4,2 Prozent in den neuen Bundesländern. Damit legen die Altersbezüge der mehr als 20 Millionen Rentner auch in diesem Jahr wieder zu. Allerdings bleibt womöglich nicht jeder Euro in der Tasche der Senioren, denn je höher die Rente und die Rentensteigerung ausfallen, desto mehr verdient der Fiskus mit. Zumindest gilt dies für Rentner, die Einkommensteuer bezahlen, und ihre Anzahl wächst von Jahr zu Jahr.

Dabei gilt: Je später die Rente beginnt, desto höher ist der steuerpflichtige Anteil der Rente. Während Senioren, die seit dem Jahr 2005 oder früher eine gesetzliche Rente bekommen, noch 50 Prozent der ersten Rente steuerfrei erhielten, gibt es für Senioren, die im Jahr 2023 in Rente gehen, nur noch einen steuerfreien Anteil von 17 Prozent. Der steuerfreie Teil der Rente wird für jeden Rentnerjahrgang auf Dauer festgeschrieben. Rentenerhöhungen sind daher zu 100 Prozent steuerpflichtig. In konkreten Zahlen heißt dies, dass ledige Senioren, die keine weiteren Einnahmen haben, in diesem Jahr rund 18.500 Euro steuerfrei erhalten können. Vorausgesetzt, die Rente begann 2005 oder früher. Wer beispielsweise erst 2022 in Rente ging, kann 2023 immerhin noch rund 14.000 Euro steuerfrei vereinnahmen, rechnet der Bund der Steuerzahler vor.

 

Wer diese Beträge überschreitet oder noch weitere Einnahmen hat, zum Beispiel aus einer Betriebsrente oder aus Vermietung und Verpachtung, sollte sich mit dem Thema Steuererklärung befassen. Wie hoch die Steuerlast tatsächlich ausfällt, hängt vom Einzelfall ab. Denn auch Senioren können Ausgaben steuermindernd absetzen, beispielsweise Kosten für Zahnersatz oder eine neue Brille. Auch wer einen Handwerker, Hausmeister oder eine Haushaltshilfe beschäftigt, kann diese Ausgaben in der Einkommensteuererklärung angeben und so seine Steuern senken.

Weitere Informationen zu „Senioren und Steuern“, können der gleichnamigen und kostenfreien Broschüre entnommen werden, die unter der gebührenfreien Rufnummer 0800 0 76 77 78 beim Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e. V. angefordert werden kann.

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