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Eine Auswahl unserer Erfolge in Nordrhein-Westfalen

im Jahr 2022

Bund der Steuerzahler hilft und erreicht viel

Gemeinsam mehr erreichen

Lesen Sie hier eine Chronologie unserer bisherigen Erfolge. Es gibt Erfolge, über die die Medien berichtet haben, aber auch unzählige kleine Hilfestellungen und Errungenschaften, bei denen wir Mitgliedern geholfen haben. Ob Straßenbaubeiträge oder unberechtigte Gebühren, ob Finanzamt oder Stadtverwaltung: Wir helfen unseren Mitgliedern, sich kompetent zu informieren und sich bei Bedarf erfolgreich zu wehren. Täglich sind die BdSt-Fachleute mit Tipps und Hinweisen für alle Mitglieder da.

Erfolge aus dem Jahr 2023

 

18.12.2023
Nach BdSt-Rat: Lüdenscheider bekommen Abwassergebühren erstattet

Anfang 2021 hatte der Bund der Steuerzahler NRW den Gebührenzahlern in Lüdenscheid dazu geraten, Widerspruch gegen ihren nächsten Bescheid über die Abwassergebühren der Stadtentwässerungsbetriebe einzulegen. Der Verwaltungsrat des Stadtentwässerungsbetriebs Lüdenscheid Herscheid AöR (SELH) hat Mitte Dezember 2023 die Neufassungen der Entwässerungsgebührensatzungen der Jahre 2020 bis 2022 beschlossen. Wer seinerzeit dem Bund der Steuerzahler gefolgt ist und Widerspruch gegen die Kanalgebühren eingelegt hat, bekommt jetzt Geld zurück.

15.12.2023
Nach BdSt-Musterverfahren: Gebührensenkungen in Meerbusch

Ein vom BdSt NRW erfolgreich unterstütztes Musterverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht NRW (Urteil vom 17. Mai 2022) hat zu sinkenden Abwassergebühren in Meerbusch geführt. Am 15.12.2022 ist die Änderung des § 6 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes NRW in Kraft getreten. Da sich dieser Beschluss schon andeutete, hat die Stadt Meerbusch die Gebührenkalkulation 2023 für die Abwasserbeseitigung (Schmutz- und Niederschlagswassergebühr) nach den neuen gesetzlichen Bestimmungen vorgenommen. Sowohl die Niederschlagswasser- als auch die Schmutzwassergebühren 2023 entsprechen der neuen Gesetzgebung. Die Schmutzwassergebühr sank 2023 um 5 % (von 2,22 € pro Kubikmeter auf 2,22 €) im Vergleich zum Vorjahr und die Niederschlagswassergebühr um 8 % (von 0,97 € pro Quadratmeter auf 0,89 €).

13.12.2023
Nach BdSt-Stellungnahme: Änderung des NRW.BANK-Gesetzes
Die NRW.BANK ist als Förderbank des Landes Nordrhein-Westfalen verantwortlich für die Umsetzung von Förderungen im Auftrag des Landes. Der Gesetzentwurf zur NRW.BANK sah vor, dass die Landesregierung künftig der Förderbank Aufgaben und Geschäfte übertragen kann, die diese dann völlig eigenverantwortlich umsetzt. Und das, ohne dass der Landtag die Maßnahme vorher beschließen müsste. Der BdSt wurde vom Landtag eingeladen, im Rahmen einer Expertenanhörung seine Stellungnahme abzugeben. Der Bund der Steuerzahler NRW machte auf einen großen Haken aufmerksam, der so nicht stehen bleiben konnte: Keinesfalls dürfe der Landesbank zukünftig nach einer entsprechenden Satzungsänderung die Aufgabe übertragen werden, aus Eigenkapital Zuschüsse zu gewähren. Damit dies nicht unter Ausschluss des Landtages und damit der Öffentlichkeit geschehen kann, forderte der BdSt NRW in seiner Stellungnahme mehr Transparenz. Zumindest sei der Haushalts- und Finanzausschuss über die Übertragung neuer Aufgaben an die NRW.BANK in Kenntnis zu setzen. Am 13. Dezember 2023 änderte der Landtag dann das Gesetz vor der Verabschiedung genau im Sinne des BdSt NRW ab.

31.10.2023
Nach BdSt-Kritik: Bonn spart bei Klausurtagung

Im Jahr 2022 übernachteten 65 Führungskräfte der Stadt Bonn bei einer Klausurtagung in einem 4-Sterne-Golf- und Tagungshotel mit 18-Loch-Golfbahn und einem 2.500 qm großen Wellnessbereich in Rheinland-Pfalz. Der Bund der Steuerzahler NRW kritisierte die Klausurtagung, die nach Angaben der Stadt 53.000 Euro gekostet hatte und warf die Frage auf, ob nicht auch Tagungsräume in der Stadt Bonn oder der Region als Arbeitsumgebung ausreichend gewesen wären. Auch wenn externe Klausurtagungen in Politik und Verwaltung ihre Berechtigung haben, sollte man doch in jedem Einzelfall prüfen, ob nicht auch ein bescheidenerer Rahmen vor Ort zu guten Ergebnissen führen könnte. Die Kritik des BdSt hatte Erfolg: In diesem Jahr blieben die Führungskräfte daheim und tagten – passend zum Thema „Soziale Gerechtigkeit“ – in den Räumen der Welthungerhilfe. Laut einer Pressemitteilung der Stadt betrugen die Gesamtkosten für diese zweitägige Veranstaltung rund 18.000 Euro. Wie im vergangenen Jahr seien alle Dezernatsleitungen, Amtsleitungen und Geschäftsführungen der Tochtergesellschaften eingeladen gewesen und es hätten ähnlich viele Personen teilgenommen, so die Stadt Bonn. Nun aber deutlich preisgünstiger. Die kritischen Fragen des Bundes der Steuerzahler NRW fanden bei der Stadt offensichtlich Gehör.

18.10.2023
Erfolg für BdSt-Volksinitiative "Straßenbaubeiträge abschaffen!"
Mit ihrem Kabinettsbeschluss setzt die NRW-Landesregierung den Willen der größten Volksinitiative in der Historie des Landes um: Fast eine halben Million Menschen haben für die vom BdSt NRW initiierte Volksinitiative unterschrieben. „Der Kabinettsbeschluss ist nicht nur für den BdSt NRW ein großer Erfolg, sondern auch für Millionen Bürgerinnen und Bürger des Landes“, freut sich der Vorsitzende des Bundes der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen (BdSt NRW), Rik Steinheuer. Im Oktober 2018 hat der BdSt NRW die Volksinitiative „Straßenausbaubeiträge abschaffen!“ ins Leben gerufen, die von vielen Bürgerinnen und Bürgern und befreundeten Verbänden aktiv unterstützt wurde. Monatelang sammelte der BdSt NRW in den Städten und Gemeinden des Landes Unterschriften. Im September 2019 übergab der BdSt NRW dem Landtagspräsidenten fast eine halbe Million Unterschriften. Jetzt endlich schafft der Gesetzesentwurf auch Rechtssicherheit für zahlreiche Eigentümer. Sie wurden zwar bereits seit 2020 durch Förderprogramme entlastet, doch es schwang immer die Sorge mit, dass die Förderprogramme auslaufen könnten. Die vom Kabinett auf den Weg gebrachte und vom Landtag noch zu beschließende Gesetzesänderung schafft nun Klarheit.

07.09.2023
BdSt-Musterurteil gab Anstoß: Stadt Monschau senkt die Abwassergebühren

Nirgendwo in NRW müssen die Bürger so viel an Gebühren für die Abwasserentsorgung zahlen, wie in Monschau. Das liegt an der besonderen Landschaft in der Eifel und den dadurch höheren Baukosten. Doch auch für die Abwassergebühren Monschau gibt es Absenkungspotential, wie der Bund der Steuerzahler bewiesen hat. Denn das Musterurteil des OVG in Nordrhein-Westfalen vom 17.05.2022 hat ein Umdenken in der Gebührenkalkulation angestoßen. Die Stadt Monschau senkt daraufhin jetzt den kalkulatorischen Zinssatz in ihrer Abwasser-Kalkulation ab – für 2022 und 2023. Wer wie vom Bund der Steuerzahler empfohlen Widerspruch gegen die Abwassergebührenbescheide ab 2021 der Stadt Monschau eingelegt hat, bekommt jetzt Geld zurück. Wie uns Mitglieder aus der Stadt Monschau berichten, ist das teilweise eine sehr ansehnliche Summe. Ein gutes Beispiel dafür, dass Gebühren auch bürgerfreundlich kalkuliert werden können und, wie man mit Geduld und Hartnäckigkeit Behörden davon überzeugen kann.

06.09.2023
Nach Kritik: Nachbesserung bei Härtefallanträgen für Heizzuschuss

Der Härtefallantrag für Heizzuschuss für Öl, Holz und Pellets und andere nichtleitungsgebundene Brennstoffe sollte ausschließlich online gestellt werden. Insbesondere muss die Zusicherung der Richtigkeit der Angaben digital abgegeben werden. Gerade ältere und hochbetagte Personen können oft auch aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr digital Anträge stellen. Und nicht immer stehen Ihnen Verwandte mit Digitalkompetenz zur Seite. Hilfreichen Nachbarn und Freunden ist es nicht zuzumuten, die Richtigkeit der Angaben im Antrag als Vertreter zu überprüfen und dafür zu haften. Bei der Digitalisierung sind daher auch Lösungen für Nichtdigitale Personen anzubieten, wie der Bund der Steuerzahler im Juli gefordert hat.
Jetzt hatte die Beschwerde einer hartnäckigen Bürgerin Erfolg, die sich mit dem Hinweis auf die Forderung des Bundes der Steuerzahler an verschiedene Politiker der Landesregierung NRW gewendet hat. Seit dem 06.09.2023 kann der Härtefallanträgen für den Heizzuschuss auch in Papierform erfolgen. Um den Papierantrag zu erhalten, müssen Sie sich bei den Mitarbeitern des Ministeriums unter der folgenden Nummer melden: 0211 8618 4040.

05.09.2023
BdSt legt Untätigkeitsklage zur Grundsteuer ein

Der Bund der Steuerzahler hatte vor der Klagewelle gewarnt: Millionen Menschen legten Einspruch gegen die Grundsteuerwert- oder Grundsteuermessbescheide ein. Doch die Finanzämter bearbeiten die Einsprüche oft einfach gar nicht. „Die Finanzämter blockieren damit effektiven Rechtsschutz, denn ohne Einspruchsentscheidung normalerweise keine Klagemöglichkeit“, sagt Rik Steinheuer, Vorsitzender des BdSt Nordrhein-Westfalen. „Der Einspruch führt zwar dazu, dass Grundsteuerwertbescheid und Grundsteuermessbescheid nicht rechtskräftig werden. Trotzdem werden sie die Grundlage des Grundsteuerbescheides für 2025 werden.“ Deshalb werden der Bund der Steuerzahler Deutschland (BdSt) und der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland jetzt gegen die Untätigkeit in der Finanzverwaltung gerichtlich vorgehen. Damit wird die Behörde zu einer Entscheidung gezwungen und der Weg für die Musterklage ist frei.

03.09.2023
BdSt-deckt auf: Pro-Kopf-Verschuldung in NRW um bis zu 4.370 Prozent gestiegen

Der Bund der Steuerzahler NRW hat die pro-Kopf-Verschuldung der Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen untersucht und als Karte veröffentlicht. Es gibt Werte, die selbst den Bund der Steuerzahler NRW erstaunen lassen. Das hat Monheim am Rhein einmal mehr geschafft: Die pro-Kopf-Verschuldung der Stadt stieg zwischen dem 31. Dezember 2021 und dem 31. Dezember 2022 um sage und schreibe 4.371 Prozent: Ende 2021 betrug die Schuldenlast noch 56 Euro pro Kopf. Binnen eines Jahres stieg diese Summe auf 2.493 Euro. Das einst schuldenfreie Monheim hat für die Verschuldung die Sieben-Meilen-Stiefel angezogen. Aber auch die Pro-Kopf-Verschuldung in Halle / Westf., Nörvenich, Wettringen, Lippetal und Borch hat sich mehr als verdoppelt.
Immerhin gab es auch Städte und Gemeinden, deren Verschuldung gesunken ist: Bad Salzuflen minus 49 Prozent, Hellenthal minus 46 Prozent, Ascheberg minus 33 Prozent, Korschenbroich und Heinsberg jeweils minus 30 Prozent – immer in der Betrachtung pro Kopf. Auffallend ist die extrem hohe pro-Kopf Verschuldung vor allem im Ruhrgebiet, in Köln, im Oberbergischen Kreis und im Rhein-Sieg Kreis. Sicher wird dort jede einzelne Stadt und Gemeinde viele „gute Gründe“ dafür nennen können, doch kommunale Schulden haben stets eine Ursache: Dort wurde mehr Geld ausgegeben als eingenommen.

25.08.2023
BdSt mahnt: NRW-Abgabe auf Kies und Sand kommt zur falschen Zeit!

Die von der Landesregierung geplante Rohstoffabgabe auf Kies und Sand ist Thema bei einem Treffen des BdSt NRW mit der Abgeordneten Angela Erwin im Landtag gewesen. Die Einführung einer Rohstoffabgabe auf Kies und Sand ist insbesondere zu Zeiten eines wirtschaftlichen Abschwungs der falsche Weg, so der BdSt. Im Gespräch erläuterten Rik Steinheuer (Vorsitzender des BdSt NRW) und Philipp Sprengel (BdSt-Referent Landeshaushalt), weshalb diese Abgabe aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken und eines drohenden Bürokratieaufwuchses nicht eingeführt werden sollte. Das Gespräch kam auch auf die bereits bestehenden hohen Abgaben in Nordrhein-Westfalen, wie die Gewerbesteuer, die Grundsteuer und die Grunderwerbssteuer. Der BdSt tritt auch hier für die Senkung dieser Abgaben ein, um die Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen in der derzeitigen Rezession und hohen Inflation zu entlasten.

25.08.2023
BdSt deckt auf: Schwere Fehler bei Games-Förderung!

Während sich die Community in Köln auf der weltgrößten Messe für Computer- und Videospiele „Gamescom“ trifft, hat der Bund der Steuerzahler ein laufendes Förderprogramm unter die Lupe genommen - „Förderung der Computerspieleentwicklung auf Bundesebene und Umsetzung der Strategie für den Games-Standort Deutschland“. Die ernüchternde Bilanz des Deutsches Steuerzahlerinstitut DSi des Bundes der Steuerzahler: Vier Förderjahre und rund 210 Millionen Euro Steuerzuschüsse später ist der Marktanteil deutscher Spieleproduktionen von 2019 bis 2020 sogar um 0,7 Prozentpunkte auf 4,2 Prozent gesunken und stagniert seitdem bei weniger als 5 Prozent. In 2023 sind 23% der Fördersumme – 15,6 Mio. Euro - bei den deutschen Entwicklerstudios des schwedischen Medienkonzerns Embracer Group gelandet. Viel Fördergeld ging an einige der 35 größten Entwicklerteams in Deutschland. Damit wurde eine weitere Marktkonzentration auf wenige Anbieter in Deutschland öffentlich gefördert.
Doch viel schlimmer ist, die eigentlichen Problemfaktoren der deutschen Games-Branche können durch Finanzhilfen nicht behoben werden, z. B. die geringe internationale Wettbewerbsfähigkeit durch hohe Produktionskosten und die fehlende wirtschaftliche Ausrichtung auf die Kunden-Nachfrage.
Der Bund der Steuerzahler fordert daher: Keine Games-Förderung mit Steuergeldern mehr! Die deutsche Games-Branche sollte sich selbst tragen und notwendige Mittel bei privaten – auch internationalen – Investoren akquirieren. Schließlich ist der deutsche Videospiel-Markt mit einem jährlichen Gesamtumsatz von rund 6 Milliarden Euro dafür attraktiv genug.

23.08.2023
BdSt deckt auf: NRW-Landesregierung zapft Pensionsfonds an

Die NRW-Landesregierung will Einzahlungen in Pensionsfonds stoppen und Millionenbeträge entnehmen. Eigentlich soll der Pensionsfonds die künftigen Pensionslasten abfedern. Mit dem vorgesehenen Finanzkniff wird dieses Ziel für künftige Generationen erheblich erschwert. Der Vorsitzende des Bundes der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen, Rik Steinheuer, äußert sich dementsprechend verärgert: „Das geplante Gesetz erscheint mir als ein Schnellschuss, um Haushaltslöcher zu stopfen. Eine langfristige kapitalgedeckte Pensionssicherung verkümmert so zu einem Tropfen auf den heißen Stein.“ Steinheuer fordert zwingend eine weitere Einzahlung in den Pensionsfonds und zum derzeitigen Zeitpunkt den Verzicht auf Entnahmen aus dem Fonds. Der BdSt NRW fordert: Keine Entnahmen nach Kassenlage, sondern zunächst sachgerechte Kriterien festlegen!

21.08.2023
BdSt deckt auf: Über 100 Kommunen erhöhen Grundsteuer B-Hebesatz

Die Frist, die Realsteuersätze bis zum 30. Juni – rückwirkend zum Beginn des Kalenderjahres – noch zu ändern, ist verstrichen. Der Bund der Steuerzahler NRW hat die aktuellen Zahlen für Nordrhein-Westfalen erhoben. Was der kommunale Vergleich der Hebesätze der Grundsteuern auch hinsichtlich des Vorjahrs offenbart: Bei lediglich fünf Kommunen (Verl, Horstmar, Troisdorf, Meschede, Duisburg) ist ein Rückgang des Grundsteuer-B Hebesatzes zum Vorjahr zu verzeichnen, während auf der anderen Seite ein Anstieg bei 109 Kommunen zu erkennen ist. Die Tendenz ist folglich klar.
Mit Blick auf die Grundsteuerreform und deren Inkrafttreten ab 2025, hat der Bund der Steuerzahler schon länger die Sorge geäußert, dass in vielen Kommunen bis zur Umsetzung eine Erhöhung der Hebesätze zu verzeichnen sein wird. Wie viele im nächsten Jahr 2024 noch nachziehen werden, bleibt vorerst abzuwarten. Der Bund der Steuerzahler wird die Haushaltsberatungen im Herbst in den Kommunen aufmerksam begleiten. Bei weiteren drastischen Steuererhöhungen werden wir uns zu Wort melden. Dabei sind wir aber auch auf Hinweise unserer Mitglieder angewiesen.

10.08.2023
BdSt-ermittelt: Gebührenvergleich 2023 für Abfall und Abwasser in NRW

Der Bund der Steuerzahler gibt jährlich einen Vergleich der Abfall- und Abwassergebühren in NRW heraus. Am 10. August 2023 hat Rik Steinheuer, Vorsitzender des BdSt NRW, die aktuellen Zahlen und die Forderungen des BdSt auf der Landespressekonferenz in Düsseldorf vorgestellt. Zu diesen Erkenntnissen kommt das BdSt-Expertenteam 2023:
• Die Abfallgebühren steigen in diesem Jahr für Privathaushalte mit 3-6 % je nach Abfuhrrhythmus ähnlich der Inflationsrate. Um die Menschen in NRW zu entlasten empfiehlt der Bund der Steuerzahler Stadt- und Gemeinderäten den Bürgern erlauben, sich die Größe der Mülltonnen und den Abfuhrturnus selbst auszusuchen. Eine Auswahlmöglichkeit kleinerer Tonnengrößen und größere Leerungsintervalle mit entsprechend niedrigeren Abfallgebühren setzt auch einen Anreiz zur Abfallvermeidung. Zunehmend kleinere Haushalte durch steigende Rentnerzahlen belegen den Bedarf.
• Bei den Abwassergebühren gibt es in NRW immer noch ganz erhebliche Unterschiede – bis zum 6-fachen Preis. Dies liegt nicht allein an unterschiedlichen Gegebenheiten für Trinkwassergewinnung und -aufbereitung, sondern auch an Tricksereien bei der Gebührenkalkulation. Diesen hat das bahnbrechende OVG-Urteil im BdSt-Musterprozess Abwassergebühren im März 2022 einen Riegel vorgeschoben. Der gerichtlich empfohlenen Kalkulation folgten viele Kommunen und haben ihre Abwassergebühren im Jahr 2023 gesenkt – z. B. Bonn senkte um 6%.
• Andere Gemeinden setzten die Tricksereien fort, um, mit Abwassergebühren versteckte Gewinne auf dem Rücken der Bürger zu erzielen. Angefeuert werden diese Gemeinden durch eine Landesgesetzgebung vom Dezember 2022, die das OVG-Abwasserurteil vom März 2022 auszuhebeln versucht. Der Landesgesetzgeber wurde vom BdSt heute erneut aufgefordert, § 6 KAG NRW nachzuschärfen, damit den Maßstäben des OVG-Urteils von Mai 2022 umfassend Geltung eingeräumt wird.
• Der BdSt NRW fordert zudem neue Umweltauflagen mit Augenmaß vorzunehmen, um die Gebühren für Abfall und Abwasser in NRW nicht weiter zu belasten.

23.06.2023
BdSt deckt auf: Landesregierung betreibt Etikettenschwindel mit Haushaltsplan für 2024

Obwohl das Haushaltsvolumen auf eine Rekordhöhe von 101,9 Milliarden Euro im nächsten Jahr ansteigen soll, bezeichnete der Landesfinanzminister seinen Haushaltsplan für 2024 als einen „Sparhaushalt“. Im Vergleich zum vergangenen Jahr sollen über vier Milliarden Euro mehr ausgegeben werden. Insbesondere Ausgaben für den Eigenkonsum der Regierung (also Ausgaben für das laufende Haushaltsjahr, etwa für Verwaltung oder Gebäudebewirtschaftung) sollen entgegen den weitaus nötigeren Investitionen deutlich ansteigen. Einsparungen sind nicht erkennbar, obwohl das Potential dafür hoch ist. Und die notwendige Schuldentilgung bleibt ganz aus. Schulden sind die Steuern von morgen – also die unserer Kinder und Enkel. Das ist verantwortungslos. Aus Sicht des Bunds der Steuerzahler NRW muss dieser Haushalt im parlamentarischen Verfahren nach der Sommerpause verbessert werden. Ein „Sparhaushalt“ sieht anders aus!

20.06.2023
BdSt warnt: NRW-Landtag bedient sich an Steuergeldern - für stattliche Renten

Ungewöhnlich schnell und geräuschlos hat der NRW-Landtag hat am 24.05.2023 für sich selbst kräftige Erhöhungen beschlossen: Die Bezahlung der Landtagsabgeordneten in NRW steigen zum 1. Juli 2023 um 5,37% und der Betrag, den sie zusätzlich erhalten, um ihn in ihr Versorgungswerk einzuzahlen, um 6,5%. Bisher hat ein Landtagsabgeordneter zusätzlich zu seiner Vergütung (ab 1. Juli 2023 knapp 10.370 Euro monatlich) für seine Altersversorgung 2.539 Euro erhalten, die in das Versorgungswerk eingezahlt werden. Mit der beschlossenen Erhöhung erwerben Landtagsabgeordnete in 10 Jahren eine Rentenanwartschaft 2.450 Euro monatlich. Zum Vergleich: Der „Eckrentner“, der 45 Jahre lang durchschnittliche Beiträge in die Gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, erwirbt in zehn Jahren eine Rentenanwartschaft von 376 Euro. Wer zehn Jahre lang den Höchstbeitrag einzahlt, erwirbt eine Anwartschaft von rund 800 Euro. Dies ist ein maßloses Verhalten und die Gesetzesänderung zeigt, wie weit die Landtagsabgeordneten von der Lebenswirklichkeit der Menschen entfernt sind, von denen sie gewählt wurden.
BdSt-Vorsitzender Rik Steinheuer hat die Fraktionsvorsitzenden von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP im NRW-Landtag angeschrieben und durch das Parlament gepeitschten Änderungen bei der Alters- und Hinterbliebenenversorgung der Landtagsabgeordneten“ kritisiert. Der Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen schlägt vor: „Statt ins Versorgungswerk sollen die Abgeordneten in die Gesetzliche Rente einzahlen", sagt Steinheuer. "Eine solche Regelung wäre klar und eindeutig und entspräche dem Geist der Diätenreform, mit der im Jahr 2005 die Privilegien der Abgeordneten und insbesondere ihre übertriebene staatliche Altersversorgung abgeschafft wurden."

09.06.2023
BdSt Erfolg: Abwasser-Urteil hat Kalkulationen verbessert!

Das Urteil des OVG NRW vom 17. Mai 2022 (Az. 9 A 1019/20) hatte die Auffassung des Bundes der Steuerzahler zur Kalkulation von Abwassergebühren bestätigt. Es wurde in den Kalkulationen vieler Städte unzulässig getrickst und so die Bürger zu hoch belastet. Die Stadt Oer-Erkenschwick, gegen die die Musterklage gerichtet war, hat das Urteil nun anerkannt und damit zum Ausdruck gebracht, dass sie selbst von der Rechtswidrigkeit ihrer eigenen Abwassergebührenbescheide ausgeht. Deshalb muss sie auch die Kosten des Verfahrens tragen. Der guten Ordnung halber sei daran erinnert, dass Kosten für verloren gegangene Gerichtsverfahren nicht in die Abwassergebührensätze hineinkalkuliert werden dürfen.
In der Vergangenheit gab es bereits positive Entscheidungen zu Gunsten der Gebührenzahler. So hat die Gemeinde Kreuzau im Kreis Düren die Abwassergebührensätze für Schmutzwasser und Niederschlagswasser nach dem Urteil des OVG NRW vom 17. Mai 2022 neu berechnet und einem BdSt-Mitglied für das Veranlagungsjahr 2021 fast 32 Euro erstattet. Vorbildlich reagierten auch die Stadtwerke Medebach AöR. Sie haben nach der Einstellung des Beschwerdeverfahrens gegen das OVG-Urteil die Kosten für die kalkulatorische Verzinsung aus den Gebührensätzen 2021 herausgerechnet. Auch hier hatte ein Widerspruch eines BdSt-Mitglieds gegen seinen Abwassergebührenbescheid aus dem Veranlagungsjahr 2021 Erfolg. Unser Mitglied bekam eine Gebührenerstattung von über 28 Euro. Der BdSt NRW appelliert ausdrücklich an die Kommunen, dem positiven Beispiel der Gemeinde Kreuzau und der Stadtwerke Medebach zu folgen und eine Neukalkulation der Abwassergebührensätze auf der Grundlage der Vorgaben des OVG-Urteils vom 17. Mai 2022 vorzunehmen und ihren Bürgern zu viel gezahlte Gebühren zu erstatten.

26.05.2023
BdSt Erfolg: große Anhebungen der Grundsteuer konnten verhindert werden!

In Remscheid und Mettmann fallen die Erhöhungen der Grundsteuer niedriger aus als im Haushalt vorgeschlagen. In Ruppichteroth zeichnet es sich ab. Zuvor hat der BdSt NRW an alle Ratsmitglieder appelliert, die Erhöhungen abzulehnen.
Alle drei Beispiel zeigen: Gut, dass sich der BdSt NRW eingemischt hat. Im kommenden Jahr wird das besonders wichtig, denn es drohen „vorsorgliche“ Steuererhöhungen. Ab 2025 soll das neue Grundsteuermodell gelten, und es sind Kommunalwahlen. Dann will die Politik nichts von Steuererhöhungen wissen.

24.05.2023
BdSt deckt auf: Der NRW-Landtag bedient sich an Steuergelder für eigene, unmäßige Renten

2005 hat der Bund der Steuerzahler NRW mit einer Volksinitiative eine Diätenreform durchsetzen können, bei der sich die Landtagsabgeordneten zur Mäßigung verpflichtet haben. Diese Einstellung scheint inzwischen verloren zu sein. Der NRW-Landtag hat am 24.05.2023 für sich selbst folgendes beschlossen: Ihre Vergütung von monatlich 10.226 Euro steigen zum 1. Juli 2023 um 5,37%. Abgeordnete erhalten bisher zusätzlich mehr als 2.500 Euro mtl. aus Steuergeldern als Beitrag für Ihre Rente aus ihrem eigenen Versorgungswerk: Und dieser Betrag soll 2023 um 6,5% angehoben werden. Außerdem soll der Rentenbeitrag für Abgeordneten aus Steuermitteln jährlich um mindestens 6,5% steigen, um möglichst schnell monatlich 3.500 Euro zu erreichen.
Rentner bangen um ihr Eigenheim wegen der vermutlich steigenden Grundsteuer. Bürger und Unternehmen kämpfen mit hoher Inflation und Unternehmen müssen ihre Produktion drosseln oder schließen. In dieser Zeit ist ein Griff in den Geldbeutel der Bürger fatal. Die sehr auskömmlichen Einkommen und Rentenbeiträge von Abgeordneten müssen nicht gerade jetzt angehoben werden!

15.05.2023
BdSt deckt auf: Gewerbesteuervergleich 2023

Flaute bei der Gewerbesteuer? Nein! Im Jahr 2022 nahmen die Kommunen deutlich mehr ein als im Jahr 2021 und knapp 21 Prozent mehr als 2019, also vor der Pandemie. Pro Einwohner klingelten rein rechnerisch 744 Euro in den Kassen. Allerdings sind die Gewerbesteuereinnahmen der Städte und Gemeinden sowie die Belastung der Unternehmen in NRW sehr unterschiedlich. Das zeigt der BdSt-Gewerbesteuer-Vergleich auf.
Rund 15,4 Milliarden Euro Gewerbesteuer flossen laut IT-NRW im Jahr 2022 in die Kassen der nordrhein-westfälischen Städte und Gemeinden. Das waren nicht nur 15,4 Prozent mehr als 2021, es waren sogar 20,6 Prozent mehr als im Vor-Corona-Jahr 2019. Im Ergebnis bleibt für 312 der 396 Städte und Gemeinden in NRW ein Wachstum bei den Gewerbesteuereinnahmen pro Kopf, bei 241 gar mehr als 10 Prozent. Natürlich darf die Einnahmesituation der Kommunen nicht über einen Kamm geschert werden, die zum Teil hohen Raten zeigen aber: Viele Unternehmen spülen wieder sehr viel Geld in die Kassen der Kommunen. Deren Probleme sind meist keine Folge geringer Einnahmen, es sind die Ausgaben, die oft rote Zahlen verursachen. Trotz aller Einflüsse, gegen die die Städte und Gemeinden nichts tun können, müssen sie die Ausgaben endlich in den Griff bekommen.

15.05.2023
Bund der Steuerzahler unterstützt kommunalpolitisches Engagement

Als „Finanzgewissen“ haben wir vom Bund der Steuerzahler einen besonderen Blick auf die kommunalen Haushalte und die Wirtschaftlichkeit der Kommunen. Dabei stehen wir kommunalpolitisch aktiven Ehrenamtlichen gerne beratend zur Seite. Daher bietet der Bund der Steuerzahler NRW Unterstützung in diesem Bereich an. Anfang Mai waren Eberhard Kanski (Stellvertretender Vorsitzender des BdSt NRW) und Joscha Slowik (Experte für kommunale Haushalte beim BdSt) vor Ort in der Kreisstadt Bergheim, um mit einer der ansässigen Fraktionen über den Haushalt zu sprechen und zu beraten. "So wie es unsere Ressourcen zulassen, sind wir gerne bereit, demokratische Fraktionen in ihren Haushaltsberatungen zu unterstützen", sagt Eberhard Kanski. Dank jahrzehntelanger Erfahrung werden kritische Punkte schnell aufgespürt und können so frühzeitig ausgemerzt werden. "Wir können einen objektiven Überblick auf die Gesamtsituation Ihrer Kommune, generelle Hilfestellung bei dem Verständnis von Haushalten und hilfreiche Tipps für mögliche Einsparpotentiale geben", sagt Joscha Slowik.

12.05.2023
BdSt mahnt: Verstoß gegen die Schuldenbremse?

Vom Sondervermögen Corona-Rettungsschirm zum Sondervermögen Krisenbewältigung. Ende 2022 schloss die Landesregierung den Corona-Rettungsschirm. Eigentlich eine gute Nachricht für die Steuerzahler des Landes – gäbe es nicht das neue Sondervermögen Krisenbewältigung. Verstoßen die Kredite gegen die Schuldenbremse? Zweifel an diesem Sondervermögen haben auch die Oppositionsparteien. SPD und FDP haben am 3. April vor dem Verfassungsgerichtshof in Münster Klage eingereicht, und zwar gleich in zwei Punkten: Gegen das NRW-Krisenbewältigungsgesetz richtet sich eine so genannte „abstrakte Normenkontrollklage“. Es sei nicht ausreichend begründet, weshalb der Weg über ein Sondervermögen gewählt wurde und nicht über den normalen Haushalt. Die im Haushalt 2023 vorgesehene Kreditermächtigung seien ein Verstoß gegen die Schuldenbremse. Gleichzeitig haben die Parteien auch eine Organklage gegen den Finanzminister und die Landesregierung eingereicht. Die im Oktober und November 2022 aufgenommen Corona-Rettungsschirm-Kredite in Höhe von 4 Milliarden Euro seien eine Verletzung des Budgetrechts. Der BdSt NRW sieht dem Ausgang der Klage mit Spannung entgegen.

05.05.2023
BdSt warnt: Keine Erhöhung der Grundsteuer auf Vorrat in NRW!

Bei der Grundsteuer-Reform war immer von einer Aufkommensneutralität die Rede. Allerdings bezieht sich diese Aufkommensneutralität auf die Einnahmen der Kommunen und nicht auf die Belastung der jeweiligen Eigentümerinnen und Eigentümer. Der Finanzminister des Landes NRW hatte im Jahr 2021 angekündigt, dass er den jeweiligen Kommunen einen aufkommensneutralen Hebesatz vorschlagen werde, wenn alle Berechnungen für die neuen Grundsteuerwerte durchgeführt worden sind. Allerding lässt seine Ankündigung noch erheblichen Interpretationsspielraum.
Die diesjährige Ermittlung der Grundsteuerhebesätze durch den Bund der Steuerzahler NRW hat ergeben, dass rund ein Viertel der nordrhein-westfälischen Kommunen ihren Hebesatz erhöht hat. Schon im Jahr 2022 zeigte sich ein ähnliches Bild. Da liegt die Vermutung nahe, dass viele Kommunen bereits jetzt ihre Hebesätze erhöhen, um bei der Berechnung des aufkommensneutralen Hebesatzes von einem erhöhten Aufkommen zu profitieren. Zudem wird eine Hebesatzerhöhung in den Jahren 2024 und 2025 für die politisch Verantwortlichen „gefährlich“ werden, da 2025 Kommunalwahlen anstehen. Der Bund der Steuerzahler mahnt Politik und Kommunen die Belastungen der Bürger nicht weiter zu erhöhen. Die Grundsteuer in NRW ist im Bundesvergleich außerordentlich hoch. Der Bund der Steuerzahler hilft Bürgern sich gegen Erhöhungen zur Wehr zu setzen.

25.04.2023
BdSt schmiedet Verbände-Allianz: Wohnkosten in NRW müssen sinken!

Zwei starke Verbände setzen sich für sinkende Wohnkosten ein - Bund der Steuerzahler NRW und Verband Wohneigentum NRW. Die Wohnkosten in NRW dürfen keinesfalls weiter steigen. Dafür setzen sich beide Verbände vehement ein und tauschten sich bei Treffen über wesentliche Punkte aus. Grundsteuer, Erschließungsbeitrag und Abwassergebühren sind in NRW im Bundesvergleich überdurchschnittlich hoch.

21.04.2023
BdSt rät Bürgern: Nein zur Rekord-Grundsteuer in Ruppichteroth!

Die Grundsteuer B soll in Ruppichteroth von 570 auf 1555 Prozentpunkte steigen. Die Gewerbesteuer von 500 auf 550 Prozentpunkte. Damit würde Ruppichteroth einen Spitzenplatz in Deutschland einnehmen. Der Bund der Steuerzahler NRW hat den Bürgermeister und die Ratsfraktionen aufgefordert, die Steuererhöhung abzulehnen. Die Gemeinde ist aufgerufen, ihre Ausgaben auf den Prüfstand zu stellen. Den Ruppichterother Bürgern empfiehlt der BdSt: Noch bis zum 28. April den Entwurf zur Haushaltssatzung 2023 einsehen und Einwendungen gegen den Haushaltsentwurf erheben. Der BdSt NRW appelliert an die Vertreterinnen und Vertreter im Gemeinderat diese Erhöhung zu verhindern. Alle Einsparmöglichkeiten sind ohne Ausnahmen schnell und konsequent zu suchen und umzusetzen. Hilfestellung beim Sparen bietet der BdSt-Kommunalkompass, der kostenlos zum Download zur Verfügung steht. Erfolg: Schon wenige Tage später haben sich erste Fraktionen gegen die Erhöhung ausgesprochen.

17.04.2023
BdSt-Hundesteuervergleich 2023

In Zeiten hoher Inflation und steigender Lebenshaltungskosten sollte eine Bagatellsteuer wie die Hundesteuer längst abgeschafft sein. Aber die Städte und Gemeinden in NRW wollen hartnäckig an der sogenannten Luxussteuer festhalten. Das ist nicht verwunderlich, denn die Hundesteuer spült viel Geld in die Kassen und darf nicht zweckgebunden, völlig frei verwenden werden. Bei unserem jährlichen Hundesteuervergleich aller 396 Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen fällt dieses Jahr auf, dass die Steuern für gefährliche Hunde steigen und mancherorts sogar neu eingeführt wurden. Generell ist Spanne der Hundesteuer groß: Ist der erste Hund in Ahlen kostenlos, muss man hingegen in der Stadt Hagen für den ersten Hund bereits 180 Euro und somit NRW-weit am meisten zahlen. 18 Kommunen haben die Steuersätze für Hunde erhöht. 107 Städte und Gemeinden bieten eine Vergünstigung bei bestandenem Wesenstest auf den Steuersatz für normale Hunde an. Fünf weitere Städte und Gemeinden bieten dies nur bei bestimmten Hunderassen oder Tierheim-Hunden an (Ascheberg, Espelkamp, Horn-Bad Meinberg, Nettersheim und Warburg).Der Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen gibt Bürgern mit diesem Vergleich Orientierung und zeigt Möglichkeiten für politische Mitwirkung auf. Er hält Bagatellsteuern für nicht zeitgemäß und fordert eine Abschaffung!

29.03.2023
Analyse: In allen Bundesländern muss länger auf den Steuerbescheid gewartet werden - NRW verweigert die Auskunft

Zwischen 40 und 62 Tagen brauchten die Finanzämter in Deutschland, um die Steuerbescheide für das Jahr 2021 zu erstellen. Das sind zwischen vier und 16 Tage mehr als im Vorjahr. Dieses Ergebnis zeigt der Bearbeitungs-Check „So lange warten Sie auf Ihren Steuerbescheid!“ des Bundes der Steuerzahler. Wo liegt Nordrhein-Westfalen in diesem Ranking? Die Antwort lautet: Man weiß es nicht.
Wie schon in der Vergangenheit beantwortet das NRW-Finanzministerium die Frage des Bundes der Steuerzahler nach der Bearbeitungszeit der Steuererklärungen mit dem Standardsatz „Zwischen zwei Wochen und sechs Monaten“. „Ein Armutszeugnis“, sagt Rik Steinheuer, Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler NRW. „In Nordrhein-Westfalen ist man entweder nicht in der Lage oder nicht willens, eine einfache Auskunft zu geben, die jedes andere Bundesland ohne Weiteres erteilt. Ich weiß kaum, was schlimmer ist.“
Der BdSt-Bearbeitungs-Check hat deutlich gemacht, dass in allen Bundesländern die Finanzämter diesmal langsamer arbeiteten. Sie alle bekommen den Personalmangel, die Coronakrise, die zunehmenden Aufgaben und steigenden Erklärungszahlen zu spüren. „Wir rechnen damit, dass im Sommer 2023 wieder viele Erklärungen bei den Ämtern eingehen“, so Steinheuer. „Zu den regulären Steuererklärungen für das Jahr 2022 durch nicht beratene Steuerzahler kommen dann wahrscheinlich die Erklärungen der Berater, für die es eine Verlängerung für das Veranlagungsjahr 2021 gab.“
Der Bund der Steuerzahler NRW empfiehlt Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern, ihre Erklärungen möglichst früh im Jahr abzugeben, um den Steuerbescheid möglichst schnell zu erhalten.

23.03.2023
Abgemahnt: Kungelei, Korruption oder Hinterzimmerpolitik - teure Gutachten werden ignoriert

Mehrere Jahre waren Essen und Düsseldorf als mögliche Standorte für ein deutsches Fotoinstitut im Gespräch. Nun stellt der Bund Geld für Düsseldorf bereit. Ein Gutachten und eine Machbarkeitsstudie kommen allerdings zu dem Schluss, dass Essen der bessere Standort gewesen wäre. Warum die Experten ignoriert wurden, bleibt im Dunkeln. Die Steuerzahler haben bei dem Millionenprojekt mehr Transparenz verdient.
Fotografien altern und müssen fachmännisch konserviert werden, damit sie als Kulturerbe erhalten bleiben. Ein bundesdeutsches Fotoinstitut soll die Vor- und Nachlässe hervorragender deutscher Fotografinnen und Fotografen sammeln, die Forschung in Fragen der Restaurierung und Konservierung vorantreiben und die Ergebnisse durch Ausstellungen, Publikationen und Veranstaltungen vermitteln. Die ehemalige Staatsministerin für Kultur und Medien, Monika Grütters, hatte den Bedarf ausdrücklich anerkannt und im Juli 2019 ein Gutachten für 52.000 Euro und eine Machbarkeitsstudie für 147.000 Euro in Auftrag gegeben. Die Experten erarbeiteten standort-unabhängig ein Konzept für ein bundesdeutsches Fotoinstitut. Unter anderem hatten die Gutachter die Städte Düsseldorf und Essen als mögliche Standorte untersucht. Kriterium war, dass der optimale Standort eine Konzentration von Einrichtungen und vorhandener Sachkompetenz an einem Ort aufweisen müsse. Sie empfahlen die Stadt Essen ebenso wie die anschließende Machbarkeitsstudie.
Der Haushaltsausschuss des Bundestags kannte diese Ergebnisse und beschloss dennoch im November 2022 wiederholt ein Institut für Fotografie in Düsseldorf. Hintergründe der Entscheidung für den Standort Düsseldorf sind aus den Beratungsunterlagen nicht ersichtlich und konnten auf Anfrage auch nicht genannt werden. Vergibt der Haushaltsausschuss des Bundes etwa mal eben über 40 Millionen Euro, weil die richtigen Leute zum richtigen Zeitpunkt ihre Beziehungen haben spielen lassen, damit das Fotoinstitut nach Düsseldorf kommt?

03.03.2023
Aufgedeckt: Land NRW verschlechtert gesetzliche Reglung nach nur etwa 6 Monaten - Bürger sollen per Gesetz benachteiligt werden!
Im Umfeld der Landtagswahl 2022 hat der vorherige Landtag mehrere Fristen im Erschließungsbeitragsrecht beschlossen. Von diesen will die nun regierungstragende Mehrheit nichts mehr wissen. Auslöser für die Rolle rückwärts ist (Die NRWNachrichten 3/2023, S. 6), dass die für die Anlieger transparente und andere Fristen flankierende 25-jährige Frist, die am Baubeginn der Erschließungsanlage festmacht, für verfassungswidrig gehalten wird. Diese Einschätzung betrifft allerdings die systematische Umsetzung im vergangenen Jahr und ist somit auch ein systematischer Fehler. Ein solcher lässt sich einem ordnungsgemäßen Gesetzgebungsverfahren korrigieren, damit der politische Entschluss umgesetzt wird.
In der öffentlichen Anhörung am 3. März 2023 appellierte BdSt-Vorsitzender Rik Steinheuer an die Politik, die Interessen der Bürger und zugleich die Kommunalfinanzen im Blick zu haben. An eindeutigen und überschaubaren Fristen muss allen Beteiligten gelegen sein. Vor allem die flankierende „Spatenstichregelung“ ist offenkundig klarer zu definieren als eine unkalkulierbare Fertigstellung nach dem politisch beschlossenen Bauprogramm.
Ende März will der Kommunalausschuss weiter beraten. Der Bund der Steuerzahler setzt sich in dem Gesetzgebungsverfahren weiter mit Nachdruck für angemessene und ausgleichende Regelungen ein.

27.02.2023
Aufgedeckt: Die goldenen Bänke in Wuppertal

Ein wachsames Mitglied vom Bund der Steuerzahler wohnhaft in Wuppertal hat sich gemeldet und die goldenen Bänke als Verschwendungsfall gemeldet. Denn dieser Beschluss des Rats der Stadt Wuppertal zur „Förderung des städtischen Lebens“ erzürnt viele Wuppertaler Steuerzahler: Mitte Oktober wurden fünf Bänke – goldfarbene Sonderanfertigungen – in der Herzogstraße aufgestellt. Weitere fünf geschwungene goldene Bänke werden im Frühjahr 2023 auf dem Von-der-Heydt-Platz zu einer Sitzlandschaft arrangiert. Weil jede dieser geschwungenen goldenen Bänke eine eigene Form und Größe hat, kann man den Preis nicht genau beziffern. Die geraden goldenen Bänke in der Herzogstraße kosten pro Stück 22.000 Euro. Alle zehn goldenen Bänke zusammen haben – Luft holen – 400.000 Euro gekostet. Gefördert wurden die Bänke zu 80 Prozent vom Bund und vom Land Nordrhein-Westfalen, das im November 2022 eine finanzielle Notlage ausgerufen hat, um neue Schulden zu machen und die Schuldenbremse zu umgehen.
Verständlich, dass die überteuerten Bänke in Zeiten, in denen viele Menschen jeden Cent dreimal umdrehen müssen und die Stadt Wuppertal einen Schuldenberg von 1,6 Milliarden Euro vor sich herschiebt, für Empörung sorgen. Die Wuppertaler bemängeln außerdem fehlende Rückenlehnen bei den Bänken und erste sichtbare Verwitterungspuren schon nach drei Monaten. Die goldenen Bänke erhielten ein sehr großes Medien-Echo mit Berichten in allen Kanälen und Satiresendungen.

30.01.2023
Forderung: BdSt und Verbände-Allianz fordert Sicherheit für Grundstückseigentümer und Entlastung der Finanzverwaltung und Steuerberater.

Die Finanzämter in Nordrhein-Westfalen sollen Bescheide zur Feststellung des Grundsteuerwertes unbedingt vorläufig erlassen. Das fordert eine Verbände-Allianz aus Bund der Steuerzahler (BdSt) NRW, Deutscher Steuer-Gewerkschaft (DSTG) NRW, Haus & Grund NRW, Verband Wohneigentum NRW und der Steuerberaterverbände Düsseldorf, Köln und Westfalen-Lippe. So kann eine Einspruchswelle verhindert werden, denn schon jetzt sind zahlreiche Einsprüche wegen verfassungsrechtlicher Bedenken an den Berechnungsmethoden der neuen Grundsteuer anhängig.
Wenn die gerichtliche Klärung – erste Musterverfahren laufen bereits – die Verfassungswidrigkeit der jetzt geltenden Bewertungsregeln ergibt, könnte dies für alle Bescheide gelten und nicht nur für Eigentümer, die ihre Bescheide bereits angefochten haben. Die Verbände-Allianz fordert deshalb Finanzminister Dr. Marcus Optendrenk auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Bescheide zur Feststellung des Grundsteuerwertes vorläufig ergehen. Damit kann eine Einspruchswelle verhindert werden, alle Eigentümer bekommen Rechtssicherheit und Finanzverwaltung und Steuerberater werden entlastet.

13.01.2023
NRW-Schuldenuhr umgestellt: NRW-Schulden steigen – Land NRW trickst!

Das Land NRW erwartet in 2023 Rekord-Steuereinnahmen. Und trotzdem reicht das Geld nicht aus? So scheint es, denn die Verschuldung des Landes Nordrhein-Westfalen wird sich in diesem Jahr um bis zu 7 Milliarden Euro erhöhen. Am Jahresende könnte NRW mit 197 Milliarden Euro bei den Banken in der Kreide stehen. Die NRW-Schuldenuhr tickt daher jetzt mit 228 Euro je Sekunde.
Und dabei betreibt das Land NRW auch noch Augenwischerei: Im Kernhaushalt des Landes ist eine Tilgung am Kreditmarkt über 56 Millionen Euro ausgewiesen. Auf den ersten Blick sinken scheinbar die Schulden. Weit gefehlt! Für den landeseigenen Bau- und Liegenschaftsbetrieb (BLB), Klimaschutzinvestitionen der Universitäts-Kliniken und insbesondere den Sondertopf zur Krisenbewältigung sind Kreditermächtigungen im Umfang von fast 7 Milliarden Euro ausgewiesen.
Wer mit Rekord-Steuern nicht auskommt musss über Ausgabenkürzungen nachdenken! Wir fordern eine Diskussion über Einsparungen in den öffentlichen Haushalten, mit mehr Transparenz und Ehrlichkeit – ohne Schulden, die in Nebenhaushalten versteckt sind.

13.01.2023
Abgemahnt: Verkehrsministerium NRW ist "Heimlichtuer des Monats"

Das Transparenzbündnis "NRW blickt durch" bestehend aus Bund der Steuerzahler NRW, Mehr Demokratie NRW, NABU NRW, Offene Kommunen NRW und Transparency Deutschland hat an das Ministerium für Verkehr NRW die Negativ-Auszeichnung "Heimlichtuer des Monats" verliehen. Denn seit Jahren verweigert das NRW-Verkehrsministerium Auskunft zum Nachtflugverbot am Flughafen Düsseldorf. Leider musste das Verwaltungsgericht Düsseldorf deshalb Ende Dezember ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro androhen. Dies stellt die letzte verbleibende Möglichkeit dar, das Auskunftsrecht durchzusetzen. Das Zwangsgeld kann dabei auch mehrfach und bis zur Höhe von 25.000 Euro verhängt werden.
Eine derartige Zwangsgeldandrohung ist ungewöhnlich und zeigt, dass die Bürgerinnen und Bürger bei berechtigten Auskunftsanliegen noch immer Bittsteller sind. Dass das Ministerium bisher sogar zwei Gerichtsurteile ignoriert hat, schadet unserem Rechtsstaat. Der Fall belegt exemplarisch, warum wir in NRW endlich ein Transparenzgesetz brauchen, dass die Behörden zur proaktiven Information verpflichtet.

11.01.2023
Abgemahnt: BdSt zeigt, NRW-Landesregierung hat fehlendes Schuldenbewusstsein, hohe Ausgabenfreude!

Nach der Steuerschätzung vom Herbst 2022 kann das Land Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2023 Steuereinnahmen von 74,4 Milliarden Euro erwarten. Gegenüber den bisherigen Prognosen entspricht dies einem Rückgang von fast 1 Milliarde Euro, ist aber nach wie vor ein Rekordwert. Der Bund der Steuerzahler NRW weist darauf hin, dass vergangene Haushaltsjahre häufig besser abschlossen, als es ursprünglich geplant war. Diese Überschüsse verringern die Notwendigkeit, Kredite aufzunehmen und sollten vorrangig für Sondertilgungen verwendet werden.
Insgesamt mangelt es der NRW-Landesregierung an einem sorgfältigen Umgang mit Steuergeldern und einem Plan zum Schuldenabbau:

  • Umgehung der Schuldenbremse wird die Schuldensituation weiter verschärfen: Der Entwurf des Haushaltsgesetzes enthält Kreditermächtigungen für die Universitätskliniken von insgesamt 4,1 Milliarden Euro sowie für den Bau- und Liegenschaftsbetrieb von maximal 350 Millionen Euro. Diese Regelungen sind eine Umgehung der Schuldenbremse. Die eingesetzte Zinswende bringt für den Landeshaushalt künftig steigende Zinsausgaben mit sich. Sie werden sich 2023 im Vergleich zu 2022 auf gut 2,8 Milliarden Euro nahezu verdoppeln.
  • Unkluger Umgang mit Subventionen: Der BdSt NRW fordert erneut, dass Subventionen zeitlich begrenzt und degressiv vergeben werden sollten. Ebenfalls ist eine Evaluierung der Förderziele unabdingbar für eine Fortführung oder Einstellung einer Förderung. Hier fehlt die Transparenz völlig. Es wird kein Subventionsbericht veröffentlicht, der die genannten Kriterien erfüllt und dem Transparenzanspruch der Öffentlichkeit Rechnung trägt.
  • Zu viel Personal und an der falschen Stelle: Mit einem Anteil von etwa 32,1 Milliarden Euro sind die Personalausgaben nach den laufenden Zuweisungen und Zuschüssen die größte Ausgabeposition im Haushalt für das Jahr 2023. Die Leistungen an Versorgungsempfänger betragen davon etwa ein Drittel. Kritisch sieht der BdSt NRW, dass die Zahl der Stellen seit dem Nachtragshaushalt um fast 6.300 gestiegen ist.

Das Wahlkampfversprechen der regierungstragenden Parteien drohen sie schon jetzt zu brechen - auf eine nachhaltige Haushaltspolitik zu setzen. Denn dafür bräuchte es eine strenge Haushaltsdisziplin mit mittelfristigen Konsolidierungsstrategien.

04.01.2023
Aufgedeckt: BdSt macht bürgerschädliches Verhalten der Landesregierung öffentlich!

Bisher nutzen viele Kommunen die Gelegenheit, um mit überhöhten Gebühren Überschüsse zu erwirtschaften, die sie dem städtischen Haushalt zuführen. So stopfen sie mit dem Geld der Gebührenzahler ihre Haushaltslöcher. Diese Praxis hat das OVG im Rahmen der Musterklage des BdSt eindeutig abgelehnt. Der BdSt NRW kritisiert, dass die Landesregierung die neue Rechtsprechung jetzt unterlaufen will.
Im nordrhein-westfälischen Kommunalabgabengesetz sind bislang nur rudimentäre Regelungen zu Abschreibungen und kalkulatorischer Verzinsung enthalten. Es bedurfte seit jeher einer umfassenden Rechtsprechung, um zahlreiche Fragen zu klären. Das vielbeachtete Abwasser-Urteil vom Mai 2022 (Az. 9 A 1019/20) des NRW-OVG macht klar, wie die Kommunen die Kalkulation der Abwassergebühren vornehmen sollen. Das Gericht hat mit diesem Urteil den Weg für eine Entlastung der Verbraucher geebnet. Mit ihrem neuen Gesetzentwurf zu Abschreibungen und kalkulatorischer Verzinsung bei den Abwassergebühren versucht die Landesregierung, das Rad zurückzudrehen, um die Rechtsprechung des OVG im Urteil vom 17. Mai 2022 nicht anwenden zu müssen. So lautet die Kritik des Bundes der Steuerzahler NRW in einer Landtagsanhörung. Der Gesetzentwurf verwendet vielfach unklare Begriffe, die verschiedene Auslegungen durch die Kommunen ermöglichen und deshalb neue Gerichtsverfahren erfordern. Grundsätzlich ermöglicht das neue Gesetz eine Steigerung der Gebühren für Bürgerinnen und Bürger und die geplante Neuregelung stellt keineswegs sicher, dass die Finanzmittel „im System Abwasser“ bleiben, wie es das Gericht berechtigterweise gefordert hat. Damit bricht die Landesregierung mit dem Grundsatz der Kostendeckung bei Benutzungsgebühren, welcher Gewinne verbietet.

03.01.2023
Analyse: BdSt NRW vergleicht Friedhofsgebühren in NRW –
Gebühren bei Beerdigungsplanung können teuer werden

Der Bund der Steuerzahler NRW hat für die 30 NRW-Städte mit mindestens 100.000 Einwohnern die Gebühren für Grabnutzung, Bestattung und die Grabmalgenehmigung für eine Sargbestattung im Wahlgrab und für eine Urnenbestattung im Reihengrab für das Jahr 2022 ermittelt. Zwischen 1.750 und 4.322 Euro bewegten sich die Friedhofsgebühren in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2022. Dies ist das Ergebnis des BdSt-Friedhofsgebührenvergleichs.
Für Angehörige, die einen nahen Verwandten bestatten lassen müssen, legt der Gebührenvergleich nahe, dass sie sich einen genauen Überblick über die Friedhofsgebührensatzung des Friedhofsträgers verschaffen sollten. Es gibt enorme Unterschiede vor allem bei der Grabnutzungsgebühr, eine Art „Pacht“ für eine Grabstelle, je nachdem, welche Grabart man auswählt. Die Gebühren unterscheiden sich erheblich danach, ob man eine Sarg- oder eine Urnenbestattung auswählt bzw. ein Wahlgrab oder Urnengrab, um nur einige wenige Sachverhalte zu nennen. Der Bund der Steuerzahler NRW unterstützt Sie gerne bei dieser traurigen, aber sinnvollen Aufgabe.

Erfolge aus dem Jahr 2022


20.12.2022
Land NRW: Zweiter Nachtragshaushalt nach BdSt-Kritik zurückgezogen

Massive Kritik übte der Bund der Steuerzahler NRW am zweiten Nachtrag zum Landeshaushalt 2022. Er wurde als „verfassungsrechtlich mindestens bedenklich“ eingestuft, denn eine umfassende Notlage für die Landesfinanzen sei trotz hoher Inflation und des Ukraine-Krieges nicht zu erkennen, so der BdSt NRW in einer Expertenanhörung im Landtag. Die Landesregierung wollte fünf Milliarden Euro neue Kredite aufnehmen und in einem Sondervermögen verstecken. An dieser Kreditaufnahme auf Vorrat übte der BdSt massive Kritik, wie vorher auch der Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen. Daraufhin zog der Landesfinanzminister kurz vor Weihnachten 2022 den zweiten Nachtragshaushalt zurück.

07.12.2022
Das Grunderwerbsteuer-Förderprogramm NRW für Familien geht weiter

Trotz jahrelanger Kritik durch den BdSt NRW sind in Nordrhein-Westfalen Immobilienkäufer seit Jahren mit dem höchsten Grunderwerbsteuersatz bundesweit belastet: Wer in diesem Bundesland eine Wohnung, ein Haus oder ein Grundstück erwirbt, zahlt 6,5 % Steuer auf den Grunderwerb. Um Familien zu entlasten, hat das Land im Jahre 2022 ein Förderprogramm aufgelegt, das nach Intervention des BdSt auch 2023 fortgeführt wird. Damit werden einmalig mit maximal 10.000 Euro Familien beim Erwerb von selbstgenutzten Immobilieneigentum entlastet. Der BdSt NRW hält aber seine grundsätzliche Position bei, den viel zu hohen Grunderwerbsteuersatz von 6,5 % auf das deutlich niedrigere Niveau anderer Bundesländer zu senken.

10.11.2022
BdSt deckt auf: Landesregierung unterläuft bürgerfreundliches Abwasserurteil

Das Oberverwaltungsgericht des Landes NRW in Münster (OVG) fällte im Mai 2022 endlich ein bürgerfreundliches Urteil, das die Gebührenzahler vielerorts entlastet. Kalkulationstricks, die das Ziel hatten, überhöhte Abwassergebühren zu erheben und damit die öffentlichen Haushalte zu entlasten, wurden deutlich erschwert. So sollten zukünftig nicht mehr die sog. kalkulatorischen Zinsen über einen Zeitraum von 30 Jahren ermittelt werden, sondern maximal ein Zehn-Jahres-Zeitraum wurde von den Richtern vorgegeben. Auch bei der Berechnung der Abschreibungen im Rahmen der Gebührenkalkulation zeigten sich die obersten Verwaltungsrichter bürgerfreundlich. Die neue schwarz-grüne Landesregierung hatte offensichtlich Probleme mit dieser Rechtsprechung. Sie fürchtete wohl massive Einnahmeverluste und Finanzierungsprobleme für die Kommunen, wenn dieses Urteil „1 zu 1“ umgesetzt wird. Der BdSt NRW deckte auf, dass die Landesregierung wohl aus diesen Gründen einen Gesetzentwurf erarbeiten ließ, der vor allem ein Ziel hatte, weiterhin mit überzogenen Gebühren Überschüsse für den Kommunaletats zu erwirtschaften. Doch dafür, so der BdSt, sind Gebühren nicht da. Und die Entlastung der Bürgerschaft nach dem Münsteraner Urteil? Fehlanzeige. Das BdSt-Urteil lautet daher: „Bürgerfreundlichkeit sieht anders aus“. Trotz der massiven BdSt-Kritik an diesem Vorhaben, etwa in einer öffentlichen Anhörung im Landtag, beschloss die schwarz-grüne Mehrheit im Parlament den Gesetzentwurf der Kommunalministerin.  Damit wurde das Rad zurückgedreht und die bürgerfreundliche Rechtsprechung des Gerichts durch die Landesregierung und den Landtag kassiert. Der BdSt NRW plant deshalb eine neuerliche gerichtliche Klärung der Kommunalgebühren durch das Oberverwaltungsgericht.

13.10.2022
Frist zur Abgabe der Grundsteuer-Erklärung wird bis Ende Januar 2023 verlängert

Da in Nordrhein-Westfalen bis Ende Oktober 2022 nur gut ein Drittel aller Steuerzahler ihre Grundsteuererklärung abgegeben haben, regte der BdSt NRW öffentlich an, die Abgabefrist um drei Monate bis Ende Januar 2023 zu verlängern. Das NRW-Finanzministerium kam diesem Wunsch des BdSt NRW nach. Zur Erinnerung: Der Bund der Steuerzahler NRW hatte frühzeitig davor gewarnt, dass bei der Grundsteuerreform mit dem in Nordrhein-Westfalen zur Anwendung kommenden kompliziertem Bundesmodell eine XXL-Bürokratie droht.  Eine einfache, schlanke und kostengünstige Abwicklung der Grundsteuerreform ist beim Bundesmodell nicht zu erkennen. Mehr und mehr zeigt sich, dass es ein Fehler war, in Nordrhein-Westfalen nicht die Länderöffnungsklausel zu nutzen und ein einfacheres Grundsteuer-Modell umzusetzen.

1.10.2022
Erfolgreicher Appell: Landtag senkt Ansatz für Mitarbeiterpauschalen

Jahrelang genehmigten sich in Nordrhein-Westfalen die Abgeordneten der Landtags-Fraktionen mehr Geld für ihre Mitarbeiter und brauchten es gar nicht vollständig. Nachdem der Bund der Steuerzahler NRW die Abgeordneten des neuen Landtages im Oktober 2022 über seine Mitgliederzeitschrift aufgerufen hat, bei den Haushaltsansätzen für ihre Mitarbeiter Maß zu halten, wird der Ansatz im Landeshaushalt 2023 gesenkt – und das um gut 14 Prozent. In der Vergangenheit waren die Ansätze enorm gestiegen, ohne dass sie in der Höhe in Anspruch genommen wurden. Der Bund der Steuerzahler NRW sieht sich bestätigt und ruft die Abgeordneten auf, auch künftig Maß zu halten.

20.09.2022
Land NRW folgt BdSt-Hinweisen zum Nachtragshaushalt des Landes

Nach der Landtagswahl 2022 hat die neue NRW-Landesregierung einen 1. Nachtragshaushalt vorgelegt. Die Überprüfung des Etats durch den BdSt NRW zeigte u.a., dass die Steuereinnahmen im laufenden Jahr um weitere 1,8 Milliarden Euro auf 71,8 Milliarden Euro steigen werden. Deshalb forderte der Verband, dass mit Blick auf die günstige Einnahmeentwicklung genügend Potential vorhanden sei, den Schuldenabbau voranzubringen oder Rücklagen für die sich eintrübende Konjunktur aufzubauen. Genau dies geschah am Jahresende 2022. Die zu Anfang des Jahres als zu gering festgesetzten Steuereinnahmen wurden zur Verringerung der Verschuldung im sog. Corona-Sondervermögen eingesetzt. Begrüßt hatte es im Vorfeld der BdSt NRW, dass das Land Nordrhein-Westfalen im Kernhaushalt für das Jahr 2022 keine neuen Schulden aufgenommen hat. Und mit Blick auf die weiterhin steigenden Steuereinnahmen lehnt der BdSt auch für 2023 weitere Kreditaufnahmen ab. In einer öffentlichen Anhörung von Sachverständigen im Landtag hat der BdSt NRW im Herbst diese Positionen vorgetragen. Das Finanzministerium folgte diesen Forderungen. Im Kernhaushalt 2023 kommt Nordrhein-Westfalen ohne neue Schulden aus.

27.06.2022
Politik-Erwartungen der BdSt-Mitglieder finden Niederschlag im neuen Koalitionsvertrag
Der BdSt NRW hatte vor der Landtagswahl seine Mitglieder und die Bürgerschaft zu ihren Erwartungen an den neuen Landtag befragt. Die wichtigsten Ergebnisse: die Verbesserung von Infrastruktur und Digitalanbindung werden als dringend und wichtig angesehen, ebenso solide Staatsfinanzen und ein umfassender Schuldenabbau. Ferner erwartet man eine generationengerechte Haushaltspolitik, die Schulden nicht einseitig nachfolgenden Generationen auftischt. Auch die Einhaltung der Schuldenbremse findet eine deutliche Mehrheit. Im inzwischen vorliegenden Koalitionsvertrag finden sich viele dieser Positionen wieder. Das darf als Erfolg gewertet werden.

01.06.2022
Stadtwerke Dinslaken erwägen Ende ihrer Geschäftstätigkeit in China
Nach massiver Kritik des BdSt legen die Stadtwerke Dinslaken ihre wirtschaftlichen Aktivitäten in China auf Eis. Sie wollten die Energiewende in der chinesischen Provinz Jiangsu unterstützen. Mit Blick auf die klaren Vorschriften des Gemeindewirtschaftsrechts hat der BdSt von Anfang an Kritik geübt. Stadtwerke sollen die heimische Wirtschaft und die Einwohner mit Energie, Wasser und einem attraktiven ÖPNV unterstützen. In China oder anderen ausländischen Staaten haben NRW-Stadtwerke nichts zu suchen.

15.05.2022
Riesiger Erfolg: Bund der Steuerzahler gewinnt Abwasser-Musterklage vor dem Oberverwaltungsgericht Münster
Ein großer Erfolg für alle Gebührenzahler in NRW, sie werden millionenschwer entlastet. Das hat der BdSt NRW vor Gericht erstritten: Die Kommunen dürfen bei der Kalkulation ihrer Abwassergebühren zukünftig bei der Berechnung der Eigenkapitalverzinsung nur noch die Durchschnittsrendite von inländischen Wertpapieren der letzten zehn Jahre zugrunde legen. Dies senkt die Aufwendungen beim Abwasser und damit die Abgabenbelastung der Bürger. Alternativ dürfen die Rathäuser nur die realen Zinsen berücksichtigen. Dies wurde vom Oberverwaltungsgericht Münster in einem Musterprozess des BdSt NRW entschieden. Es hat damit seine bisherige Rechtsprechung geändert. Die Richter teilten damit nach Jahrzehnten endlich die BdSt-Auffassung, dass Abwassergebühren nicht zur Co-Finanzierung der Kommunaletats verwenden werden dürfen. Das Urteil wirkt sich auf nahezu alle Kommunen aus. Landauf, landab müssen die Abwassergebühren nun neu kalkuliert werden. Mit einem positiven Ergebnis für die Gebührenzahler: Die Abgaben werden landesweit sinken.

29.04.2022
CDU, FDP, SPD und Grüne sagen Abschaffung der Straßenbaubeiträge zu
Vor der Landtagswahl in NRW Mitte Mai 2022 veranstaltete der BdSt NRW eine im Internet übertragene Diskussionsveranstaltung. Dabei sagten die anwesenden Fachpolitiker der maßgeblichen Landtagsfraktionen verbindlich zu, den Straßenbaubeitrag in NRW endlich vollständig abzuschaffen. Ein Erfolg für alle, die in den vergangenen Jahren die BdSt-Volksinitiative „Straßenbaubeiträge abschaffen“ unterstützt haben.

09.04.2022
BdSt verhindert Verschwendung bei Agentur für Arbeit
Eine ältere Dame in Krefeld staunte nicht schlecht, als sie von der Agentur für Arbeit aufgefordert wurde, an einer Maßnahme teilzunehmen, um Langzeitarbeitslosigkeit zu vermeiden.
Anfang Juli 2022 wird sie 66 Jahre alt und hatte Rente beantragt. Die Dame setzte sich mit dem Arbeitsamt in Verbindung und wollte das vermeintliche Missverständnis klären. Doch das Arbeitsamt bestand auf Teilnahme. Schließlich wandte sich die Dame hilfesuchend an den BdSt NRW, denn die Kurse kosten Steuergeld, das in ihrem Fall unsinnig ausgegeben würde. Der BdSt bat die Agentur für Arbeit um Stellungnahme. Sie erklärte den Sinn und Zweck der Maßnahme, räumte aber schließlich ein, dass „dies bei der genannten Kundin eindeutig nicht mehr der richtige Zeitpunkt war, um mit dieser Maßnahme eine mögliche Langzeitarbeitslosigkeit zu vermeiden“. Dem ist nichts hinzuzufügen.

06.04.2022
Mettmann verzichtet nach Protest auf die Erhöhung der Grundsteuer
Anfang Februar 2022 hat der BdSt NRW an den Stadtrat und die Bürgermeisterin in Mettmann den Appell gerichtet, auf eine weitere Erhöhung der Grundsteuer B zu verzichten. Zur Diskussion stand eine Erhöhung der Wohnsteuer von 675 auf 700 Punkte. Anfang April folgte der Stadtrat der BdSt-Empfehlung: Die von der Stadtverwaltung und der Bürgermeisterin vorgeschlagene Steuererhöhung wurde abgelehnt. Die Grundsteuer B wurde nicht erhöht.

29.03.2022
Förderung Wohneigentum für Privatpersonen erstritten
Der BdSt NRW kämpft bereits seit Jahren für die Senkung der Grunderwerbsteuer. Aus finanzpolitischer Sicht ist das möglich, weil die Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer in den vergangenen Jahren stetig und massiv gestiegen sind. Regelmäßig pochte der BdSt NRW auf eine Entlastung für Häuslebauer. Mit Erfolg: Im März kündigte die Landesregierung ein Förderprogramm bei der Grunderwerbsteuer an. Es soll Hauskäufer um 2% bis maximal 10.000 Euro entlasten, eine Entlastung, die aus BdSt-Sicht längst überfällig war. Denn NRW belegt mit einem Grunderwerbsteuersatz von 6,5% den unrühmlichen bundesweiten Spitzenplatz. Die neue Landesregierung prüft Änderungsmöglichkeiten. Ein weiterer Erfolg für den BdSt.

29.03.2022
Erfolg für mehr Klarheit bei der Verjährung von Erschließungsbeiträgen
Der BdSt NRW drängt seit Jahren auf klare und verlässliche Regelungen bei den Erschließungsbeiträgen. Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 3. November 2021 (Az. 1 BvL 1/19) nahm die nordrhein-westfälische Landesregierung die Forderung des BdSt NRW an und sah eine kurze Verjährungsfrist von zehn Jahren nach Fertigstellung der Straße vor.
Damit nicht genug: Da klare Reglungen bei einer verzögerten Fertigstellung der Straße fehlten, wurde das Gesetz nach Intervention durch den BdSt noch einmal geändert. In NRW verjähren jetzt bei verzögerter Fertigstellung einer Baumaßnahme 25 Jahre nach Beginn der Bauarbeiten endgültig sämtliche Ansprüche auf Erschließungsbeiträge.

02.02.2022
Düsseldorf verzichtet nach BdSt-Appell auf Terrassengebühr
Auch im dritten Corona-Jahr verzichtet die Stadt Düsseldorf darauf, bei den heimischen Gastwirten die Terrassengebühr zu erheben. Der BdSt hatte vor der Ratssitzung an die Lokalpolitiker appelliert, in diesem Sinne zu entscheiden und begrüßt den Beschluss. Er baut Bürokratie in der Verwaltung ab und unterstützt die lokale Gastronomie in diesen schwierigen Zeiten.

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