
DER STEUERZAHLER Januar-Februar
Landesbeilage Schleswig-Holstein Januar Februar 2021
TRANSPARENZREGISTER – NEUE PFLICHTEN UND HOHE BUßGELDER - Nr. 3
Bereits seit Oktober 2017 gibt es das Transparenzregister und die damit verbundenen Meldepflichten zu den Besitzverhältnissen und den handelnden Personen in Unternehmen. Aktuell rückt das Thema wieder in den Fokus, denn das Register
soll noch in diesem Jahr zur europaweiten Vernetzung schrittweise zu einem Vollregister umgebaut werden. Die Folge: etwa zwei Millionen Unternehmen, die sich bisher nicht eintragen mussten, weil die entsprechenden Informationen bereits in
anderen Registern, bspw. dem Handelsregister , hinterlegt sind, müssten dann aktiv werden. Zudem fallen Gebühren für die Listung im Register an. Dieser InfoService erklärt, was Sie wissen müssen!
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