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© Pino Madeo / pixelio.de

Stuttgarter Gemeinderat macht das Wohnen teurer

Presseinformation 10.12.2019

Bund der Steuerzahler kritisiert geplante Grundsteuererhöhung und neue Bettensteuer

Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg lehnt die Pläne des Stuttgarter Gemeinderats ab den Hebesatz für die Grundsteuer B in Stuttgart für das Jahr 2020 auf 520 Prozent festzusetzen. Für das Jahr 2019 beläuft sich der Grundsteuerhebesatz noch auf 420 Prozent. Vor Jahren hatte der Stuttgarter Gemeinderat mehrheitlich beschlossen, dass nach guten Jahresabschlüssen sowie einem Verzicht auf neue Schulden der Hebesatz „automatisch“ gesenkt wird. Auch für das Jahr 2020 wären diese Voraussetzungen eigentlich erfüllt. Nun kam es im Gemeinderat aber zu einer politischen Kehrtwende, die zu einer Mehrbelastung für die Steuerzahler führen wird.

Aus Sicht des Bundes der Steuerzahler ist eine höhere Grundsteuer in der Landeshauptstadt nicht akzeptabel. Diese betrifft sowohl Eigentümer als auch Mieter, da auf diese die Grundsteuer in der Regel umgelegt wird. Es ist nicht nachvollziehbar, dass eine Mehrheit im Gemeinderat das Wohnen in Stuttgart noch weiter verteuern will, obwohl Stuttgart mit Blick auf die Mietpreise in Deutschland bereits in der absoluten Spitzengruppe vertreten ist.

Darüber hinaus ist vorgesehen in Stuttgart auch noch eine neue Steuer einzuführen. Mit der Bettensteuer plant die Stadt von Übernachtungsgästen zusätzliches Geld zu kassieren. Der Bund der Steuerzahler hält dies für eine Fehlentscheidung. Neben verfassungsrechtlichen Bedenken, über die immer noch nicht abschließend entschieden wurde, sieht der Verband insbesondere einen hohen zusätzlichen Verwaltungsaufwand auf die Stadt zukommen, der kalkulierte Mehreinnahmen von rund 3 Millionen Euro nicht rechtfertigt. Außerdem ist für die Stuttgarter Beherbergungsbetriebe eine zusätzliche Bürokratiewelle und ein Standortnachteil zu befürchten.

Der Bund der Steuerzahler appelliert an die Gemeinderäte rechtzeitig vor der Verabschiedung des Haushalts zur Vernunft zu kommen. Die Einnahmensituation der Stadt Stuttgart ist seit Jahren glänzend. Über Jahre hinweg konnten sogar millionenschwere Überschüsse erzielt und Rücklagen von rund 2,7 Milliarden Euro gebildet werden. Für das Haushaltsjahr 2020 wird mit Steuererträgen in Höhe von fast 1,3 Milliarden Euro kalkuliert. „Vor diesem Hintergrund verbietet sich ein höherer Hebesatz bei der Grundsteuer und die Einführung einer Bettensteuer in Stuttgart“, mahnt der Bund der Steuerzahler.

Stuttgart, 10.12.2019

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