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Ertragssteuerinformationen: Bundesregierung prüft verpflichtende Offenlegung

26.11.2020

Die Bundesregierung prüft derzeit den Vorschlag der Europäischen Kommission für eine verpflichtende Offenlegung von länderbezogenen Ertragssteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen. Dies erklärt sie in der Antwort (BT-Drs. 19/23457) auf eine Kleine Anfrage (BT-Drs. 19/23335) der Linksfraktion.

Offen sei noch, ob und falls ja, wann das Thema während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft im Rat besprochen werden kann. Die Bundesregierung sei sich dabei ihrer Rolle als neutraler Vermittlerin bewusst und stimme ihr weiteres Vorgehen diesbezüglich ab.

Deutscher Bundestag, PM vom 23.11.2020

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