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Grundsteuererklärung muss einfacher werden

Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e. V. 25.08.2022

BdSt fordert: Geplantes PDF-Formular allen unkompliziert zugänglich machen

Derzeit sind in Baden-Württemberg alle Grundstückseigentümer dazu aufgerufen, für Ihren Grund und Boden an das Finanzamt eine sogenannte Feststellungserklärung zu übermitteln. Dass der Informationsbedarf rund um die Grundsteuer anhaltend hoch ist, zeigt sich an den vielen Fragen seitens der Bürger, die den Bund der Steuerzahler täglich erreichen. Die hohe Nachfrage dürfte auch daran liegen, dass die Abgabe über das Online-Portal Elster, wie es vom Finanzministerium vorgegeben wird, sehr kompliziert ist und viele Bürger verzweifeln lässt. Eine Entwicklung, die der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg von Beginn an vorhersah und daher weitere Möglichkeiten zur Abgabe der Feststellungserklärung gefordert hatte.

Diese Forderungen scheinen bei der Finanzverwaltung langsam Gehör zu finden. So hat das Finanzministerium jetzt bekannt gegeben, dass im Laufe des Augustes eine Erleichterung für die Bürger geplant ist. Dann soll ein PDF-Formular eingeführt werden, das die Bürger statt der Papierformulare nutzen können, die bisher in sogenannten Härtefällen die einzige Option für eine alternative Abgabe der Grundsteuererklärung zum Online-Weg via Elster waren. „Wir begrüßen diese Entwicklung. Dieses PDF-Formular muss dann jetzt aber auch für jeden unkompliziert zugänglich sein und die Abgabe des Formulars sollte als Härtefallantrag gewertet werden, dem automatisch entsprochen wird“, fordert der Landesvorsitzende des Bundes der Steuerzahler Baden-Württemberg, Eike Möller.

Auch in Sachen Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung, die für Bürger am 31. Oktober 2022 endet, hat der BdSt eine klare Meinung. „In Teilen des Landes wird man hinsichtlich der für die Erklärung notwendigen Bodenrichtwerte in der Datenbank Boris-BW immer noch nicht fündig, weil viele Gutachterausschüsse die neuen Bodenrichtwerte hier noch nicht zugänglich gemacht haben. Eine Verlängerung der Frist ist daher mehr als gerechtfertigt“, macht Möller deutlich. Eine Fristverlängerung hat der Steuerzahlerbund auch in einem Schreiben an Finanzminister Bayaz gefordert.

 

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