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Homeoffice: Neue Steuerabschreibung für Computer geplant
Die Ausgaben, die Arbeitnehmer und Unternehmer für Computer, Zubehör und Software haben, sollen sofort, also direkt im Jahr der Anschaffung, insgesamt bei der Steuer abgesetzt werden können. Hierauf weist der Bund der Steuerzahler e.V. (BdSt) hin. Bisher sei dies nur für Geräte möglich gewesen, die nicht mehr als 800 Euro netto kosten – teurere Geräte müssten dagegen über mehrere Jahre abgeschrieben werden.
Die Neuregelung solle Arbeitnehmer und Unternehmer unterstützen, die jetzt digital – zum Beispiel im Homeoffice – entsprechend aufrüsten. Geplant sei ein Inkrafttreten rückwirkend ab Anfang 2021.
Nach Ansicht des BdSt greift der Vorschlag aber zu kurz. Denn zum Beispiel Handys, eigenständige Kamera- und Tonsysteme oder Server würden nicht unter die Sofortabschreibung fallen – hier bliebe es bei der langjährigen Abschreibung, obwohl es sich – aus Sicht des BdSt – hierbei ebenfalls um digitale Wirtschaftsgüter handelt. Der BdSt fordert eine steuerliche Förderung auch dieser Geräte, um die Digitalisierung wirklich voranzutreiben.
Einige Details seien noch nicht geklärt, merkt der BdSt weiter an – etwa, ob eine Pflicht zur Sofortabschreibung bestehen soll oder wahlweise weiter über mehrere Jahre abgeschrieben werden darf. Letzteres sei etwa dann sinnvoll, wenn in diesem Jahr keine Gewinne gemacht werden.
Bund der Steuerzahler e.V., PM vom 22.01.2021