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Steuerbegünstigte Zuwendungen an Arbeitnehmer - Nr. 20
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Lohnsteuer bei Privatnutzung betriebseigener Kraftfahrzeuge durch Arbeitnehmer - Nr. 22
Direktversicherung bei Arbeitnehmer-Ehegatten - Nr. 21
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Ratgeber
Mit Hilfe einer Direktversicherung, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer abschließt, kann steuer- und sozialversicherungsfrei Altersvorsorgevermögen gebildet werden. Liegt ein steuerlich anerkanntes Arbeitsverhältnis vor, kann der Arbeitgeber eine Direktversicherung auch zugunsten seines im Betrieb mitarbeitenden Ehegatten/eingetragenen Lebenspartner abschließen und die Beiträge als Betriebsausgaben absetzen.
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