Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Staatsverschuldung Deutschland

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Publikationen    Das teure FFP2-Problem

Das teure FFP2-Problem

Top News 25.01.2021

Staatlich verordnete Verteilung von Masken birgt Probleme und erhöht die Kosten

Mit der Verteilung von Masken wollte die Bundesregierung die Verbreitung des Coronavirus´ eindämmen. Bei näherem Hinsehen steht die Hauruckaktion jedoch in keinem guten Licht. Der Staat sollte seine Kraft besser einsetzen.

Die Pandemie hat uns alle hart getroffen: Angestellte bangen um ihren Arbeitsplatz, Unternehmer um ihre Existenz. Viele Menschen haben geliebte Angehörige verloren. Auch in den Wochen vor Weihnachten stiegen die Coronavirus-Infektionen von Tag zu Tag. Damit wuchs die Sorge vor weiteren Ansteckungen über die Feiertage und schließlich einer Überlastung des Gesundheitssystems. Um besonders gefährdete Bürger besser zu schützen, beschloss die Bundesregierung kurzfristig, mehr als 400 Mio. FFP2-Masken zunächst kostenfrei und später mit geringer Zuzahlung an Risikogruppen verteilen zu lassen. Insgesamt haben rund 27,3 Mio. Risikopersonen Anspruch auf je 15 Masken, die sie in verschiedenen Stufen bis Mitte April in Apotheken abholen können.

Großer Andrang auf Apotheken

Der Startschuss für die Maskenjagd fiel am 15. Dezember. Der Andrang in den ersten Tagen war groß – so groß, dass sich vor den Apotheken Schlangen bildeten und die Masken vielerorts schnell vergriffen waren. Immerhin hat rund ein Drittel der Bevölkerung Anspruch auf das Angebot. Durch den plötzlichen Ansturm hatten die Apotheker teilweise selbst Probleme, die Masken kurzfristig in ausreichender Menge zu beschaffen. Denn: Die verteilten Masken stammen nicht aus den Beständen des Bundes, sondern werden durch Apotheken beschafft und verteilt. Um ihre Kosten zu decken, erhalten die Pharmazeuten eine Erstattung durch den Bund von 6 Euro pro verteilter Maske.

Der Staat engagiert sich kräftig, damit wir gemeinsam diese Krise meistern. Und das ist gut so. Denn es steht außer Frage, dass der Schutz der Bevölkerung – hier in einer Pandemie – eine wesentliche Aufgabe und Stärke des Staates ist. Dennoch ist es wichtig, beschlossene Maßnahmen zu hinterfragen, um aus möglichen Fehlern für die Zukunft zu lernen, denn ausgestanden ist die Pandemie noch lange nicht. So ist auch ein Blick auf die staatlich verordnete Verteilaktion der FFP2-Masken erhellend.

Hoher Aufwand und Kosten

Darüber, dass die Masken das Ansteckungsrisiko des Trägers und anderer reduzieren, besteht breite Einigkeit. Dass der Staat nun die Abgabe von kostenfreien bzw. stark bezuschussten Masken an Risikogruppen veranlasst hat, scheint bei näherem Hinsehen dennoch keine gute Idee zu sein.

Zum einen bestand keine Notwendigkeit, dies staatlich zu veranlassen. Die Masken sind mittlerweile problemlos erhältlich – in der Apotheke mit Beratung oder per online-Bestellung inklusive Lieferung nach Hause. Auch die Preise sind im Lauf des vergangenen Jahres deutlich gesunken und dürften für die meisten Bürger kein Hindernis mehr darstellen, in den eigenen Schutz zu investieren.

Zum anderen hat die Intervention des Staates unnötige Kosten verursacht. Dies verdeutlicht folgende überschlägige Rechnung: Der durchschnittliche Preis für FFP2-Masken lag im Oktober 2020 bei rund 4,30 Euro pro Stück, wie Berater im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums ermittelt haben. Folglich hätten die rund 27,3 Mio. Risikopersonen für ihre Masken zusammen rund 1,76 Mrd. Euro gezahlt, wenn sie diese selbst über die bewährten Wege erworben hätten. Für die staatlich verordnete Abgabe der gleichen Anzahl an Masken geht die Bundesregierung hingegen von rund 2,5 Mrd. Euro Kosten aus. Das sind rund 740 Mio. Euro mehr. Dass durch die Verteilaktion unterm Strich höhere Kosten entstehen, verwundert nicht, da der organisatorische Aufwand hoch ist. Anders als beim regulären Verkauf mussten die Apotheker prüfen, ob die Kunden einen Anspruch auf die Masken haben. Kosten entstehen für fälschungssichere Gutscheine, die seit Januar über die Krankenkassen und privaten Krankenversicherer versendet werden. Und nicht zu vergessen: Da die abgegebene Menge – 3 bzw. 6 Stück – nicht handelsüblich ist, müssen die Masken aufwendig umgepackt werden.

Hinweise auf Missbrauch

Zudem war die Abgabe des ersten Schwungs Masken im Dezember anfällig für Missbrauch. Wenn Anspruchsberechtigte mehrere Apotheken besucht haben, konnten Sie unentdeckt weitere Masken abgreifen. Verschiedentlich haben Apotheken von Hinweisen berichtet, dass genau dies geschehen sei, teilt die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände auf Anfrage des Bundes der Steuerzahler mit.

Somit wird deutlich: Die eigenverantwortliche Beschaffung der Masken über bewährte Wege wäre der bessere Weg gewesen. Fokussieren sollte der Staat seine Kraft auf das Anlegen von Notvorräten, damit bei Bedarf schnell reagiert werden kann. Damit die Anwendung von FFP2-Masken nicht am Geldbeutel scheitert, könnten Bedürftige gezielt gefördert werden.

Fragen an den Autor

Mit Freunden teilen