Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Staatsverschuldung Deutschland

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Publikationen    BdSt warnt: Vergesellschaftung von Immob...
Portreits

BdSt warnt: Vergesellschaftung von Immobilien überfordert Landeshaushalt

Bund der Steuerzahler Berlin e. V. / Presseinformation 05.04.2019

„Steigende Mieten und Immobilienpreise sind Folge einer durch expansive Geldpolitik finanzierten exzessiven Schuldenpolitik der Staaten in der Eurozone. Dieses Problem einer Inflation von Vermögenspreisen mit noch mehr Staatschulden heilen zu wollen, ist reine Utopie“, sagte der Vorsitzende des Bundes der Steuerzahler Berlin, Alexander Kraus. 

Der Vorsitzende des Bundes der Steuerzahler Berlin, Alexander Kraus, warnt anlässlich des am 6. April 2019 startenden Volksbegehrens davor, sich von der Vergesellschaftung von Immobilienbeständen eine Lösung für das Problem steigender Wohnungsmieten zu versprechen. 

„Steigende Mieten und Immobilienpreise sind Folge einer durch expansive Geldpolitik finanzierten exzessiven Schuldenpolitik der Staaten in der Eurozone. Dieses Problem einer Inflation von Vermögenspreisen mit noch mehr Staatschulden heilen zu wollen, ist reine Utopie“, sagte Kraus. 

Um die Entschädigungszahlungen für die enteigneten Wohnungsunternehmen aufzubringen, müsste das Land Berlin nicht nur gegen die ab 2020 geltende grundgesetzliche Schuldenbremse verstoßen, sondern sich auch auf Jahrzehnte von dem Ziel verabschieden, den Sanierungsrückstau an der Infrastruktur und den öffentlichen Liegenschaften abzubauen. Der Bund der Steuerzahler Berlin ist der Auffassung, dass die Vergesellschaftung auch gegen den haushaltsrechtlichen Grundsatz der Wirtschaftlichkeit verstoßen würde. „Sehr viel Steuergeld würde eingesetzt werden, ohne dem Ziel einer besseren Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum auch nur einen Schritt näher zu kommen“ warnte Kraus. 

Kraus gab zu bedenken, dass dies selbst bei den sehr niedrig angesetzten Entschädigungskosten nach den Berechnungen der Initiative gilt. Müsste die nach Meinung des Bundes der Steuerzahler realistischere Kostenschätzung des Senats zugrunde gelegt werden, würde dies den Landeshaushalt komplett überfordern. „Wenn der Schuldenstand auf über 90 Milliarden Euro anwächst, würde eine künftige Zinssteigerung der Landesregierung jeglichen Handlungsspielraum nehmen. Denn neben Pensionsverpflichtungen von rund 57 Milliarden Euro drückt Berlin auch ein Sanierungsrückstau, den der Bund der Steuerzahler auf deutlich über 10 Milliarden Euro schätzt“, so Kraus weiter.

Mit Freunden teilen