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Steuerermäßigung für Haussanierung: Bescheinigung erforderlich

26.06.2020

Wer seine selbstgenutzten vier Wände von einem Fachbetrieb energetisch sanieren lässt, kann dafür eine Steuerförderung nach § 35c Einkommensteuergesetz erhalten. Voraussetzung ist, dass das ausführende Fachunternehmen, ein Energieberater oder entsprechend qualifizierte Personen, zum Beispiel Architekten oder Bauingenieure, eine Bescheinigung ausstellen, wie der Bund der Steuerzahler (BdSt) informiert.
Dafür müsse ein amtlicher Vordruck verwendet werden, den das Bundesfinanzministerium am 31.03.2020 auf seiner Homepage veröffentlicht habe (www.bundesfinanzministerium.de). Dieses Formular benötigt der Kunde laut BdSt zum Nachweis bei seiner Steuererklärung.
Bund der Steuerzahler e.V., PM vom 05.06.2020

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