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Öffnungsklausel als Chance für Rheinland-Pfalz nutzen

Presseinformation 27.06.2019

Neue Grundsteuer sollte auf dem Flächenmodell basieren

Die Bundesregierung hat die Grundsteuerreform auf den Weg gebracht. Zur Reform wird auch eine Öffnungsklausel für die Länder gehören, welche eigene Regelungen zur Berechnung der Grundsteuer erlaubt. Rheinland-Pfalz sollte diese Chance nutzen, um das bürokratiearme Flächenmodell als Basis für die neue Grundsteuer zu beschließen.

„Nach viel Koalitionsstreit auf Bundesebene wird die Grundsteuer-Reform wohl nun doch kommen. Wir hätten uns zwar eine Verständigung hin zu einem deutschlandweit gültigen Flächenmodell gewünscht, aber die angekündigte Öffnungsklausel würde den Ländern zumindest das Recht geben, vom wertabhängigen Scholz-Modell abzuweichen. Damit bleibt der Weg für eine bessere Lösung offen“, erklärt Rainer Brüderle, Präsident des BdSt Rheinland-Pfalz.

Der Steuerzahlerbund kritisiert das Berechnungsmodell von Bundesfinanzminister Scholz als sehr bürokratisch und finanziell belastend. „Beim wertbasierten Scholz-Modell ist nicht nur die Berechnung der Steuerschuld kompliziert. Zudem sieht es über die erstmalige Neubewertung hinaus regelmäßige Bewertungsanpassungen vor. So wird unnötigerweise zusätzliche Bürokratie verursacht und Streit mit den Steuerzahlern in Bewertungsfragen regelrecht provoziert. Das zu leugnen, wird weder den Kommunen noch den Bürgern weiterhelfen“, so Brüderle. „Zudem beinhaltet das Scholz-Modell die Mechanik heimlicher Steuererhöhungen durch die automatische Erhöhung der Bemessungsgrundlage z.B. über steigende Bodenwerte und Mieten. Das mag die Gemeindekassen klingeln lassen, ist den Bürgern gegenüber aber zutiefst unfair und finanziell belastend. Wer den Steuerzahlern tiefer in die Tasche greifen möchte, sollte das über eine ehrliche Debatte zur Höhe des Hebesatzes tun, nicht über eine trickreiche Steuergestaltung. Auch vor dem Hintergrund, dass die Grundsteuer letztlich alle Eigentümer und Mieter betrifft.“

Daher fordert der BdSt Rheinland-Pfalz die Ampel-Koalition dazu auf, nach Beschluss der Grundsteuerreform von der Öffnungsklausel Gebrauch zu machen und auf das wertunabhängige Flächenmodell zu setzen. „In Rheinland-Pfalz wird das Wohnen immer teurer und teurer – das ist auch der Landespolitik wohlbekannt. Doch wer in so einer Situation das Scholz-Modell für die Grundsteuer einführt, verschärft dieses Problem“, warnt der BdSt-Präsident. „Das Flächenmodell ist einfach und transparent, weil es an vorliegende physikalische Größen, wie die Grundstücksfläche und Wohnfläche, anknüpft. Heimliche Steuererhöhungen würde es mit diesem Berechnungsmodell nicht geben. Insofern wäre dies ein effektiver Beitrag zum bezahlbaren Wohnen in Rheinland-Pfalz.“

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