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© Bild von Udo Pohlmann auf Pixabay

Folgerichtiger Schritt

Top News 27.11.2020

BdSt zur Klage der Opposition gegen das neue Wahlrecht

Um die von Union und SPD beschlossene Wahlrechtsreform zu Fall zu bringen, ziehen FDP, Grüne und Linke vor das Bundesverfassungsgericht – die drei Oppositionsparteien wollen gemeinsam klagen und in Karlsruhe eine „abstrakte Normenkontrolle“ bewirken. Der Bund der Steuerzahler (BdSt) begrüßt dies als folgerichtigen Schritt. Insgesamt ist es allerdings blamabel, dass eine wichtige politische Entscheidung erneut zu einem Fall für Karlsruhe wird.

Der Verband hatte den Beschluss zum neuen Wahlrecht als kosmetische Mini-Reform kritisiert, die verfassungsrechtliche Fragen aufwirft. Denn nach jahrelangem Streit und trotz verheerender Kritik von Wahlrechtsexperten haben CDU/CSU und SPD keinen messbaren Schritt zu einer Verkleinerung des XXL-Bundestags gewagt: Die marginalen Korrekturen am komplizierten Wahlrecht sind nämlich kein Garant dafür, dass der Bundestag mit seiner historisch hohen Anzahl von aktuell 709 Abgeordneten nach der nächsten Wahl nicht noch größer wird. Damit wird das gesamte Bundeswahlgesetz ad absurdum geführt, das eine gesetzliche Soll-Größe von 598 Mandaten vorsieht. 

Deshalb braucht es – über die Initiative aus den Reihen der Opposition hinaus – eine tiefgreifende Wahlrechtsreform, die der BdSt seit Jahren einfordert.

Hintergrund: Das Reförmchen von Union und SPD

Mit der Bundestagswahl 2021 sollen drei Überhangmandate nicht mehr durch Ausgleichsmandate kompensiert werden. Ebenso sind Kleinstkorrekturen am Sitz-Zuteilungsverfahren geplant. Als Ergebnis erhoffen sich Union und SPD eine deutliche Dämpfung jener Mandate, die über die gesetzliche Soll-Größe von 598 hinausschießen. Der BdSt stellt diesen Effekt jedoch infrage: Die Koalition kann nicht garantieren, dass ihr Modell die Zahl der Abgeordneten tatsächlich reduzieren wird. Schlimmer noch: Es besteht weiterhin die Gefahr, dass der Bundestag mit der nächsten Wahl deutlich über 709 Sitze hinaus anwächst. Das wäre ein Debakel für das Ansehen der parlamentarischen Demokratie!

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