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Hoffentlich Rückkehr zur Vernunft bei der Grundsteuer / Aufkommensneutralität und geringe Verwaltungskosten müssen Ziele sein

Bund der Steuerzahler Schleswig-Holstein e. V. / Presseinformation 23.09.2020

Presseinformation 8/2020

Kiel, 23.09.2020

Hoffentlich Rückkehr zur Vernunft bei der Grundsteuer
Aufkommensneutralität und geringe Verwaltungskosten müssen Ziele sein

Der Bund der Steuerzahler begrüßt die Absicht der Jamaika-Koalition im Kieler Landtag, über die Umsetzung der Grundsteuer-Reform noch einmal neu zu ver-handeln. „Das ist hoffentlich die Rückkehr zur Vernunft", sagt Dr. Aloys Altmann, Präsident des Bundes der Steuerzahler Schleswig-Holstein.

„Die Übernahme des Bundesmodells ist erkennbar der falsche Weg. Darum muss die Länderöffnungsklausel genutzt werden. Dabei kommt es darauf an, dass das Ergebnis für die Steuerzahler aufkommensneutral ist und mit geringen Verwaltungskosten erreicht werden kann."

„Wir plädieren weiterhin für ein einfaches Flächenmodell, wie es beispielsweise in Bayern umgesetzt werden soll. Es garantiert am sichersten, dass die Gemeinden mit ihren Grundsteuereinnahmen kalkulieren können", erklärt Altmann. Alle Bewertungsmodelle, die auf den Bodenrichtwerten beruhen, haben den Nachteil, dass diese in Schleswig-Holstein nicht überall festgestellt worden sind. Die Finanzämter müssten also zahlreiche Grundstücke neu einschätzen. „Diese Bewertungen sind streitanfällig und benötigen zahlreiche zusätzliche Fachkräfte in den Finanzämtern. Die Einstellung von 114 Hilfskräften, wie von Finanzministerin Monika Heinold geplant, wird dazu nicht ausreichen", befürchtet Altmann. Schon heute schieben die Bewertungsstellen der Finanzämter nach Feststellung des Landesrechnungshofes rund 50.000 unbearbeitete Fälle vor sich her. Ohne rechtskräftigen Bescheid über die Grundsteuerwerte können die Gemeinden aber die Steuern nicht erheben.

„Die politische Hoffnung, durch Berücksichtigung der Bodenrichtwerte zu mehr Steuergerechtigkeit zu kommen, bleibt eine Illusion. Es werden nur neue Ungerechtigkeiten an anderer Stelle geschaffen. Denn auch die Bodenrichtwerte sind nicht mehr als ein grober Durchschnitt der registrierten Verkaufsfälle aus der Vergangenheit. Ihre Berücksichtigung rechtfertigt nicht, zahlreiche zusätzliche Stellen für Fachleute in den Finanzämtern zu schaffen", fasst Altmann zusammen.

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