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© Bild von StockSnap auf Pixabay

Neue Steuerabschreibung für Computer geplant

Top News 22.01.2021

Wir fordern: Steueranreize sollten für alle digitalen Güter gelten

Computer, Zubehör und Software sollen sofort bei der Steuer abgesetzt werden können. Bisher war dies nur für Geräte möglich, die nicht mehr als 800 Euro netto kosteten. Damit sollen Arbeitnehmer und Unternehmer unterstützt werden, die jetzt digital – zum Beispiel im Homeoffice – entsprechend aufrüsten. Grundsätzlich ist das ein guter Ansatz, finden wir als Bund der Steuerzahler. Allerdings greift der Vorschlag viel zu kurz: Denn zum Beispiel Handys, eigenständige Kamera- und Tonsysteme oder Server würden nicht unter die Sofortabschreibung fallen – hier bliebe es bei der langjährigen Abschreibung. Aus unserer Sicht sind digitale Wirtschaftsgüter aber nicht nur Computer und Laptops, sondern weitaus mehr. Deshalb fordern wir mehr Mut, die Digitalisierung wirklich voranzutreiben und dies steuerlich auch besser zu fördern.

Zum Hintergrund

Werden Gegenstände für die berufliche Tätigkeit oder für den Betrieb gekauft, können die Ausgaben bei der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer abgesetzt werden. Bei Produkten, die nicht mehr als 800 Euro netto kosten, macht man dies in der Steuererklärung des Anschaffungsjahres. Teurere Geräte müssen dagegen über mehrere Jahre abgeschrieben werden. So konnten zum Beispiel bei Computern über drei Jahre je 33,3 Prozent des Kaufpreises abgesetzt werden. Die Neuregelung ermöglicht, dass jetzt die Gesamtkosten direkt (!) im Jahr der Anschaffung berücksichtigt werden. Das ist in jedem Fall ein Beitrag zum Bürokratieabbau. Die Neuregelung soll rückwirkend ab Anfang 2021 für Arbeitnehmer und Unternehmer gelten.

Details noch offen

Einige Details sind aber noch nicht geklärt, etwa ob jetzt die Pflicht zur Sofortabschreibung besteht oder wahlweise weiter über mehrere Jahre abgeschrieben werden darf. Letzteres ist etwa dann sinnvoll, wenn in diesem Jahr keine Gewinne gemacht werden.

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