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So geht es: Soli-Abschaffung für alle!

Top News / Presseinformation / Steuerpolitik 12.10.2018

Lob für 10-Punkte-Plan aus dem Bundeswirtschaftsministerium zum Bürokratieabbau / Unsere Vorschläge werden hier berücksichtigt

Die komplette Soli-Abschaffung und die Halbierung des Steuerzinssatzes – beides fordert der Bund der Steuerzahler mit Nachdruck. Und beides gehört zu einem 10-Punkte-Plan, mit dem Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier die deutsche Wirtschaft entlasten will. „Den Plänen müssen jetzt Taten folgen! Der Bundeswirtschaftsminister muss im Interesse der Bürger und Betriebe seine Pläne jetzt umsetzen – auch gegen den Widerstand aus dem Bundesfinanzministerium, das bereits auf die Bremse tritt“, betont BdSt-Präsident Reiner Holznagel.

Konkret: Der 10-Punkte-Plan aus dem Bundeswirtschaftsministerium zum Bürokratieabbau enthält wesentliche Punkte, für die sich der Bund der Steuerzahler seit langem einsetzt. Ganz auf unserer Linie liegt der Vorschlag, den Solidaritätszuschlag für alle Bürger und Betriebe komplett abzuschaffen. Im Koalitionsvertrag war nur vereinbart worden, den Soli für 90 Prozent der Soli-Zahler zu beseitigen – im Klartext heißt dies, dass vor allem Unternehmen und Sparer die ungeliebte Ergänzungsabgabe weiter zahlen müssten. Der Altmaier-Plan würde dieses Durcheinander beseitigen!

Darüber hinaus ist auch der Zinssatz für Steuererstattungen und -nachzahlungen in dem Eckpunktepapier genannt. Dieser beträgt aktuell sechs Prozent pro Jahr und liegt damit deutlich über dem Marktzinsniveau. Der Bund der Steuerzahler macht sich deshalb dafür stark, dass der Zinssatz auf drei Prozent halbiert wird. Genau diese Forderung ist in dem Plan des Bundeswirtschaftsministers enthalten. Zudem sollen geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Nettobetrag bis einschließlich 1.000 Euro sofort im Jahr der Anschaffung bzw. Herstellung abgeschrieben werden können. Aktuell liegt der Betrag bei 800 Euro. Die Neuregelung würde dazu führen, dass kleine – dem schnellen Verschleiß unterliegende Gegenstände – nicht langjährig in der Buchhaltung erfasst werden müssen. Der Vorschlag stammt ebenfalls vom Bund der Steuerzahler und ist ein guter Beitrag zum Bürokratieabbau!

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