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EU-Parlament: Recht auf Nichterreichbarkeit soll in der EU Grundrecht werden

25.01.2021

Das Europäische Parlament fordert auf Unionsebene ein Recht darauf, nicht rund um die Uhr erreichbar sein zu müssen. Arbeitnehmer sollen vor negativen Folgen geschützt werden.

Damit Telearbeiter das Recht haben, außerhalb ihrer Arbeitszeit nicht erreichbar zu sein, solle die Europäische Kommission eine entsprechende Richtlinie vorschlagen, fordert das Parlament in seiner Gesetzgebungsinitiative. Darüber hinaus will es Mindestanforderungen für die Telearbeit festlegen und mit Blick auf Arbeitsbedingungen sowie Arbeits- und Ruhezeiten Klarheit schaffen.

Dass in der Arbeitswelt immer häufiger digitale Hilfsmittel genutzt werden, habe einen Zwang zur ständigen Erreichbarkeit hervorgebracht. Darunter leide die Ausgewogenheit zwischen Berufs- und Privatleben, so die Abgeordneten. Das Arbeiten von zu Hause aus trage in der Coronakrise zwar wesentlich dazu bei, Arbeitsplätze und Unternehmen zu retten. Doch lange Arbeitstage und höhere Erwartungen schadeten der körperlichen und geistigen Gesundheit. Zu beobachten sei etwa, dass Angstzustände, Depressionen und Burnout-Erkrankungen häufiger werden.

Für die Abgeordneten ist das Recht auf Nichterreichbarkeit ein Grundrecht, das es Arbeitnehmern erlaubt, außerhalb ihrer Arbeitszeit keine arbeitsbezogenen Aufgaben erledigen zu müssen. Das gelte etwa für Telefonate, die Beantwortung von E-Mails und andere Formen der digitalen Kommunikation – und zwar auch an Feiertagen und im Urlaub. Die Mitgliedstaaten sollten dafür sorgen, dass die Arbeitnehmer dieses Recht tatsächlich in Anspruch nehmen können. Das sollte zum Beispiel von den Sozialpartnern in Tarifverträgen vereinbart werden. Dabei müsse sichergestellt werden, dass die Arbeitgeber ihre Mitarbeiter in keiner Weise benachteiligen: Sie dürften nicht schlechter behandelt, angeprangert oder gar entlassen werden.

Zum Hintergrund führt das Parlament aus, der Ausbruch der Corona-Pandemie habe dazu geführt, dass nun fast 30 Prozent mehr Bürger von zu Hause aus arbeiten. Der Anteil der Telearbeiter dürfte auch in Zukunft hoch bleiben oder sogar noch steigen. Zu beachten sei, dass in der EU eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden gilt. Untersuchungen von Eurofound, der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen, hätten jedoch ergeben: Wer nicht in den Räumlichkeiten des Arbeitgebers, sondern regelmäßig von zu Hause aus arbeitet, überschreite diesen Grenzwert mit mehr als doppelt so hoher Wahrscheinlichkeit. Darüber hinaus gäben 30 Prozent der Telearbeiter an, mehrmals pro Woche oder sogar täglich auch in ihrer Freizeit zu arbeiten. Bei Arbeitnehmern, die im Büro arbeiten, liege dieser Wert hingegen bei weniger als fünf Prozent.

Europäisches Parlament, PM vom 21.01.2021

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