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Steuertipp: Gewerbesteuer - Gemietete Stellplätze eines Imbissbudenbetreibers sind "Vermögen"

30.04.2024

Der Betreiber mehrerer Imbissbuden, der mit seinen mobilen Verkaufsständen an ständig wechselnden Orten steht (auf Märkten oder auf Kirmessen) und dafür kurzzeitig jeweils Standplätze anmietet, muss sich diese Mieten bei der Ermittlung der Gewerbesteuer zurechnen lassen. Es handele sich dabei um fiktives Umlaufvermögen. Liegen jeweils Mietverträge vor, so gehört das »Wirtschaftsgut Stellplatz« unstrittig zum Anlagevermögen, so wie es der Fall wäre, wenn der Mieter Eigentümer des angemieteten Mietgegenstandes wäre. (BFH, III R 39/21) - vom 12.10.2023

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