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Lenkungswirkung der Wettbürosteuer fragwürdig

Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen e. V. / Presseinformation 15.11.2019, JV

Bund der Steuerzahler empfiehlt Landeshauptstadt Hannover ordnungspolitische Instrumente

Durch die Einführung einer Wettbürosteuer möchte die Landeshauptstadt Hannover der Ausbreitung von Wettbüros in der Innenstadt einen Riegel vorschieben und nach eigenen Angaben einen Beitrag zur Bekämpfung von Spielsucht leisten. Der Bund der Steuerzahler hält diese Begründung für vorgeschoben und sieht in der Neuschaffung vorrangig das Ziel, Einnahmen für den städtischen Haushalt zu erzielen. „Unabhängig davon, wie man persönlich zu dem Geschäftsfeld der Sportwetten stehen mag, ist festzuhalten, dass die Lenkungswirkungen einer Wettbürosteuer sehr begrenzt sind“, berichtet Bernhard Zentgraf, Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen, und verweist auf Erfahrungen in Bremen. Auch ein Jahr nach der Einführung der Steuer sei in der Hansestadt an der Weser keine signifikante Auswirkung auf die Verteilung von Wettbüros erkennbar. „Die Landeshauptstadt möchte hier schlicht Kasse machen“, urteilt Zentgraf. Zur wirkungsvollen Regulierung der Anzahl von Wettbüros rät er der Stadt stattdessen, verstärkt ordnungspolitische Instrumente zu bemühen.

Wettanbieter, welche Sportveranstaltungen auf Bildschirmen zeigen, sollen nach dem Willen der niedersächsischen Landeshauptstadt künftig Steuern in Höhe von drei Prozent des Brutto-Wetteinsatzes entrichten. Die Stadt erhofft sich daraus jährliche Einnahmen von bis zu 400.000 Euro. Dem stehen jedoch zusätzliche Verwaltungskosten, insbesondere Personal- und Sachkosten von mindestens 100.000 Euro im Jahr gegenüber. Ein Viertel der Einnahmen würde also bereits an dieser Stelle verpuffen. Für den Bund der Steuerzahler das klassische Beispiel einer Bagatellsteuer. Eine unnötige Verkomplizierung der Steuererhebung sei nicht zu rechtfertigen.

Auch verfassungsrechtlich ist die Zulässigkeit einer Wettbürosteuer noch nicht geklärt, meint der Bund der Steuerzahler. Eine Einschätzung durch des Bundesverfassungsgerichts steht nach wie vor aus. Weil die Wettbürosteuer auf tönernen Füßen steht, verzichtet die Landeshauptstadt wohl auch auf die Anpassung der vorhandenen Vergnügungssteuersatzung und plant stattdessen den Erlass einer gesonderten Wettbürosteuersatzung. "Die Stadt rechnet implizit bereits mit einem Scheitern der Wettbürosteuer und will mit der getrennten Satzung daher die Erhebung der derzeitigen Vergnügungssteuer auf Automaten und Veranstaltungen nicht gefährden", so Zentgraf.

Sofern es gesellschaftlicher und politischer Konsens ist, die Ausbreitung von Wettbüros im Innenstadtbereich zu begrenzen, sollte die Stadt besser die Möglichkeiten des Baurechts ausschöpfen und die Lenkungswirkung durch das Aufstellen von Bebauungsplänen sicherstellen.

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