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Auf ein Wort – mit Ambiente

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Im politischen Bereich, in dem der fachliche Austausch im Gespräch oder die Vernetzung zum Wohle gemeinsamer Ziele zum Tagesgeschäft gehört, fallen naturgemäß Bewirtungsausgaben an. Doch egal, ob es sich dabei um das Catering bei offiziellen Empfängen oder das Kännchen Kaffee im Vier-Augen-Gespräch handelt: Diese vom Steuerzahler finanzierten Verfügungsmittel „aus dienstlicher Veranlassung in besonderen Fällen“ sollten derzeit besonders kritisch unter die Lupe genommen werden, da doch Prognosen einer gesamtgesellschaftlichen Wohlstandsregression die Debatten bestimmen.

Im Bundesetat 2023 sind dafür insgesamt rund 23 Mio. Euro eingeplant. Gegenüber 2019 – also vor der Corona-Pandemie, als Kontaktbeschränkungen noch nicht den Alltag bestimmten – haben sich diese Ausgaben nahezu verdoppelt. Der Aufwuchs ist beinahe vollständig dem Auswärtigen Amt zuzuordnen. Dort fallen allein 15,7 Mio. Euro für „Kosten der dienstlichen Kontaktpflege und repräsentativen Verpflichtungen der Beschäftigten an den Auslandsvertretungen“ an. 2019 waren dafür lediglich 4,7 Mio. Euro eingeplant. Leider bleibt es völlig intransparent und somit für den Steuerzahler nicht nachvollziehbar, wofür dieses Geld – offenbar in aller Welt – konkret ausgegeben wird.

Ein Blick auf die Verfügungsmittel des Bundeskanzlers und der einzelnen Minister gibt ebenso wenig Aufschluss über die tatsächliche Verwendung des Geldes. Doch lassen sich – zumindest im Ansatz – interessante und deutliche Unterschiede erkennen: An der Spitze steht der Bundeskanzler, dem allein 400.000 Euro zur Verfügung stehen, gefolgt von der Außenministerin mit 130.000 Euro. Recht sparsam ist dagegen die Familienministerin, die mit 14.000 Euro an Verfügungsmitteln das Schlusslicht bildet.

Es ist natürlich plausibel, dass sich aus unterschiedlichen Aufgabengebieten auch unterschiedliche Anlässe für Empfänge ergeben. So hat der Bundeskanzler hohe repräsentative Verpflichtungen, auch die Außenministerin ist qua ihres Amtes sehr auf (internationalen) Austausch angewiesen. Dessen ungeachtet gilt jedoch: In einer Zeit, in der die Bevölkerung stets darauf hingewiesen wird, den Gürtel enger schnallen zu müssen, sollten auch die Ministerinnen und Minister sowie die ihnen nachgeordneten Stellen Sparwillen bei den Bewirtungskosten demonstrieren.

Aufwände nach Bundesministerien

  • BKanzler 400.000 Euro
  • AA 130.000 Euro
  • BMVg 91.000 Euro
  • BMF 88.000 Euro
  • BMWK 84.000 Euro
  • BMDV 62.200 Euro
  • BMJ 60.000 Euro
  • BMAS 51.000 Euro
  • BMI 50.000 Euro
  • BMWSB 50.000 Euro
  • BMZ 35.000 Euro
  • BMBF 35.000 Euro
  • BMUV 33.000 Euro
  • BMEL 30.000 Euro
  • BMG 27.800 Euro
  • BMFSFJ 14.000 Euro

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