
Steuerleitfaden für Jungunternehmer - Nr. 4
Umzug und Steuern - Nr. 6
Minijobs – kurzfristige Beschäftigungen und Niedriglohnjobs - Nr. 5
Minijobs sind geringfügige Beschäftigungen, bei denen der Bruttoverdienst maximal 520 Euro im Monat beträgt. Vorteilhaft ist vor allem, dass die Minijobber in der Regel keine Steuern und Sozialabgaben bezahlen müssen. Der Arbeitgeber kann die Beiträge zur Sozialversicherung und die Lohnsteuer pauschal berechnen und bezahlen. Insofern sind Minijobs verwaltungsarm und vielseitig einsetzbar. Hier wird dargestellt, was es zu beachten gilt und welche Abgaben zu bezahlen sind. Außerdem zeigt dieser Ratgeber die Besonderheiten von kurzfristigen Beschäftigungen und Niedriglohnjobs auf und wie Privathaushalte mit der Beschäftigung von Minijobbern Steuern sparen können.
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