Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Staatsverschuldung Deutschland

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Publikationen    Gleiches Recht für alle – auch in Baden-...

Gleiches Recht für alle – auch in Baden-Württemberg

Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e. V. / Presseinformation 22.02.2018

Bund der Steuerzahler kritisiert Vorschläge zur Wegstreckenentschädigung im öffentlichen Dienst

Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg kritisiert Vorschläge der CDU-Fraktion im Landtag zur Reform des Reisekostenrechts für Beschäftigte des Landes. Bei Dienstreisen von Landesbeschäftigten sollen künftig statt bisher 25 Cent in der Regel 35 Cent pro gefahrenen Kilometer gewährt werden. „Das würde zu einer massiven Ungleichbehandlung der Steuerzahler führen“, kritisiert der Steuerzahlerbund. Er fordert daher, dass die steuerfreie Kilometerpauschale für alle Steuerzahler auf mindestens 35 Cent angehoben wird.

Arbeitgebern sind bei der steuerfreien Erstattung von Fahrtkosten Grenzen gesetzt. Im Steuerrecht ist fixiert, dass Arbeitnehmern pauschal nur 30 Cent pro gefahrenem Kilometer steuerfrei erstattet werden können. Dieser Betrag von 30 Cent wurde übrigens seit über 17 Jahren nicht mehr angehoben, obwohl die Kosten der Mobilität unbestreitbar angestiegen sind.

Man hat offenbar erkannt, dass 30 Cent pro Kilometer zu knapp bemessen sind und möchte für Landesbedienstete pauschal 35 Cent gewähren. Bei Kraftfahrzeugen, deren Einsatz in erheblichen dienstlichen Interesse liegt, z.B. bei einer Tätigkeit im Außendienst, sollen sogar statt der bisher schon gewährten 35 Cent 45 Cent pro Kilometer erstattet werden.

Da liegt der logische Schluss nahe, dass bei einer Erstattung in dieser Höhe nur 30 Cent steuerfrei erstattet werden und 5 bzw. 15 Cent versteuert werden müssen. So müsste dies nämlich in der Privatwirtschaft gehandhabt werden. Aber dieser Schluss ist falsch, denn das Steuerrecht nimmt eine feine Differenzierung vor. Im Einkommensteuergesetz ist geregelt, dass die aus öffentlichen Kassen gezahlten Reisekostenvergütungen steuerfrei sind.

Somit werden die Steuerzahler, die nicht im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, zu Steuerzahlern zweiter Klasse. Das ist ein untragbarer Zustand, der den Gesetzgeber eigentlich aufschrecken müsste. Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg fordert daher den Landtag und das beteiligte Finanzministerium auf, die Wegstreckenentschädigung im Landesreisekostengesetz so lange nicht zu ändern, bis eine vergleichbare Regelung für alle Steuerzahler geschaffen wird. Über den Bundesrat kann das Land eine Initiative starten, um Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft über eine Anhebung der steuerfreien Fahrtkostenpauschale im Einkommensteuergesetz mit dem öffentlichen Dienst gleichzustellen. 

                                                                                                                     

Mit Freunden teilen