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120.000 Euro wegen Nichtbeauftragung

Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen e. V. / Meldungen 22.03.2018

Die Stadt Hildesheim trifft Vergleich mit Berliner Architekten

Vor dem Oberlandesgericht Celle ging es vor Kurzem um die Folgen des 2012 von der Stadt Hildesheim ausgelobten Architektenwettbewerbs zur Umgestaltung des Hildesheimer Angoulêmeplatzes. Ein Berliner Architekturbüro gewann den Wettbewerb und strich den ersten Preis in Höhe von 12.000 Euro ein. Wie bei derartigen Wettbewerben üblich, gingen die Architekten in der Folge davon aus, dass sie mit dem Gewinn auch den Auftrag erhalten haben und lehnten es daher ab, der Stadt ein neues Angebot für den Umbau vorzulegen. Die Stadt übernahm die weiteren Planungen schließlich selbst und sah von einer Beauftragung der Architekten ab. Dagegen klagten diese vor dem Landgericht auf Schadensersatz wegen Nichtbeauftragung in Höhe von 280.000 Euro und unterlagen zunächst.

Das Oberlandesgericht Celle erkannte die Schadensersatzansprüche in der Berufungsverhandlung nun an: Demnach habe die Stadt "die Pflicht zur Beauftragung eines der Preisträger verletzt". Das Gericht riet den Prozessparteien jedoch zu einem Vergleich. Schließlich einigten sich die Stadt Hildesheim und die Berliner Architekten auf eine Schadensersatzzahlung in Höhe von 120.000 Euro - aus Steuergeldern!

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