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Keine Steuererhöhungen durch Grundsteuer-Reform!

Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen e. V. / Presseinformation 17.10.2019, JV

Bund der Steuerzahler: Fast jede dritte Kommune drehte in den letzten zwei Jahren an der Steuerschraube

Unabhängig von der geplanten Reform der Grundsteuer, die sich derzeit auf der Zielgeraden befindet, hebt der Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen hervor, dass die Grundsteuerbelastung der Mieter und Eigentümer letztlich von den Hebesatz-Entscheidungen der Städte und Gemeinden bestimmt wird. Bernhard Zentgraf, Landesvorsitzender des Bundes der Steuerzahler, kritisiert: „Der Bundesfinanzminister hofft darauf, dass die Kommunen ihre Hebesätze nach der Reform so anpassen, dass die Bürger nicht stärker belastet werden. Wir erwarten, dass die Städte und Gemeinden sich daran halten!“ Anlass zur Sorge bietet dem Bund der Steuerzahler der anhaltende Trend zur Abgabenverschärfung. Im Jahr 2019 hat fast jede achte niedersächsische Kommune ihren Hebesatz auf die Grundsteuer B angehoben, in den letzten beiden Jahren war es sogar fast jede dritte.

Dies geht aus einer Auswertung des Bundes der Steuerzahler von Steuerdaten der Industrie- und Handelskammern zu den 945 niedersächsischen Städten und Gemeinden hervor. Den größten Belastungsanstieg müssen dieses Jahr die Bürger der Gemeinde Hohenhameln (LK Peine) verkraften, die ihren Hebesatz gegenüber 2018 um 190 Prozentpunkte (PP) angehoben hat. Es folgen die Inselgemeinde Spiekeroog (+150 PP) sowie die kreisfreie Stadt Salzgitter und die Gemeinde Stolzenau im LK Nienburg/Weser mit einer Anhebung um jeweils 110 PP. Nicht die einzige deutliche Erhöhung im Landkreis Nienburg, denn auch die Mitglieder der Samtgemeinde Liebenau (Binnen, Liebenau, Pennigsehl) greifen ihren Bürgern mit der Anhebung um 100 PP tiefer in die Tasche als noch 2018. Nur zwei Gemeinden haben hingegen ihren Grundsteuerhebesatz gegenüber dem Vorjahr gesenkt: Spitzenreiter ist die Gemeinde Alfstedt (LK Rotenburg/Wümme) mit einer Senkung um 50 PP, gefolgt von der Gemeinde Damnatz (LK Lüchow-Dannenberg, -20 PP).

Die Hebesätze der Grundsteuer B unterscheiden sich zwischen den einzelnen Städten und Gemeinden sehr deutlich: Den nach wie vor geringsten Hebesatz erhebt die Gemeinde Gorleben (250 vH), gefolgt von der Gemeinde Börger (270 vH) und der Stadt Lohne (275 vH). Den landesweit höchsten Hebesatz erheben mit 600 vH die Landeshauptstadt Hannover, die Regionsstädte Laatzen und Seelze, die Gemeinden Hitzacker und Dettum sowie die beiden Inselgemeinden Baltrum und Spiekeroog, das erst mit der diesjährigen Anhebung zur „Spitzengruppe“ aufschloss.

Beim Vergleich der durchschnittlichen Hebesätze auf Landkreisebene stellt der Bund der Steuerzahler fest, dass die Bürger im Westen des Landes merklich weniger stark mit Grundsteuern belastet werden als im restlichen Niedersachsen. Den geringsten Durchschnittssatz erheben mit 305 vH die Gemeinden im LK Vechta. Es folgen die Gemeinden der Landkreise Emsland (332 vH) und Ammerland (338 vH). Die Region Hannover bringt es mit 537 vH auf den höchsten Durchschnittshebesatz, gefolgt von den Landkreisen Cuxhaven (469 vH) und Göttingen (467 vH). Ebenfalls auffällig: Im LK Peine stieg der durchschnittliche Hebesatz wegen der Erhöhungen in Hohenhameln (+190 PP), Edemissen (+40 PP) und Ilsede (+30 PP) um fast 22 Prozentpunkte. In vier Landkreisen (Friesland, Heidekreis, Diepholz, Cloppenburg) kamen die Gemeinden ohne Anhebung der Grundsteuer aus. In den Landkreisen Cuxhaven (+0,1 PP), Celle (+0,2 PP) und Vechta (+0,2 PP) stieg der durchschnittliche Hebesatz nur minimal. Ein sinkender Durchschnittshebesatz ist in keinem der Landkreise zu verzeichnen.

Nach der Gewerbesteuer ist die Grundsteuer B mit niedersachsenweit über 1,37 Mrd. Euro (2018) die aufkommensstärkste Realsteuer. Die Grundsteuer B wird auf alle bebaubaren und nicht land- oder forstwirtschaftlich genutzten Grundstücke erhoben und ist
– anders als die Gewerbesteuer – kaum anfällig für konjunkturelle Schwankungen. Ihr Aufkommen ist in Niedersachsen seit 2000 stetig um durchschnittlich 2,60 Prozent pro Jahr gewachsen. Die Höhe der Grundsteuereinnahmen hängt in erster Linie von den Grundsteuerhebesätzen der Kommunen ab. Diese können durch die Wahl des Hebesatzes die ihnen zufließenden Grundsteuereinnahmen direkt beeinflussen.

Die finanziellen Auswirkungen einer Anhebung des Hebesatzes erläutert der BdSt anhand folgenden Beispiels: Bei einem Einheitswert von 40.000 Euro (für ein freistehendes Einfamilienhaus in ländlicher Gegend) geht mit der Anhebung um 190 Prozentpunkte in Hohenhameln schon eine jährliche Mehrbelastung von 200,43 Euro bzw. 50 Prozent einher. Der Grundstücksbesitzer zahlt jetzt 601,29 Euro gegenüber 400,86 Euro im Vorjahr.

 

Hinweise für die Redaktionen:

  • Auswertungen sowie das ausführliche Grundsteuer-Berechnungsbeispiel entnehmen Sie bitte dem Anhang.

Die Hebesätze jeder einzelnen Kommune finden Sie auf den Seiten der Industrie- und Handelskammer Niedersachsen (IHKN).

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